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Montabaur
Seite 28
§32
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt amDagenach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 9. Juli 1975 zulety
geändert durch Satzung vom 27.06.1983, und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. 5431 Görgeshausen, 22.03.88 Ortsgemeinde Görgeshausen Illenseer, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) (BS 2020-1) wird auf folgend» hingewiesen: ^
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung^ Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenau#’ Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Görgeshausen (S.) Illenseer, Ortsbürgermeister
Der
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Heilberscheid Einziehung einer Teilfläche
des Wirtschafte weg es Nr. 86, Flur 4, südlich der Sespenrother Straße Der Ortsgemeinderat von Heilberscheid hat in seiner Sitzung am 9.2.1988 beschlossen, für einen Tfeil der Wegeparzelle Flur 4, stück Nr. 86, die öffentliche Nutzung aufzuheben und einzuziehen.
Der Gemeingebrauch für die im abgedruckten Lageplan markierte Tteilfläche kann entfallen, da das Flurstück Nr. 5 durch eine na anzulegende Stichstraße zur Sespenrother Straße erschlossen werden soll. Das öffentliche Interesse an der Erhaltung dieses 1 ifrir
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Stückes ist nicht mehr gegeben.
Die Einziehung wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. 5431 Heilberscheid, 23. März 1988 Reichwein, Ortsbürgermeister
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Nentershausen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 22.03.1988
Einleitung zur Umlegung für das Baugebiet »In den Wolfen ■ Am hohen Rain« beschlossen.
Einstimmig entschied der Rat unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder, für das Baugebiet des Bebauungsplanes " Wolfen - Am hohen Rain« das Umlegungsverfahren einzuleiten. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: im N°r . die Flurgrenze der Flur 13 (Flurstücke Lahnstraße 2 - 6); im Osten durch den WegFlur 28, Nr. 5649/2; im Süden durch diel Flur 28, Nr. 2833/3 und 2832/5 und im Westen durch die Bundesstraße 49. .
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