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ontabaur____ Seite 29

I von dem Umlegungsverfahren erfaßten Flurstücke werden rch gesonderte öffentliche Bekanntmachungen im einzelnen

kanntgegeben.

Erlaß einer Hundesteuersatzung beschlossen tostimmig entsprach der Rat dem von der Verwaltung vorge- ten Entwurf einer Satzung zur Erhebung von Hundesteuer, r Begründung dieser Entscheidung ist folgendes anzufüh-

i'lang wa r die Erhebung der Hundesteuer durch Landesge- L geregelt. Dieses Gesetz ist zum 31.12.1987 außer Kraft ge­lten. Zugleich wurden die Gemeinden ermächtigt, durch eine tzung die Voraussetzungen für die weitere Erhebung der mdesteuer zu schaffen.

^Empfehlung der Verwaltung lautete, von dieser Ermächti- ig Gebrauch zu machen, um zum einen nicht auf das daraus ultierende Steueraufkommen zu verzichten und zum ande- 1 , um auch an dem ordnungspolitischen Aspekt festzuhalten,

^ durch die Erhebung der Hundesteuer soll die Hundehal- tangund die damit verbundene Belästigung und Gefahr für die jigemeinheit eingedämmt werden.

[Der verabschiedete Satzungsentwurf entspricht im wesentli- 6 n einer vom Ministerium herausgegebenen Mustersatzung, äse wiederum greift auf die Regelung des außer Kraft gesetz- Hundesteuergesetzes zurück.

Lahnstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet al wurde vom Ortsgemeinderat durch Beschluß die Lahn- ie (verlaufend von der Koblenzer Straße - B 49 bis zum Ende arzelle 3687/2), dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Als der Verkehrsübergabe wurde der 01.01.1988 benannt. Die- Widmungsbeschluß ist u.a. die Voraussetzung für die bei- ^smäßige Abrechnung.

i Weitere Entscheidungen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens »Ortsmitte« getroffen iils einstimmig unter Ausschluß der befangenen Ratsmit- ler entschied der Rat zunächst über Bedenken und Anre­igen im Rahmen der Offenlage. Hierzu war über insgesamt 5 :eleingaben zu befinden. Anschließend wurde wiederum ein- g ein ergänzender Änderungsbeschluß mit folgendem .t gefaßt«

»Der Bebauungsplanentwurf wird für das Grundstück Koblen- itraße 14 wie folgt geändert:

[Das Gebäude wird nicht mehr als erhaltenswert darge- itellt.

In den Plan wird für dieses Gebäude die Darstellung einer Beseitigung aufgenommen.

h diesen Änderungsbeschluß soll den seit Jahren andau- len Bemühungen der Ortsgemeinde zur Verbesserung der 'erkehrssituation am Knotenpunkt B 49 / L 317 / K 163 Rech­nung getragen werden.

rer(v.g. Änderungsbeschluß bedingt, daß ein weiteres Abwä- aijßsverfahren durchgeführt werden muß unter den Verfah- raspeteiligten. Dies sind die Straßenverwaltung sowie der We- Ä'aldkreis als Straßenbaulastträger, die Kreisverwaltung HSuntere Denkmalschutzbehörde imd die Eigentümer des be- lannten Grundstückes. Erst nach Abschluß dieses Verfahrens tann das Bebauungsplanverfahren insgesamt durch Satzungs- «duß abgeschlossen werden.

, Weitere Entscheidungen des Rates

^adsätzlich stimmte der Rat dem Abschluß einer Nutzungs- 'mbarung mit dem Tfennisclub zu, die Regelungen hinsicht- k ^'^g der benötigten Grundflächen, die Gestat- baulicher Maßnahmen u.ä. zum Inhalt hat. erbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­einen entsprechenden Vertragsentwurf zu erarbeiten und tat vorzulegen.

achf olgende Entscheidung des Rates befaßte sich mit der be der Kirmesveranstaltung in der Ibmhalle für dieses . 'hier wurde als Meistbietendem einem Einheimischen der

usdslag erteilt.

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Nomborn

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde omborn für das Jahr 1988 vom 24.3.1988

rc^ jrfj^ tsfflmeinderat bat aufgnmd der §§ 96 ff. der Gemeinde- ^|n| fur Rbeinland-Pfaiz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol- duich " au ® ha ftssatzung beschlossen, die nach Genehmigung vom 17 91 ~® s Y er waltimg Montabaur als Aufsichtsbehörde 1988 hiermit bekanntgemacht wird.

Nr. 13/88

490.000,- DM 490.000,- DM

880.000,- DM 880.000,- DM

119.000,-DM

220 v.H. 240 v.H.

300 v.H.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

72.000,- DM §3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 30,00 DM

für den zweiten Hund 40,00 DM

für jeden weiteren Hund 50,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Gene hmig ung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzungder Ortsgemeinde N om- bom für das Haushaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 119.000,-- DM 5430 Montabaur, 17.2.1988

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.4.1988 bis 14.4.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Nombom, 24.3.1988 Ortsgemeindeverwaltung Nombom (S.) Brach, Ortsbürgermeister

Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bek ann tmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nombom oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).

was-^wr t wo

I\iS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Osterwochenende finden folgende Spiele statt:

Samstag, 02.04.88, um 16.30 Uhr in Girod gegen Welschneudorf Montag, 04.04.88, um 16.00 Uhr in Moschheim.

Zu beiden Spielen sind die Zuschauer herzlich eingeladen.

Großholbach/Girod Alte Herren Eisbachtal/G.G.

Am Samstag, dem 2.4.88 fahren wir zu den Sportkameraden nach Nistertal. Anstoß 16.00 Uhr. Spielkleidung grün/weiß. Ab­fahrt ab Dorfschänke 16.15 Uhr.

Großholbach

Am Samstag, dem 2.4.88 empfängt der SC Großholbach in ei­nem Nachholspiel den Tabellenführer SV Hundsangen.

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