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Montabaur

Seite 20

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Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesge­setz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).

Holler

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1988 vom 08.04.1988

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.3.1988 hiermit bekanntgemacht wird.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

833.000,- DM 833.000,- DM

516.000,- DM 516.000,- DM

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,-DM 0,- DM

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

220 v.H. 240 v.H.

280 v.H.

für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

36,00 DM 54,00 DM 72,00 DM

Untershausen öffentliche Bekanntmachung

ÜU5/88

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen fi det am 1111

Donnerstag, 21. April 1988 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtracsnl« zum Forstwirtschaftsplan 1988 v

Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar beiten zur Verbreiterung der Bürgersteige Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen 6

Verschiedenes

Untershausen, 11. April 1988 Müller, Ortsbürgermeister

2 .

3.

4.

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsflächa

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)kei- ne Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 3.3.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge (S.) Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.4.1988 bis 27.4.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Holler, den 8.4.1988 Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.) Molsberger, Ortsbürgermeister

Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist imbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-l)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 16.3.1983 (GVBL S. 31).

Jugendliche trieben ihr Unwesen

In der Nacht des 6./7.4.1988 haben in der Zeit zwischen ca. 2.01 und 3.00 Uhr unbekannte Jugendliche - etwa 6 - 8 Personen il Unwesen in unserer Gemeinde getrieben. Bei der Gruppe v _ ein Mädchen mit folgender Beschreibunggesehen.' Etwa 16 Jah] re alt, nicht sehr groß, halblange Haare und mit einer I Jacke aus Kaninchenfell bekleidet.

Außer Schäden am Eigentum von Privatpersonen wurde auctj der Christus-Körper von dem am Gemeindehaus befindlicL. Kreuz gerissen und dabei nicht unerheblich beschädigt. Gea die Verursacher des Schadens wurde Anzeige bei der Polizeial stattet. Wer sachdienliche Hinweisezu der Angelegenheitgeh kann, melde sich bitte bei mir, damit der Frevel nach Möglid keit geahndet werden kann.

Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, zukünftigallevi dächtigen Wahrnehmungen besonders aufmerksam zu be< achten, damit im Falle eines späteren Vergehens unter Umstt den sachdienliche Hinweise gegeben werden können (z.b. Kein Zeichen von Fahrzeugen, Personenbeschreibung).

Grillhütte jetzt ganzjährig geöffnet

Nachdem die Grillhütte, die sich im Bereich der Anlage »Jid gendferiendorf und Zeltlagerplatz« befindet, durch vertraglich) Vereinbarung bislang nur vom 1.5. - 30.9. eines jeden Jahres g nutzt werden konnte, ist seit dem 1.4. d.J. eine ganzjährigeNuf zung möglich. Grund hierfür ist, daß seit dem vorgenannte Zeitpunkt Herr Bernd Friedrich Otzingen-Sainerholz, neu| J agdpächter ist und der Genannte auf die bisher eingeschräi Nutzung de ag. Anlage insgesamt verzichtet hat.

Verloren - gefunden

Es wurde ein Schlüssel - vermutlich Zündschlüssel eines Zwein des - mit der Bezeichnung »Yamaha« gefunden. Der Eigentum k ann die Fundsache bei mir abholen.

Müller, Ortsbürgermeister

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was-CMM»Zwo

Daubach

Liebe Daubacher, bitte denkt an das Ausblasen der Eier für unsere Kinnes« 06.05.1988.

Die Kirmesgesellschaft

Holler/U ntershausen

Einladung zum Kindergottesdienst Mit den Kindern wird am Sonntag, 17. April um 10.15 Jugendheim Holler der Wortgottesdienst gestaltet. Zur »u ristiefeier gehen die Kinder dann in die Kirche Alle Kinder dazu herzlich eingeladen.

Firmvorbereitung . ^

Die Firmvorbereitung beginnt in vier Gruppen. Zwei bniPIl in Holler im Jugendheim, jeweils montags um 17.00 u<°} Gruppe mittwochs um 16.45 Uhr und in Unteren»! 1 Backes montags 18.00 Uhr. Die ersten Unterrichtsstunj ginnen in der Woche nach den Osterferien.