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der sich anschließenden kontroversen Diskussin wurde dar- verwiesen, daß ein ähnlich lautender Antrag in früherer Zeit itens de r FWG-Fraktion eingebracht, jedoch keine Mehrheit imden hatte. Weitere Hinweise waren darauf gerichtet, daß Bjn den Stadtteilen E schelbach und Eigendorf G artengrund- \ e ^bewirtschaftet seien. Hier sei ggfls. auf privater Ebe- die Möglichkeit gegeben, daß Interessenten diese Flächen ^Bewirtschaftung anpachten.

lie abschließende Entscheidung über den vorgenannten An­rag führte zu dem Ergebnis, daß dieser mehrheitlich nicht be­törtet wurde

Vergabe von Aufträgen (er Haupt- und Finanzausschuß vergab den Planungsauftrag Erstellung eines Entwurfes für die Friedhofskapelle in Et- jdorf.

jine weitere Entscheidung war auf dieErteilungdes Auftragtes Ja Durchführung der 4. Westerwälder Wirtschaftswoche in lontabaur in der Zeit vom 8.-16. Oktober 1988 gerichtet. Hier rde wiederum der Auftrag dem Fachuntemehmen übertra­ge welches bereits die vorangegangene Messe organisiert atte.

Zuschüsse bewilligt

Vereinsring des Stadtteiles Eigendorf sowie dem Verkehrs- id Verschönerungsverein Ettersdorf wurden mehrheitlich Zu- 9 e bewilligt. Der Zuschuß für den Vereinsring Eigendorf ist jehtet auf die Mitfinanzierungeines Platzkonzertes mit dem [usikverein Seilrain in Montabaur aus Anlaß der 20-jährigen __ dschaft zwischen dem Stadtteil Eigendorf und der öster- lichischen Gemeinde Seilrain. Der Zuschuß an den Verkehrs- jdVerschönerungsverein Ettersdorf bezieht sich auf das Jubi- iumsfest anläßlich des 2&jährigen Bestehens vom 9.-11. Sep- imber 1988. Während dieser Festtage ist ein Festzug unter |em Motto: »Unsere Heimat im Wandel der Zeit« vorgesehen.

Weitere Vergabeentscheidungen lemeinsam wurden vom Haupt- und Finanzausschuß und dem [auausschuß folgende Straßenbauarbeiten in Auftrag gege-

Ausbau des Ihlweges und der Bürgersteige entlang der Meisenstraße im Stadtteil Horressen Ausbau der Eichendorffstraße Ausbau der »Unteren Plötzgasse«.

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Burgergespräch mit den Mitgliedern der SPD-Stadtratsf raktion in MT-Eschelbach [lie SPD-Stadtratsf raktion lädt ein zu einem Bürgergespräch a Montag, 16. Mai 1988 um 20.00Uhr in die Waldbachhalle [WO-Raum). Im Anschluß daran findet die Fraktionssitzung irVorbereitungder Stadtratssitzung statt. Es handelt sich um ine parteiöffentliche Fraktionssitzung.

Freiwillige Feuerwehr Eschelbach [ieFreiwillige Feuerwehr Eschelbach feiert am 14./16.6.1988 f 80jähriges Jubiläum, igrammfolge: istag, 14.5.1988 18.00 Uhr Festgottesdienst |9.00 Uhr Tbtenehrung 0.00 Uhr Festkommers anschl. Tänz

knntag, 15.5.1988

1000 Uhr Frühschoppen unter Mitwirkung des Musikvereins

SV 1919 Horressen e.V.

Vereinsheim wird seiner Bestimmung übergeben f,Umbau des Vereinsheimes des SV 1919 Horressen e.V. ist gestellt. Aus diesem Anlaß findet am Sonntag, 15.5.1988 Feierstunde im neuen Vereinsheim des SV statt. Alle, die r® Umbau des Vereinsheimes tatkräftig geholfen haben, wer- u hiermit recht herzlich eingeladen. Die Öffentlichkeit kann Gebäude ebenfalls am Sonntag, 15.5.1988, unmittelbar Rdem Meisterschaftsspiel, ab 17.00 Uhr besichtigen. Wir P® uns freuen, wenn mgl. viele Horresser und Elgendorfer r^r davon Gebrauch machen würden.

Am Samstag, dem 14.5.1988, treffen sich alle aktiven und inak­tiven Fußballer um 9.00 Uhr auf dem Sportplatz, um eine Groß­reinigung um das Vereinsheim und auf dem Sportplatz durchzu­führen. Die erforderlichen Arbeitsgeräte sind hierzu mitzubrin­gen.

Zu einer Feierstunde am Samstag, 25.6.1988, um 20.00 Uhr - die­sen 'Ifermin sollten sich bereits jetzt alle freiwilligen Helfer notie­ren - wird noch einmal persönlich eingeladen.

SG Horressen / Eigendorf Sonntag, 15.5.1988

SG Horressen/Elgendorf I - Westernohe Anstoß um 15.00 Uhr in Horressen

SG Horressen/Elgendorf II - Moschheim. Anstoß um 15.00 Uhr in Horressen. Sportplatz an der Waldschule SG Horressen/Elgendorf III - Niederahr II. Anstoß um 13.00 Uhr in Niederahr.

Frauengemeinschaft Horressen Die Frauengemeinschaft Horressen trifft sich am Mittwoch, dem 18.5., um 15.00 Uhr im Pfarrheim zu ihrem monatlichen Bei­sammensein. Wir sehen einen F ilm von unserem weißen Sonn­tag.

Hausfrauenbund Montabaur

Die Bäckerinnung hat uns zu einer Brotprüfung am Montag, dem 16. Mai und Dienstag, den 17. Mai 1988 eingeladen.

Sie findet jeweils um 10.00 Uhr in der Bäckerklasse der Berufs­schule in Montabaur, von Bodelschwinghstraße statt. Begrenz­te 'Iteilnehmerzahl

Anmeldung bei Anne Schröder, IfeL 2613.

Am Freitag, dem 20. Mai 1988,20.00 Uhr findet unser alljährli­ches Spargelessen mit Ehemännern auf der Insel Niederwerth, statt. Wir fahren mit eigenen Pkws bei Bedarf Fahrgemein­schaften. Anmeldung bei Anne Schröder, IfeL 2613.

TSV Eigendorf, Abt. »Alte Herren«

Am Samstag, dem 14.5.1988 spielen wir gegen die AH von Stockum-Püschen. Abfahrt »Forellenstube 16.00 Uhr«. Spielbe­ginn 17.00 Uhr in Stockum-Püschen.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Öffentliche Bekanntmachung

B 255, Neubau der Umgehung Boden - Ettinghausen Vermessungs- und Baugrunderkundungsarbeiten Das Straßenneubauamt Vallendar beabsichtigt, für den geplan­ten Neubau der B 255, UmgehungBoden-Ettinghausen »Vorar­beiten« gemäß § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch­zuführen. Es ist beabsichtigt, Vermessungs- und Baugrunder­kundungsarbeiten vorzunehmen.

Diese »Vorarbeiten« sind für den Zeitraum zwischen Juni 1988 und November 1988

vorgesehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Durchfüh­rung aller vorgenannten Arbeiten Einzelheiten der geplanten Baumaßnahme, wie z.b. die Inanspruchnahme einzelner Grund­stücke für die eigentliche Baudurchführung, nicht erkennen las­sen.

Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundes­femstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 01.10.1974 in § 16a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsbe­rechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung entschädi­gungslos zu dulden haben. Es ist jedoch geplant, die Bohrungen weitgehend auf öffentlichem Gelände durchzuführen.

Gemäß § 16a Abs. 2 des FStrG wird hiermit die Absicht, Vorar­beiten durchzuführen, den Eigentümern oder sonstigen Nut­zungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn wird ein Bediensteter unseres Amtes bzw. der durch uns beauftragten Firma die direkt Betroffenen unmittelbar unterrichten. Entstehen durch die Vermessungs- und Baugrunderkundung­sarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberech­tigten unmittelbar Vermögensnachteile, wird gemäß § 16a Abs. 3 des FStrG eine angemesse Entschädigung geleistet.