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Montabaur
Seite 12
Nr. 1/88
Lesegeräte mit den Stellenangeboten im Tagespendelbereich werden gut genutzt
Wer Arbeit sucht, kann sich im Arbeitsamt über passende Stellenangebote heute wesentlich leichter informieren als früher. Die von den Betrieben und Verwaltungen gemeldeten offenen Stellen werden von den Vermittlern des Arbeitsamtes per Computer in Lesegeräte eingegeben. Die Lesegeräte stehen in den Wartezonen aller Dienststellen des Arbeitsamtes Montabaur und können von jedermann genutzt werden. Auf diesen Service, der Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zugute kommt, hat das Arbeitsamt Montabaur jetzt noch einmal hingewiesen.
»Die bisherigen Erfahrungen mit der computerunterstützten Arbeitsvermittlung sind überaus »gut«, sagen die Vermittler. Gelobt wird vor allem die Möglichkeit, SteUenangebcote im gesamten Thgespendelbereich -bezogen auf die jeweilige Arbeitsamts-Dienststelle- hereinzunehmen und für jedermann einsehbar zu machen.
Die Vermittler des Arbeitsamtes Montabaur wünschen sich allerdings, daß nicht nur die Arbeitsuchenden, sondern auch die heimischen Betriebe und Verwaltungen von diesem Service noch mehr Gebrauch machen als bisher. Insbesondere Kleinbetrieben sei er häufig noch unbekannt.
Sie weisen dabei darauf hin, daß die Stellenangebotein den Lesegeräten zun ächst weder den N amen noch die Anschrift des jewi- hgen Arbeitgebers enthalten. Diese werden interessierten und geeigneten Arbeitsuchenden erst in einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen Vermittler bekanntgegeben.
Ausbildungsplan der Johanniter-Unfall-Hilfe für Januar 1988
in »Sofortmaßnahmen am Unfallort«
Für Bewerber aller Führerscheinklassen (außer Klasse 2, LKW), für langjährige Führerscheinbesitzer, die ihre Kenntnisse über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallart regelmäßig auffrischen sollten, aber auch für die übrige Bevölkerung, veranstaltet der Ortsverband Caan/Nauort der Johanniter- Unfall-Hilfe im Monat Januar 1988 folgende SM-Kurse: Datum Ort
Sa., 9.1.88
Sa., 9.1.88 Sa., 16.1.88 Sa., 16.1.88
Montabaur, Evang. Gemeindehaus/Pauluskirche, Peterstorstr. 6 Bendorf, St. Josef Krankenhaus Dierdorf, Johanniter Krankenhaus Neuwied, St. Elisabeth Krankenhaus, Friedr.Ebert Str. 59
Die Kurse beginnen jeweils um 9 Uhr und enden gegen 13.30 Uhr. Voranmeldungen sind nicht erforderlich. Es wird ein allgemein üblicher Unkostenbeitrag von 20 DM erhoben. Kostenlose Mitfahrgelegenheiten bestehen zu allen Kursen ab der JUH- Unterkunft in Nauort (Abfahrt ca. 8.10 Uhr); zu dem Kurs in Montabaur auch ab den Volksbanken in Ransbach-Baumbach (Abfahrt ca. 8.20 Uhr).
Bitte schneiden Sie sich den Ausbildungsplan aus und unterrichten Sie mögliche Interessenten vom SM-Kurs Angebot der J ohanniter-Unf all-Hilfe.
MONTABAUR
Aus den Gemeinden
öffentliche Bekanntmachung Satzung
der Stadt Montabaur über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Tfeil der Stadt vom 04. Jan.1988.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 18. Dezember 1985 (GVB1. Seite 291) in Verbindungmit § 86 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 28.11.1986 (GVBL S. 307), im Benehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde folgende
Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Montabaur vom... hiermit bekanntgemacht wird.
VORBEMERKUNGEN
Die Bestimmungen dieser Satzung dienen der Bewahrung der baugeschichtlichen Bedeutung der Stadtgestalt und Gestaltung der gewachsenen charakteristischen Stadt- und Straßenbildes des historischen Stadtkernes von Montabaur.
Der historische Stadtkern der Stadt Montabaur ist ein vortreffliches Denkmal der Bauart der vergangenen Jahrhunderte. DieErhaltungund Pflege des alten Stadtbildes ist daher eine besondere Verpflichtung der städtischen Körperschaften und der Bewohner der Stadt.
Inhaltsübersicht
§ 1 - Geltungsbereich § 2 - Grundsätze der Bebauung
§ 3 - Einfügung der Bauwerket Bauteile und des Bauzubehörs in ihre Umgebung
§ 4 - Bestimmungen über Einzelheiten der Baugestaltung § 5 - Öffnungen
§ 6 - Garagen und Pkw-Stellplätze § 7 - Freiflächen, Höfe und Vorgärten § 8 - Mauern und Einfriedungen
§ 9 • Mülltonnen-Standplätze, Antennen und Entlüftungsan lagen
§ 10 -Anlagen der Außenwerbung
§ 11 -Straßenraummöblierung ^
§ 12 -Baugenehmigung § 13 -Ausnahmen und Befreiungen § 14 -Bestandteile der Satzung, Anlagen § 16 -Ordnungswidrigkeiten
§ 16 -Inkrafttreten [
§ 1 - GELTUNGSBEREICH (1) Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung wird durchzo gen von den Straßen bzw. Tfeilen davon:
Hinterer Rebstock, Vorderer Rebstock, Kleiner Markt, Groß« Markt, Sauertalstraße, Kirchstraße, Elisabethenstr., Alois Jäger-Platz, Kolpingstraße, Obere Plötzgasse, Färberbachstr. Klostergasse, Konrad-Adenauer-Platz, Biergasse, Wilhelm' Mangels-Straße, Steinweg, Walls tr., Bahnhof Straße.
Die Gültigkeit der Satzung erstreckt sich auf die unterschied' lieh geprägten Viertel des Altstadtgebietes, die in der beigefüg' | ten Übersichtskarte im M 1:1000 dargestellt sind, außerden , sind verschiedene Einzelgebäude aufgenommen, die in der An f läge auf gelistet sind, Übersichtskarte und Gebäudeliste sind jj Bestandteil der Satzung.
Der Geltungsbereich der Satzung ist neben den Einzelgebäu den in verschiedeneTbil bereiche untergliedert, die sich in Baut; pus und Entstehungszeit voneinander unterscheiden (siehe Az -j® läge 1, entsprechende Eintragungen in der Übersichtskarte).
Teilbereich 1:
Vorderer Rebstock, Hinterer Rebstock, Steinweg, teilweise Hos pitalstr., Biergasse, Plötzgasse und Färberbach, (= überwie gend kleinere schmale meist 2-geschossige Baukörper in Fach werkbauweise, Kleinbauern- und Handwerkerhäuser, sowoh giebei- als auch traufständig.
Geschlossene Bauweise, jedoch teilweise mit den typische TYauf- oder Brandgäßchen (-Ählchen) und Unterbrechungen fü Zufahrten zu den rückwärtigen Bebauungen).
ThU bereich 2:
Kleiner Markt, Großer Markt, Sauertalstraße, Kirchstr., El sabethenstraße, Kolpingstr., (= ursprüngliche Bebauung übe wiegend giebelständig, später auch traufständig mit zum Tti 1
großen Zwerchgiebeln. 1
Geschlossene Bauweise, 3-geschossig, tiefe Überbauung der n 1
lativ schmalen Grundstücke). 2. ;
Hinweis: '
Überwiegende Dachform in den Ibilbereichen 1 und 2 ist dä ] Satteldach, spätere Bauformen mit Mansarddach. >'
Teilbereich 3: ‘
Bahnhofstraße, Wallstraße, Konrad-Adenauer-Platz, Wilhelu .
Mangels-Straße
(= größere Grundstücke mit 2 - 4-geschossiger Bebauung. Du« Überwiegend um 1900 Wohn- und Geschäftshäuser teilweh darf freistehende Gebäude, massive Bauweise). ände
1 .

