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Montabaur _

Gestaltungsbeispiel * nicht Bestandteil der Satzung:

Seite 16

Nr. 1/88

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HEUTE

HISTORISCH

TRAUFPUNKT MIT AUFSCHIEBLING UND ORTBRETT

nur in Ausnahmefällen traufständig errichtet werden. Bei Neu-, Um­bauten sollten Zwerch­giebel gefordert werden, da Zwerchgiebel in Tbil- bereichen prägendes Merkmal des Straßen­bildes sind.

Schleppgauben können als Ausnahme im Teilbe­reich 3 zugelassen wer­den. Der obere An­schlußpunkt in die Hauptdachfläche ist in angemessenem Abstand zum First anzuordnen. Liegende Dachflächen­fenster sind nach Mög­lichkeit zu vermeiden.

Die Dachflächen, auch die Dachflächen und Sei­tenflächen der Gauben, alle Dachaufbauten, wie Schornsteine, Entlüf­tungen usw. sind in Na­turschiefer einzudecken, ebenso alle Grate, Keh­

len, Ortgänge (Deutsche Deckung mit Bogenschnitt und ansteigendem Gebinde).

Als Ausnahme können bei der teilweisen Erneuerung beziehungsweise der Reparatur von vorh. Dächern andere Deckungsmateria­lien, die den jetzt vorh. entsprechen, verwendet werden.

Über Dach aufgehende Wandflächen der Gauben können ggf. auch mit Putz oder Holzverkleidung ausgebildet werden.

Bei Verschieferung ist der Übergang in die Dachfläche rund auszukehlen. So auch bei Schornsteinen und anderen Dachaufbauten.

Gestaltungsbeispiel nicht Bestandteil der Satzung -

Flachdächer können als Aus­nahme zugelassen werden

- wo sie lt. Bebauungsplan vor­gesehen sind

- für eingeschossige Hof Über­bauungen, soweit sie von öf­fentlichen Flächen nicht ein­sehbar sind.

Erforderliche Brüstungen soll­ten mit einer kleinen Vorgesetz­ten Dachfläche unter 45 Grad kaschiert werden. Bepflanzungen sind er­wünscht.

Vordächer als horizontale Krag­platten sind unzulässig. Anson­sten gilt für die Ausbildung und Gestaltung von Vordächern das gleiche wie für Dächer (3).

(4) Fassaden:

Alle sichtbaren Bauteile sind im traditionellen, ortsüblichen Material herzustellen. Fachwerkfassaden sind zu er­halten, Uberputztes und ver­kleidetes Fachwerk soll freige­legt werden, wenn es als Sicht­fachwerk gestaltet ist.

Vorhandene Störungen durch spätere Umbauten sollen dabei wieder rückgängig gemacht werden.

Erneuerungen am Fachwerk sind- soweit möglich - unter Verwendung von altem Eichenholz durchzuführen. Fachwerkfassaden aus Fichtenholz die zur Verkleidung mit Schiefer oder für einen Verputz konzipiert wurden, sind als solche zu erhalten.

Das Holz werk ist mit einem matten Anstrich zu streichen, hochglänzende Anstrichmaterialien sind nicht zugelassen. Ortgang, Ge­simsbretter, Sparrenenden bzw. Aufschieblinge sind in der Farbe des Holzwerkes zu behandeln. Soweit wie möglich soll eine ur­sprüngliche Farbfassung wiederhergestellt werden.

Begleitstriche auf den Gefachen, Ornamente und Schnitzereien sind in ihrer farbigen Auslegung auf die Gesamtfarbkomposition des Gebäudes abzustimmen bzw. ebenfalls auf einen Befund zurückzuführen.

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II

SPITZGAUBE MIT LADEN BZW. FENSTER

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