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Montabaur

Seite 18

Nr. 62/63/87

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Ortalage« der Ortsgemein­de Niederelbert

Erneute Offenlage des Bebauungs- und Grünordnungsplanent- wurfes einschl. Textfestsetzungen und Begründung sowie des Ausbau- und Begrilndungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 des Bauge­setzbuches (BauGB)

Anstelle des wegen Vorliegens von Sonderinteresse nicht be­schlußfähigen Ortsgemeinderates Niederelbert hat der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 124 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) bestellte Beauftragte am 16.11.1984 die Aufstellung eines Bebauungs­planes für das Gebiet der Ortslage mit der Bezeichnung »Qrtsla- ge« beschlossen.

Der Beauftragte hat nach jeweiliger Anhörung der nach § 22 Ge­mO nicht befangenen Ratsmitglieder

- am 16.6.1986 den im Rahmenderl. Offenlage vorgebrach­ten Bedenken und Anregungen weitgehend entsprochen und

- am 21.7.1987 weitere Änderungen des Bebauungsplanent­wurfes beschlossen

- am 17.12.1987 weitere, im Rahmender 2. Offenlage vorge­brachten Bedenken und Anregungen berücksichtigt sowie ergänzende Planänderungen beschlossen.

Die am 17.12.1987 beschlossenen Änderungen machen eine er­neute Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 Abs. 2 BauGB erforderlich.

DerBebauungsplanentwurf einschL Tbxtfest Setzungen und Be­gründung sowie der Grünordnungsplanentwurf und der detail­lierte Ausbau- und Begrünungsplan liegen in der Zeit vom 4. Januar 1988 bis 4. Februar 1988 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, ZL 203, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und frei­tags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Orts- bürgermeisters in Niederelbert während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis;

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind nur die fristgemäß vorgebrach­ten Bedenken und Anregungen zu prüfen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt - grob dar­gestellt - Grundstücke an folgenden Straßen:

Hauptstraße (L 327), Horresser Straße (L 312), Nordstraße, Bergstraße, Hohlweg, Äußerer Weg, Mittelstraße, Waldstraße (tlw.) Wiesenstraße, Gartenstraße, Mühlenweg, Kirchstraße, Bachstraße, Oststraße und Hollerer Straße (K 168).

Der Geltungsbereich ist aus der auf Seite 19 abgedruckten Skiz­ze ersichtlich.

6431 Niederelbert, 18. Dezember 1987 Rausch, Beauftragter

öffentliche Bekanntmachung

über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes Ubergeleiteten Pläne und sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht der Ortsgemeinde Niederelbert

Gemäß § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzblatt 1986 I S. 2263 ff) sind Mängel der Abwägung aller vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie

sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht unb achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nach dem 1.7.1987, dLh. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Niederelbert, 18,12.1987 Hübinger, Ort sbürgermeister

Oberelbert

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschln des Ortsgemeinderates vom 27.11.1987 der Ortsgemeinde Ob elbert für das Haushaltsjahr 1986

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 711.644,36 831.230,91 1.642.775,27

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

711.544,36 831.230,91

1.642.776,27 |

Soll-Ausgaben

711.644,36 925.684,83

1.637.229,19 |

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

711.644,36 925.684,83

1.637.229,19 |

Fehlbetrag

-,- 94.463,92

94.463,92 ]

Festgestellt:

Montabaur, den 22.4.1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß Der Ortsgemeindmat beschließt die von der Verbandsgemein'] deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 aufg stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird t schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Qrtsbeigeordnefa dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsg meinde für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung zu erteilen. Au die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr] ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehj migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 [ Gemo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgerj meister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderint gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht lie zur Einsichtnahme vom 28.12.1987-8.1.1988 während der« meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer llOj öffentlich aus.

Oberelbert, 16.12.1987 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.) Weyand, Ortsbürgermeister

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was«Mza*t a wo

Welschneudorf

MGV »Eintracht« Welschneudorf Am nächsten Samstag, 16. Januar 1988 feiert der MGV »Emj tacht« sein traditionelles Stiftungsfest. Beginn ist um 20.C Uhr im Vereinslokal Westerwälder Hof. Dazu laden wir alle Mit-J glieder und Freunde des Vereins recht herzlich ein. Die warten wieder mit einem bunten Programm auf.