Montabaur
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Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
06.10.87 Ortsgemeinde Großholbach
i. V. Röther, I. Beigeordneter
(S)
Nentershausen öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« der Ortsgemeinde Nentershausen
Offenlage des Änderungsentwurfes ein sc hl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat am 16.1.1987 beschlossen, den Bebauungsplan »Steinbitz« wie folgt zu ändern und zu erweitern:
1. Die Ausbaubreite der Bergstraße, beginnend vomEinmün- dungsbereich Neustraße/ Weg Nr. 114/4 wird auf 6 m reduziert
2. Bis in Höhe der nordöstlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes Nr. 69/4 wird der Weg Nr. 114/4 als öffentliche Verkehrsfläche in der vorhandenen Ausbaubreite festgesetzt.
3. Der Planbereich wird um die Flurstücke Nr. 69/4 sowieTteile der Flurstücke Nr. 61/2, 62/2, 63/2 und 64/6 erweitert; die Grundstücke werden für eine Wohnbebauung vorgesehen.
4. Für die Flurtücke 221 und 222 wird eine Wohnbebauung vorgesehen.
Der Entwurf der BebauungsplanänderungZ-erweiterung ein- schl. Begründung hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26. Oktober 1987 bis 26. November 1987 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während den Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Nentershausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde Nentershausen vorgebracht werden.
Der Änderungs-/Erweiterungsbereich ist aus der rechts oben abgedruckten Skizze ersichtlich.
5431 Nentershausen, 9. Oktober 1987 Perne, Ortsbürgermeister
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen- städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne und sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht der Ortsgemeinde Niedererbach. •
Gemäß § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzblatt 1986 I. S. 2263 ff) sind Mängel der Abwägung aller vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne und sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht unbeachtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nach dem 1.7.1987, d.h. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden.
Der Sachverhalt, der den M angel begründen soll, ist darzulegen. Niedererbach, 2.10.1987 Zey, Ortsbürgermeister
Nr. 42
Nachstehend die Skizze »Änderung und Erweiterung d« bauungsplanes »Steinbitz« Ortsgemeinde Nentershausen
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Nomborn
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nombornfiii
am
Donnerstag, 22. Oktober 1987, 20.00 Uhr im Gemeindet
statt.
T&gesorduung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs-u Kulturplan 1988
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Ai träges zur Bepflanzung des Hohlweges im Rahmen t Ortsrandbegrünung
3. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung nes neuen Eingangstores im Bereich des neuen Friedhol sowie über die Erneuerung des Zaunes
4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der i beiten zum Abschieben der Feldwegebankette
6. Beratung und Beschlußfassung über den Abschlüßen verwaltungsrechtlichen Vertrages zwischen der Verb® 1 gemeinde Montabaur und den ihr zugehörigen 0rts| meinden über den Aufwendungsersatz bei Inanspruchni me des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung I
technische Sonderleistungen
6. Beratungund Beschlußfassung über den Erlaß einer net
Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstir" Herstellung von Erschließungsanlagen ,
7. Kenntnisnahme von der öffentlichen BekanntmacM über die G eiten dmachung von M ängeln der Abwägung Bebauungsplänen und sonst, städtebaulichen Satzung gern. § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Zuschußg®* rang nach den Dorfemeuerungsrichtlinien
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5431 Nombom, 12.10.1987 Brach, Ortsbürg
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