Montabaur _
Gestaltungsbeispiel * nicht Bestandteil der Satzung:
Seite 16
Nr. 1/88
// / / / / / / / >/ / / AX(/ / /•
/ /////////A
HEUTE
HISTORISCH
TRAUFPUNKT MIT AUFSCHIEBLING UND ORTBRETT
nur in Ausnahmefällen traufständig errichtet werden. Bei Neu-, Umbauten sollten Zwerchgiebel gefordert werden, da Zwerchgiebel in Tbil- bereichen prägendes Merkmal des Straßenbildes sind.
Schleppgauben können als Ausnahme im Teilbereich 3 zugelassen werden. Der obere Anschlußpunkt in die Hauptdachfläche ist in angemessenem Abstand zum First anzuordnen. Liegende Dachflächenfenster sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Dachflächen, auch die Dachflächen und Seitenflächen der Gauben, alle Dachaufbauten, wie Schornsteine, Entlüftungen usw. sind in Naturschiefer einzudecken, ebenso alle Grate, Keh
len, Ortgänge (Deutsche Deckung mit Bogenschnitt und ansteigendem Gebinde).
Als Ausnahme können bei der teilweisen Erneuerung beziehungsweise der Reparatur von vorh. Dächern andere Deckungsmaterialien, die den jetzt vorh. entsprechen, verwendet werden.
Über Dach aufgehende Wandflächen der Gauben können ggf. auch mit Putz oder Holzverkleidung ausgebildet werden.
Bei Verschieferung ist der Übergang in die Dachfläche rund auszukehlen. So auch bei Schornsteinen und anderen Dachaufbauten.
Gestaltungsbeispiel • nicht Bestandteil der Satzung -
Flachdächer können als Ausnahme zugelassen werden
- wo sie lt. Bebauungsplan vorgesehen sind
- für eingeschossige Hof Überbauungen, soweit sie von öffentlichen Flächen nicht einsehbar sind.
Erforderliche Brüstungen sollten mit einer kleinen Vorgesetzten Dachfläche unter 45 Grad kaschiert werden. Bepflanzungen sind erwünscht.
Vordächer als horizontale Kragplatten sind unzulässig. Ansonsten gilt für die Ausbildung und Gestaltung von Vordächern das gleiche wie für Dächer (3).
(4) Fassaden:
Alle sichtbaren Bauteile sind im traditionellen, ortsüblichen Material herzustellen. Fachwerkfassaden sind zu erhalten, Uberputztes und verkleidetes Fachwerk soll freigelegt werden, wenn es als Sichtfachwerk gestaltet ist.
Vorhandene Störungen durch spätere Umbauten sollen dabei wieder rückgängig gemacht werden.
Erneuerungen am Fachwerk sind- soweit möglich - unter Verwendung von altem Eichenholz durchzuführen. Fachwerkfassaden aus Fichtenholz die zur Verkleidung mit Schiefer oder für einen Verputz konzipiert wurden, sind als solche zu erhalten.
Das Holz werk ist mit einem matten Anstrich zu streichen, hochglänzende Anstrichmaterialien sind nicht zugelassen. Ortgang, Gesimsbretter, Sparrenenden bzw. Aufschieblinge sind in der Farbe des Holzwerkes zu behandeln. Soweit wie möglich soll eine ursprüngliche Farbfassung wiederhergestellt werden.
Begleitstriche auf den Gefachen, Ornamente und Schnitzereien sind in ihrer farbigen Auslegung auf die Gesamtfarbkomposition des Gebäudes abzustimmen bzw. ebenfalls auf einen Befund zurückzuführen.
1
■
II
SPITZGAUBE MIT LADEN BZW. FENSTER
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag u. Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, TblefonO 26 24 / 10 6-0. Tfelex 869502 inginn - Verantwortlich für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatL DM 2.30 bei Ortszustellung. Im Einzeivereand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten.
BÜRGEBZEITUNG Woc henblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen .
Für Anzeigen Veröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreis liste. Bei Nichtbeliefe- rung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegeo den Verlag.

