Montabaur
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Alte Herren Heilberscheid
Anläßlich unserer Fahrt vom 12.5. -15.5.88 wird darauf hin gewiesen, daß noch einige Plätze frei sind.
Interessierte Mitglieder mögen sich umgehend bei Horst Heinz anmelden. Nochmals sei auf gültige Rei9edokumente hingewiesen.
Der für die Fahrt zu zahlende Unkostenbeitrag wird am 3.5.1988 erhoben.
Eisbachtaler Sportfreunde
a) Senioren
Samstag, den 16.4.1988
15.30 Uhr Bezirksliga: Eisbachtal 2 - Becheln in Nentershausen Sonntag, den 17.4.88
15.00 Uhr Eisbachtal-Ellingen/B. in Nentershausen
b) Jugend
Samstag, den 16.4.1988
14.00 Uhr E-Jug. JSG Ahrbach-Eisbachtal in Ruppach/Goldhausen
15.00 Uhr D>Jug. Melsbach-Eisbachtal in Melsbach
16.00 Uhr C-Jug. Leistungsklasse: Asbach/B. • Eisbachtal in
Asbach
16.00 Uhr B-Jug. Gruppenliga: JSG Rosenheim-Eisbachtal in Rosenheim
Sonntag, den 17.4.1988
11.00 Uhr A-Jug. Verb.-Liga: Eisbachtal-JSG Bad Neuenahr in Nentershausen.
Nentershausen
DRK, Ortsverein Nentershausen e.V.
Blutspendetermin Nentershausen
Der nächste Blutspendetermin findet am 7.5.1988 von 15.00 -19.00 Uhr in der Schule Nentershausen statt. Blut spenden kann jeder Bürger von 18 - 65 Jahren. Bitte, bringen Sie Ihre Einladungskarte zum Blutspendetermin mit.
Kamevalverein Nentershausen Karten für unseren »Bunten Abend« am Pfingstsonntag mit dem Stargast Andy Borg sind ab sofort in der Bäckerei Erwin Holzenthal in Nentershausen erhältlich. Weiterhin können dort auch noch Festbücher erworben werden.
Niedererbach
SV 1920 Niedererbach e.V.
Am 17.4.1988 spielt die 1. Mannschaft in Großholbach. Die zweite Mannschaft hat ein Heimspiel gegen Hundsangen.
Am 16.4.1988 spielt die B-Jugend um 16.00 Uhr in Steinefrenz gegen Herschbach. Die C-Jugend muß tim 16.00 beim SV Neuwied antreten. Bereits um 15.00 Uhr spielt die D-Jugend in Dreikirchen gegen Elbert. In Niedererbach hat die E-Jugend die JSG Selters um 14.00 Uhr zu Gast. Die 7 E-Jugend hat spielfrei
Nomborn
Freiwillige Feuerwehr Nomborn Die nächste Übung der Gruppe I findet am Samstag, dem 16.4.88 um 15.30 Uhr statt.
Country- und Western-Club Nomborn Der nächste Ibeff des Country- und Western-Clubs findet am Freitag, dem 15.4.1988 um 20.00 Uhr in der Studentenmühle statt.
Freiwillie Feuerwehr Nomboro
Für die Männer der Gruppe 2 findet am Sonntag, dem 17. April um 9.30 Uhr eine Übung statt.
ELBERTGEMEINDEN
Welschneudorf öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1988 vom 08.04.1988
i.
862.000,--DM 862.000,-DM
217.000,-DM 217.000,-DM I
0,-DM|
0,-DM
220 v.H.l 240 V.R1
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419 ) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde I vom 29.2.1988 hiermit bekanntgemacht wird. 1
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-I haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten weiden: für den ersten Hund 36,00 DMJ
für den zweiten Hund 54,00 DM]
für jeden weiteren Hund 72,00 DM]
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be| trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorll für das Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gel meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl&J 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 29.2.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge (S.) Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.4.1988 w| 27.4.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rat»’ in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Welschneudorf, 8.4.1988 Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf (S.) Heiden, Ortsbürgermeister
280 v.Rl
Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ,
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen “f l meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht in» halb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmacii schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die ehj*?® Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Oft germeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeinfl 1 waltungMontabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Aha I
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