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-^Montabaur.

Seite 19

Nr. 15/88

I gjndeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 loirni Q 419 BS2020-l)zuletztgeändertdurchdasLandesge-

vom 15.3.1983 (GVB1.S. 31).

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6,00 DMl 4,00 DMl 2,00 DMl

Gemeinschaftsübung der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Montabaur bungszeitpunkt: Samstag, 16. April 1988, ca. 14.00 - 16.00

Die Feuerwehren der Stadt Montabaur und der Stadtteile El- «ndorf, Eschelbach, Horressen sowie der Gemeinden Heiligen- Th Holler, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Ruppach- Goldhausen und Welschneudorf führen am Samstag, dem ' 988 , ca. 14.00 - 16.00 Uhr, eine Gemeinschaftsübung

lieAlarmierung der Wehren erfolgt ,} für den Löschzug Montabaur über Funkalarmgeber und i) die Löschgruppen der Stadtteile und der Gemeinden über sirene

bitten die Bevölkerung um Beachtung. Es handelt sich hier gli<>b um eine Einsatz-Übung. .

Mitgliederversammlung des CDU -Ortsverbandes Elbertgemeinden U Montag, dem 18. April 1988,20.00 Uhr findet in Welschneu- Borf, »Westerwälder Hof« eine Mitgliederversammlung des DU-Ortsverbandes Elbertgemeinden statt. Auf der Tagesord­nung steht u.a. ein Bericht der CDU-Ortsvorsitzenden Anne llertin über die Arbeit in den vergangenen Jahren sowie die Neuwahl des Vorstandes.

SG Elbert

|Am kommenden Sonntag, dem 17.4.88, trifft unsere 1. Mann­haft um.OOUhr auf die 1. Mannschaft vonNombom. Dieses Ipiel findet in Nombom statt.

(fasere zweite M annschaf t spielt am gleichen Tag um 13.00 Uhr [Niederelbert gegen Horressen III.

Niederelbert

SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt Alte Herren Im 16.04.1988 haben wir ein Heimspiel gegen die Alte-Herren- Jannschaft von Immendorf. Spielbeginn 16.00 Uhr.

Oberelbert

SV Oberelbert, Abt. Alte Herren Rm Samstag, dem 16.04.1988spielen wir um 17.00 Uhr in Gold- pusen. Abfahrt: 16.30 Uhr.

_ Wanderfreunde Oberelbert

hneudonÄuf geht's ins Wiedbachtal. Unsere Wanderung führt von Nie- 2 der GfrBrbreitbach Richtung Fockenbachsmühle nach Waldbreit- (GVBL SHch und zurück. Abfahrt vom Dorfplatz um 9.30 Uhr. Wander­in. Hhrer ist Rainer Holzkämper. Gäste sind wie immer herzlich tommen.

Einladung zum Jugendtreff

Ue Jugendlichen ab 14 Jahren aus der Pfarrgemeinde Oberel- jrt, die daran interessiert sind, daß die Jugendarbeit in unserer ^ w ' et ^ er neu au flebt, sind am Mittwoch, dem 20. April «°° um 19.00 Uhr zu einem gemeinsamen Gespräch im Pfarr-

Si« 6D h6rzlich ein g Bladen -

. . Maifest in Oberelbert

i der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr welbert veranstaltet am 30.04.88 und 01.05.1988 das diesjäh- 8 Maifest auf dem Dorfplatz in Oberelbert.

»stag, 30.04.88

[ m den Mai, unter Mitwirkung eines bekannten Alleinun-

pndesGH icbtii tmachui ine solck aOrtsb®

(halters tag, 01.05.88

Joppen mit Platzmusik und anschließendem Eintopfes-

Daubach

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1988 vom 08.04.1988

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 9.3.1988 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

315.000,- DM

in der Ausgabe auf

315.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf

152.500,- DM

in der Ausgabe auf

152.500,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

0,-DM

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten

werden:

für den ersten Hund

50,00 DM

für den zweiten Hund

130,00 DM

für jeden weiteren Hund

160,00 DM

Q Abs. w^ )ewo ^ mer > Mitglieder, Freunde und Wanderer aus nah » möchten wir recht herzlich einladen.

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 9.3.1988 .

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge (S.) Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtn ahm e vom 18.4.1988 bis 27.4.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Daubach, den 8.4.1988 Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.) Poggemann, Ortsbürgermeister

Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwal- tung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der