Montabaur
Seite 18
Nr. 62/63/87
ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Ortalage« der Ortsgemeinde Niederelbert
Erneute Offenlage des Bebauungs- und Grünordnungsplanent- wurfes einschl. Textfestsetzungen und Begründung sowie des Ausbau- und Begrilndungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Anstelle des wegen Vorliegens von Sonderinteresse nicht beschlußfähigen Ortsgemeinderates Niederelbert hat der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 124 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) bestellte Beauftragte am 16.11.1984 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der Ortslage mit der Bezeichnung »Qrtsla- ge« beschlossen.
Der Beauftragte hat nach jeweiliger Anhörung der nach § 22 GemO nicht befangenen Ratsmitglieder
- am 16.6.1986 den im Rahmenderl. Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen weitgehend entsprochen und
- am 21.7.1987 weitere Änderungen des Bebauungsplanentwurfes beschlossen
- am 17.12.1987 weitere, im Rahmender 2. Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen berücksichtigt sowie ergänzende Planänderungen beschlossen.
Die am 17.12.1987 beschlossenen Änderungen machen eine erneute Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 Abs. 2 BauGB erforderlich.
DerBebauungsplanentwurf einschL Tbxtfest Setzungen und Begründung sowie der Grünordnungsplanentwurf und der detaillierte Ausbau- und Begrünungsplan liegen in der Zeit vom 4. Januar 1988 bis 4. Februar 1988 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, ZL 203, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Orts- bürgermeisters in Niederelbert während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Niederschrift schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis;
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind nur die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu prüfen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt - grob dargestellt - Grundstücke an folgenden Straßen:
Hauptstraße (L 327), Horresser Straße (L 312), Nordstraße, Bergstraße, Hohlweg, Äußerer Weg, Mittelstraße, Waldstraße (tlw.) Wiesenstraße, Gartenstraße, Mühlenweg, Kirchstraße, Bachstraße, Oststraße und Hollerer Straße (K 168).
Der Geltungsbereich ist aus der auf Seite 19 abgedruckten Skizze ersichtlich.
6431 Niederelbert, 18. Dezember 1987 Rausch, Beauftragter
öffentliche Bekanntmachung
über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes Ubergeleiteten Pläne und sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht der Ortsgemeinde Niederelbert
Gemäß § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzblatt 1986 I S. 2263 ff) sind Mängel der Abwägung aller vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie
sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht unb achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nach dem 1.7.1987, dLh. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden.
Der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Niederelbert, 18,12.1987 Hübinger, Ort sbürgermeister
Oberelbert
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschln des Ortsgemeinderates vom 27.11.1987 der Ortsgemeinde Ob elbert für das Haushaltsjahr 1986
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 711.644,36 831.230,91 1.642.775,27
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
711.544,36 831.230,91
1.642.776,27 |
Soll-Ausgaben
711.644,36 925.684,83
1.637.229,19 |
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
711.644,36 925.684,83
1.637.229,19 |
Fehlbetrag
-,- 94.463,92
94.463,92 ]
Festgestellt:
Montabaur, den 22.4.1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß Der Ortsgemeindmat beschließt die von der Verbandsgemein'] deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 aufg stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird t schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Qrtsbeigeordnefa dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsg meinde für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung zu erteilen. Au die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr] ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehj migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 [ Gemo erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgerj meister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderint gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht lie zur Einsichtnahme vom 28.12.1987-8.1.1988 während der« meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer llOj öffentlich aus.
Oberelbert, 16.12.1987 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.) Weyand, Ortsbürgermeister
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Welschneudorf
MGV »Eintracht« Welschneudorf Am nächsten Samstag, 16. Januar 1988 feiert der MGV »Emj tacht« sein traditionelles Stiftungsfest. Beginn ist um 20.C Uhr im Vereinslokal Westerwälder Hof. Dazu laden wir alle Mit-J glieder und Freunde des Vereins recht herzlich ein. Die Sä warten wieder mit einem bunten Programm auf.

