-^■Montabaur.
Seite 19
Nr. 15/88
I gjndeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 loirni Q 419 BS2020-l)zuletztgeändertdurchdasLandesge-
vom 15.3.1983 (GVB1.S. 31).
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6,00 DMl 4,00 DMl 2,00 DMl
Gemeinschaftsübung der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Montabaur bungszeitpunkt: Samstag, 16. April 1988, ca. 14.00 - 16.00
Die Feuerwehren der Stadt Montabaur und der Stadtteile El- «ndorf, Eschelbach, Horressen sowie der Gemeinden Heiligen- Th Holler, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Ruppach- Goldhausen und Welschneudorf führen am Samstag, dem ' 988 , ca. 14.00 - 16.00 Uhr, eine Gemeinschaftsübung
lieAlarmierung der Wehren erfolgt ,} für den Löschzug Montabaur über Funkalarmgeber und i) die Löschgruppen der Stadtteile und der Gemeinden über sirene
bitten die Bevölkerung um Beachtung. Es handelt sich hier gli<>b um eine Einsatz-Übung. .
Mitgliederversammlung des CDU -Ortsverbandes Elbertgemeinden U Montag, dem 18. April 1988,20.00 Uhr findet in Welschneu- Borf, »Westerwälder Hof« eine Mitgliederversammlung des DU-Ortsverbandes Elbertgemeinden statt. Auf der Tagesordnung steht u.a. ein Bericht der CDU-Ortsvorsitzenden Anne llertin über die Arbeit in den vergangenen Jahren sowie die Neuwahl des Vorstandes.
SG Elbert
|Am kommenden Sonntag, dem 17.4.88, trifft unsere 1. Mannhaft um lö.OOUhr auf die 1. Mannschaft vonNombom. Dieses Ipiel findet in Nombom statt.
(fasere zweite M annschaf t spielt am gleichen Tag um 13.00 Uhr [Niederelbert gegen Horressen III.
Niederelbert
SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt Alte Herren Im 16.04.1988 haben wir ein Heimspiel gegen die Alte-Herren- Jannschaft von Immendorf. Spielbeginn 16.00 Uhr.
Oberelbert
SV Oberelbert, Abt. Alte Herren Rm Samstag, dem 16.04.1988spielen wir um 17.00 Uhr in Gold- pusen. Abfahrt: 16.30 Uhr.
_ Wanderfreunde Oberelbert
hneudonÄuf geht's ins Wiedbachtal. Unsere Wanderung führt von Nie- 2 der GfrBrbreitbach Richtung Fockenbachsmühle nach Waldbreit- (GVBL SHch und zurück. Abfahrt vom Dorfplatz um 9.30 Uhr. Wanderin. Hhrer ist Rainer Holzkämper. Gäste sind wie immer herzlich tommen.
Einladung zum Jugendtreff
Ue Jugendlichen ab 14 Jahren aus der Pfarrgemeinde Oberel- jrt, die daran interessiert sind, daß die Jugendarbeit in unserer ^ w ' et ^ er neu au flebt, sind am Mittwoch, dem 20. April «°° um 19.00 Uhr zu einem gemeinsamen Gespräch im Pfarr-
Si« 6D h6rzlich ein g Bladen -
. . Maifest in Oberelbert
i der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr welbert veranstaltet am 30.04.88 und 01.05.1988 das diesjäh- 8 Maifest auf dem Dorfplatz in Oberelbert.
»stag, 30.04.88
[ m den Mai, unter Mitwirkung eines bekannten Alleinun-
pndesGH icbtii tmachui ine solck aOrtsb®
(halters “tag, 01.05.88
Joppen mit Platzmusik und anschließendem Eintopfes-
Daubach
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1988 vom 08.04.1988
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 9.3.1988 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
315.000,- DM
in der Ausgabe auf
315.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf
152.500,- DM
in der Ausgabe auf
152.500,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf
0,-DM
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten
werden:
für den ersten Hund
50,00 DM
für den zweiten Hund
130,00 DM
für jeden weiteren Hund
160,00 DM
Q Abs. w^ )ewo ^ mer > Mitglieder, Freunde und Wanderer aus nah » möchten wir recht herzlich einladen.
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 9.3.1988 .
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge (S.) Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtn ahm e vom 18.4.1988 bis 27.4.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Daubach, den 8.4.1988 Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.) Poggemann, Ortsbürgermeister
Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwal- tung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der

