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Montabaur _ Seite 6 _Nr. 62/63/87

Bürgerinitiative bisher nicht in schriftlicher Form bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung eingereicht worden sei Auch habe man den notwendigen Finanzierungsvorschlag zum jetzigen Zeitpunkt nicht endgültig ausgearbeitet, ln den bisherigen Pla­nungen sehe die Bürgerinitiative keine Lösung für den Schwimmsport.

Die Bürgerinitiative forderere eine entsprechende Wassertiefe, damit die Kinder richtiges Schwimmen lernen könnten. Frei­oder Fahrtenschwimmer könnten in einem Freizeitbad nicht mehr ausgebildet werden. Niemand könne später sagen, ob die Kinder, die in einem Freizeitbad das Schwimmen erlernt hätten, auch wirklich schwimmen könnten. Bisher hätten - so Tilly - ca. 3.000 Bürger der Verbandsgemeinde das Begehren der Bürger­initiative unterschrieben. Die Bürgerinitiative vertrete auch die schwimmsporttreibenden Vereine wie DLRG und ThS Monta­baur. Durch den Bau eines Freizeitbades sieht die Bürgerinitia­tive die Existenz dieser Vereine bedroht. Vielfach suchten z.B. Frauengruppen nur die Gelegenheit zum Schwimmen ohne be­sonderen Spaß, sondern eher unter dem Aspekt der Therapie In diesem Zusammenhang - so Tilly - hätten auch Ärzte den Er­halt des jetzigen Schwimmbades durch die Leistung ihrer Un­terschrift befürwortet.

Ein Schwimmbad müsse ein Schwimmbad bleiben. Auch die In­teressen der Bundeswehrsoldaten dürften nicht außer Acht blei­ben. Tilly fügte hinzu, daßdieBürgerinitiativenicht die Bundes­wehr vertrete, sondern nur die Interessen einzelner Soldaten. Der Sprecher der Bürgerinitiative bezeichnete ein Freizeitbad für die von der Bürgerinitiative vertretenen Gruppen und Ver­eine für unbrauchbar. Bezüglich der Finanzierung zweifelte Til­ly die von der Verwaltung vorausberechneten jährlichen Defizite an. Nach Auffassung der Bürgerinitiative müsse für ein neues Freizeitbad mit höheren Defiziten gerechnet werden als bei dem bestehenden Hallenbad.

Viele Bürger wollten das Herzstück des jetzigen Hallenbades, das jetzige Schwimmbecken, behalten. Ca 60 % der befragten Bürger hielten nur eine Sanierung des bestehenden Hallenbades für notwendig. Weitere 50 % der Befragten befürwortetenneben der Beibehaltung des vorhandenen Beckens eine Attraktivie- rung des H allenbades durch die Schaffung von besonderen An­geboten wie Kinderplanschbecken, Sauna Ruhezonen oder So­larien.

Im Bezug auf den Schul Schwimmsport wies der Sprecher der Bürgerinitiative darauf hin, daß bereits heute nicht alle lt. Lehr­plan erforderlichen Schwimmstunden an ge boten werden könn­ten. Keinesfalls dürfte sich die jetzige Situation noch ver­schlechtern. In diesem Zusammenhang zweifelte Tilly an, daß der Schulsport in das Hallenbad nach Wirges verlegt werden könnte.

Weiterhin verwies er auf ein an die Bürgerinitiative gerichtetes Schreiben der Grundschullehrer.

Auch die Sportlehrer des Gymnasiums und des Aufbaugymna­siums so Tilly - seien gegen die Pläne, da der Schwimmsport in einem Freizeitbad nicht mehr entsprechend den Lehrplänen möglich sei. Zusammenfassend forderteTillynochmals, daß das z.Zt. vorhandene Becken einschließlich des Hubbodens sei - funktional in Ordnung und müsse erhalten bleiben. Ergänzend sei das Schaffen weiterer Attraktionen sinnvoll.

Zum Schluß seiner Ausführungen bekräftigte der Sprecher der Bürgerinitiative die Bereitschaft zur Mitarbeit bei den weiteren Planungen zur Umgestaltung des Hallen- und Freibades.

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur Uber die Erhebung von Vergnügungssteuer beschlossen

Der Gesetzgeber hat durch das Landesgesetz über die Ermäch­tigung der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer vom 27.03.1987 sowohl das Hundesteuerge­setz als auch das Vergnügungssteuergesetz zum31.12.1987 auf­gehoben. Gleichzeitig wurden die Gebietskörperschaften er­mächtigt, ab dem 01.01.1988 für in ihrem Bereich veranstaltete Vergnügungen Vergnügungssteuer aufgrund einer eigenen Sat- zungzu erheben. Entgegen den früheren Vorschriften verzichtet die vom Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossene Sat­zung auf eine Versteuerung von Tanzveranstaltungen der örtli­chen Vereine, Filmvorführungen sowie beruf s- oder gewerbsmä­ßig betriebenen Sportveranstaltungen. Hierzu ist anzumerken, daß das Vergnügungssteueraufkommen aus den vorg. Veran­staltungen in der Vergangenheit bedeutend war.

Eilentscheidung (Kreditaufnahme) zur Kenntnis genommen Dem Verbandsgemeinderat wurde eine Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung bereits

abgewickelter und noch anstehender Maßnahmen bekanntge- geben. Die Darlehensaufnahme war im Nachtragshaushalts^ plan der Verbandsgemeinde Montabaur vorgesehen und die Eil­en t Scheidung aufgrund der eingetreteaen Verschlechterung des Kapitalmarktzinses sowie der weiterhin ungewissen Entwick­lung notwendig.

An der Hauptschule Montabaur soll freiwilliges 10. Schuljahr eingerichtet werden

Einstimmig beschloß der Verbands gemeinderat, die Verwal­tung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung Koblenz zum Schuljahresbeginn 1988/89 die Einrichtung eines freiw illig 10. Schuljahres zum Erwerb des qualifizierten Sekundarab- schlusses für den Einzugsbereich der Schulbezirke der Haupt­schule Montabaur, Waldschule Montabaur-Horressen und Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen zu beantra ge Das freiwillige 10. Schuljahr an der Hauptschule eröffnet befä­higten Hauptschülem die Möglichkeit, den qualifizierten Se- kundarabschluß I an der Hauptschule zu erwerben. Zuständig für die Entscheidung über die Einrichtung des frei willige iq. Schuljahres ist die Bezirksregierung.

Ein 10. Schuljahr kann eingerichtet werden, wenn es zu Beginn von 12 Schülern besucht wird. Eine Umfrage dar Verbandsge­meindeverwaltung bei den Hauptschulen in der Verbandsge­mein de Montabaur hat ergeben, daß davon auszugehen ist, daß genügend Schüler die Eignungsvoraussetzungen für den Be­suchdesfreiwilligen 10. Schuljahres erfüllen und am Besuch des 10. Schuljahres interessiert sind.

Die Hauptschule Montabaur ist wegen ihrer zentralen Lage und der in Folge der Konzentration verschiedener Schularten ausge­zeichneten Verkehreanbindungen für den Schülerverkehr als Standort des fiteiwilligen 10. Schuljahres bestens geeignet In der Einrichtungeine8 freiwilligen 10. Schuljahres an der H au pt- schule Monabaur sieht man eine qualitative Erweiterung des Bildungsangebotes im Bereich der Verbandsgemeinde Monta­baur.

Alle Fraktionen im Verbandsgemeinderat begrüßten ausdrück­lich die Einrichtung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Hauptschule Montabaur.

Jahresrechnung 1986 - Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten erteilt

Unter dem Vorsitz des an J ahren ältesten Ratsmitgliedes, Frau Anne Mertin (CDU), erteilte der Rat nach einer Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschußvorsitzenden Robert Stauch (CDU) - dem Bürgermeister und den Beigeordneten mit 30 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen Entlastung über die Jahresrech­nung 1986.

Prüfung der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1986 erteilt Einstimmig erteilte der Verbands gemeinderat dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten Entlastungfür das Wirtschaftsjahr 1986 im Bereich der Verbandsgemeindewerke (Betriebszweige »Wasserversorgung« und »Abwasserbeseitigung«). Durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH in Koblenz - wurde die Ord­nungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftli­chen Verhältnisse bescheinigt. Der in 1986 ausgewiesene Jah­resgewinn des Betriebszweiges »Wasserversorgung« in Höhe von 102.665,06 DM wird aufdie Rechnungl987 vorgetragen. Ei­ne Erhöhung des Wassergeldpreises für das Wirtschaftsjahr 1988 hält der Verbandsgemeinderat wegen des ausgeglichenen Wirtschaftsplanes nicht für notwendig.

Der für 1986 ausgewiesene Jahresverlust im Bereich der Abwas­serbeseitigung in Höhe von 145.610,14 DM wird auf die Rech­nung 1987 vorgetragen. Ein Ausgleich der in 1986 festgestellten Unterdeckung beim Entgeltaufkommen erfolgt durch die ab 01.01.1988nach dem Kommunalabgabengesetz 1986 vorzuneh­mende Umstellung und Neuberechnung der Abwasserentgelte.

Die Ausstattungdes Abwasserwerkes mit Eigenkapital beträgt 67,3 %, im Bereich der Wasserversorgung 69,6 %, was als Zei­chen wirtschaftlicher Volidität bezeichnet wurda Verbandsgemeinderat beschließt Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungsein­richtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Ver- bandsgemeinde Montabaur

Zu diesem Punkt und dem Satzungsentwurf nahm Erster Beige* ordneter Heinz Reu sch, Stellung und erläuterte, daß die bezoge­ne Frischwassermenge bisher gleichzeitig Maßstab für die Be­rechnung des Abwasserentgeltes gewesen sei.