Montabaur
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Nr. 10/88
t. Die
H^b^benpflieht neu begründet wird,
| ' Her Abgabenschuldner wechselt,
!' L Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
1 4 sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
L zu er hebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellimg uer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. Diese Festset- bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrich- !UDB ', wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letztem schriftli- igabenbescheid ergeben.
Ifüt die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch Idiese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun- I e jQ wenn ihnen an diesem Th ge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Lchtsbehelfsbelehrung:
■Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung Ider Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- Ifentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben Werner Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der kferbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 8,5430 Montabaur, zu erheben.
^431 Heiligenroth, 10.3.1988
Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Zerfas, Ortsbürgermeister
Ruppach - Goldhausen öffentliche Bekanntmachung
hie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- |Goldhausen findet am
Montag, 14. März 1988, um 19 Uhr n Bürgermeisteramt statt.
gesordnung:
Kl. Öffentliche Sitzung -
| 1 . Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 sowie die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr
1986
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Hundesteuer Verschiedenes
pl. Nichtöffentliche Sitzung - |l. Grundstücksangelegenheit Pachtangelegenheiten Bauangelegenheiten {4. Verschiedenes
fippach-Goldhausen, 8.3.1988 jprdinand, Ortsbürgermeister
w as-a^gwo
■ TiS Ahrbach - Fußball
IAm Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen, sofern |der Wettergott mitspielt:
^MSTAG, 12.3., E-Jugend 14 Uhn JSG Ahrbach - Glas- lemie Wirges
|Wugend 16 Uhr: JSG Ahrbach - JSG Ransbach-Baumbach “•Jugend 16 Uhr: JSG Ahrbach - FV Rheinbrohl
JONNTAG, 13.3., A-Jugend 10.30 Uhr. JSG Wissen - JSG Ahr-
gJMannschaft 13 Uhr: SV Horbach II - TUS Ahrbach II annschaft 15 Uhr: Spvgg. Haiderbach - TUS Ahrbach
Heiligenroth
5 , Tennisclub Heiligenroth e.V.
s TWf a ®" ? em 20.3.1988, findet wiederum unser alljährli- intsn tti. • ^ en Thnnisfreimden aus Staudt statt. Beginn: Uhr in der Vogelsanghalla
Kucher\ U h nUnS ' eres ^ ere * ns werden gebeten, für diesen Thg einen T? Wt emen Salat für das gemeinsame Mittagessen be-
Da auch wieder die Kegelbahn benutzt werden soll, bitten wir um Mitnahme von entsprechendem Schuhwerk.
Wir hoffen auf rege Tbilnahme unserer Vereinsmitglieder.
SV Heiligenroth e.V.
Vorschau:
Der Start nach der Winterpause konnte am vergangenen Wochenende witterungsbedingt nicht erfolgen. Hoffen wir, daß dies am kommenden Wochenende gelingt.
Folgende Paarungen sind angesetzt:
SONNTAG, 13.3.88,13 Uhr Maxsain II - Heiligenroth II 13 Uhr Dernbach II - Heiligenroth I
SAMSTAG, 12.3., 16 Uhr D-Jgd. Dreikirchen - Heiligen- roth/Ahrb./M.
Abt. AH: Samstag, 12.3.: Die AH fahren an diesem Wochenende nach Miesenheim. Treffpunkt Vereinslokal Neuroth. Abfahrtszeit und Spielbeginn bitte erfragen.
Tim- und Sportverein 1921 Ahrbach e. V.
Abteilung Handball
An diesem Wochenende findet folgendes Spiel statt:
Herren, Sonntag, 13.3.1988:
13.00 Uhr TV Bassenheim II -TUS Ahrbach, Spielort: Sporthalle Sonderschule, Kettig, Treffpunkt: Vogelsanghalle Heiligenroth 11.30 Uhr.
Ruppach-Goldhausen
Die Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen Lädt ein zur Frühschicht
Das Morgengebet in der Fastenzeit steht unter dem Thema: „Unser tägliches Brot gib uns beute’ Anschließend laden wir zu einem gemütlichen frühstück ein. Thr min: Freitag, dem 11. MÄrz 1988. Beginn 6.15 Uhr (Morgengebet), 6.40 Uhr Frühstück. Ort: Pfarrzentrum Ruppach-Goldhausen. Eingeladen sind alle, auch unsere Schüler und Jugendlichen.
Boden
ASV „Deutsche Eiche” 1927 e. V. Boden Am kommenden Sonntag, 13. März 1988 finden in der Ahrbachhalle Boden die Rheinland-Meisterschaften im freien Stil der A-, C- und D-Jugendringer statt. Die jungen Athleten würden sich sehr freuen, wenn zahlreiche Zuschauer den Wegin die Ahrbachhalle finden. Abwiegen ist von 9.00 bis 10.00 Uhr, so daß die Kämpfe um ca. 10.30 Uhr beginnen werden. Da die Kämpfe ohne Mittagspause verlaufen (Ende gegen 16.00 Uhr), ist für Essen und Tinken in bewährter Qualität gesorgt.
AUGST
Bezirksregierung Koblenz
Rechtsverordnung
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zu Gunsten der Verbandsgemeindewerke Montabaur in dm Gemarkungen Eitelbora, Kadenbach u. Neuhäusel
Aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 23.9.1986 (BGBL IS. 1529) - WHG - und der §§ 13,122, 123 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 4.3.1983 (GVBL S. 31) - LWG - wird durch die Bezirksregierung Koblenz als obere Wasserbehörde folgendes verordnet:
§1
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsan- läge
Tiefbrunnen II und Tiefbrunnen III wird das nachstehend beschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Es wird in den Gemarkungen, Fluren Eitelborn, Flur 20, Neuhäusel, Flure 2 und 1 , Kadenbach, Flur 11 durch drei Schutzzonen gebildet, die in den dazugehörenden Lageplänen, die über die Lage und die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen genaue Auskunft geben, dargestellt sind als Zone I = Fassungabereich (blaue Umrandung),
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung),
Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung).
Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 135,38 ha
§2
Die Grenze des Wasserschutzgebietes wird wie folgt beschrieben (Geltungsbereich der Rechtsverordnung):

