Montabaur
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Montabaur spielend kennenlernen
Auf Anregung der Deutsch-Englischen Gesellschaft zu Montabaur wird bei dem 92. Treffen des Arbeitskreises Heimatgeschichte und Brauchtum des Westerwaldvereins Montabaur nochmals über die Erstellung eines Stadtführers gesprochen. Zu dem Treffen am Mittwoch, 16. März 1988 um 20 Uhr in der Gaststätte Schusterjunge, das unter dem Thema steht: Montabaur spielend kennenlernen, sind auch alle interessierten Mitglieder der DEG und weitere Gäste herzlich willkommen.
Heknatgeechichte und Brauchtum
Über eine Ansichtskarte aus dem Westerwald würde sich ein p assionierter Amateur - Ortshistoriker aus der DDR freuen, der es sich zum Ziel gesetzt hat, von den Ländern und Regionen des deutschsprachigen Kulturbereiches ein Sammelwerk anzulegen. Der Bitte von Herrn Günter Sehnlichen Ros a-Luxemburg-Straße 31 DDR 7660 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben an den Arbeitskreis Heimatgeschichte und Brauchtum des Westerwaldvereins Montabaur, ihm mit je einem Ortsmotiv der Westerwaldgemeinden die Lücken seiner Sammlung aufzufül- len, könnte am besten entsprochen werden, wenn Sie ihm einen Gruß schicken würden. Vielleicht kann man auch so Raum und Zeit überbrücken.
Er wird veranstaltet von den Schulen in Montabaur und getr». gen van der Arbeitsgemeinschaft für die Pflege der Partaei. schaft mit Zaza in Ruanda. Der Erlös soll für die dringend erforderlichen Reparaturen von Schulräumen verwandt werden.
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Das Ei des Columbus: Lassen Sie sich vor dem Osteieierbaum fotografieren. Wir machen eine Glückwunschkarte daraus! Amicum ovo adiutara
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Tanzsportclub Blau-Gold Montabaur, Thnz-Centrum Schöffl, Hobe Str. 23,5430 Montabaur
Trainingszeiten März 1988:
Sonntag, den 13.3., 19.00 UhrTUmiertrainingStandard für Ehepaare; 20.00 Uhr Clubtraining Latein für Ehepaare. Donnerstag, den 17.3., 20.30 Uhr Allround-TVaining. Donnerstag, den 14.3., 20.30 Uhr Allround-Training Samstag, den 26.3., 20.00 Uhr Ehepaar-Übungsabend. Sonntag, den 27.3., 19.00 Uhr TUmiertrainingStandardfUr Ehepaare; 20.00 Uhr Clubtraining Latein für Ehepaare.
der Kreisstadt Montabaur für den
„Die Bedeutung Westerwal eikreis”
Zu diesem Thema spricht Landrat Peter-Paul Weinert am Donnerstag, dem 17. März 1988, 19.30 Uhr in Montabaur, Haus Mons Thbor, auf einer Mitgliederversammlung des CDU- Ortsverbandes Montabaur. Zuvor steht ein Bericht des CDU- Ortsvorsitzenden Fritz Schwind, des Fraktionsvorsitzenden Albert Kram sowie die Wahl von Delegierten auf der Tagesordnung.
Jahreshauptversammlung des T.S.V. Eigendorf Am Freitag, dem 26.3.1988 um 20.00 Uhr findet in der Timhalle Eigendorf unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Tagesordnung:
Eröffnung und Begrüßung J ahresberichte des Vorstandes Kassen- und Kassenprüfungsbericht Entlastung des Vorstandes Neuwahl des Vorstandes Anträge zur Versammlung Festsetzung der Beiträge Verschiedenes.
Anträge zur Versammlung müssen satzungsgemäß bis spätestens eine Woche vor der Jhv schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Alle Mitglieder sind hiermit eingeladen.
Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Schulen Montabaurs für die Pflege der Partnerschaft mit Zaza in Ruanda öffentliche Veranstaltung
am Freitag, 11. März, 20 Uhr, im Projektionsraum des Mons- Tabor-Gymnasiums.
1. Unsere Partnerschulen - unsere Projekte
2. Eberhard Fischer, wissenschaftlicher Assistent am Botanischen Institut der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz zeigt eigene Dias zur Tier- und Pflanzenwelt Ruandas.
Er berichtet auch über die erste in Ruanda geschaffene Ibich- kläranlage mittels eines Videofilms.
3. Doris Link, Waldschule Horressen, berichtet mit einem Videofilm über einen ruandischen Knabenchor, der Ende 1987 mit einem Gesang- und Ihnzprogramm in Belgien auftrat.
Weiße Ostern brauchen bunte Ostereier
Am Samstag, 19. März 1988, findet von 10 bis 14 Uhr vor dem
Rathaus Montabaur der
2. Montabaurer Ostereiermarkt
statt.
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■Für die
Boden
öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1988 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu-1 ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBL I S. 965, der Hundesteuer ge | maß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 10.02.1988 sowie I des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lumfa. I gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfeil | vom 28.7.1980 (jeweils in der derzeit geltenden Fassung}
Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1988 diel Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft! (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens! (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgabennachdengiekteij Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1987.
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Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die | Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid i festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
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Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
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Diese Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in dal Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus deal letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgij benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentlil che Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie! wenn ihnen an diesem Thge ein schriftlicher Bescheid zugegmf gen wäre.
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Rechts behelf ebelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festseti
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fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben i den.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei d
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 108, 6430 Montabaur, zu erheben.
5431 Boden, 10.3.1988
Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg, Bürgermeister
Heiligenroth
öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgabea für das Kalenderjahr 1988 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBL I S. 966, der Hundesteuer? mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.02.1988soj" des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lffld gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland“ vom 28.7.1980 (jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr!* die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt^ 1 (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvern» (Grundsteuer B) sowiedie sonstigen Abgaben nach den { Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1987.
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