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[M ontabaur _____ Seite 19

I Nachstehende Skizze gehört zu Tfext auf Seite 18:

Niederelbert: Bebauungsplan Ortslage

Nr. 62/63/87

Gemarkung: Niederelbert Maßstab: 1:1000

Raka Nr.: 45.1585 A,B 45.1586 A -D*

Flur: versch. Verkleinerung: Vergrößerung: t

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Holler

öffentliche Bekanntmachung Satzung

I der Ortsgemeinde Holler Uber die Erhebung von Beiträgen für I die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er* I Khließungsbeiträge) vom 11. Dez. 1987.

| Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.87 im Rahmen I des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 08.12.1986 |(BGBL I. S. 2263) LV.m. § 24 der Gemeindeordnung für einland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419, |DS 2020*1), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit be* panntgemacht wird:

Erhebung des Erschließungs bei träges (1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungs- beiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127ff.) und dieser Satzung.

§2

Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand 1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, We­ge und Plätze

bis zu einer Straßen breite (Fahrbahnen, einschließlich Standspuren, Radwege,Gehwege Schutz- und Randstreifen) von

a) Wochenendhausgebieten Campingplatzgebieten

b) Kleinsiedlungsgebieten

bei einseitiger Bebaubarkeit

7,0 m 10,0 m 8,6 m