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Nr. 42/87

^ S 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz «J; vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1, wird auf fol-

jdes hingewiesen:

Verletzung der Bestimmungen über jieAusschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

1 GemO) und

.. Berufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die- öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- L der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, irad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht den ist.

i Oktober 1987 Ortsgemeinde Girod

j Hannappel, Ortsbürgermeister

Girod

öffentliche Bekanntmachung

Uächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 20. Oktober 1987,19.30 Uhr I Jugendheim in Girod statt.

Uordnung: öffentliche Sitzung:

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts- I gemeinderates vom 06.10.1987

! Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Erhe- ] bung von Vorausleistungen und die Bildungeiner Erschlie- ! Jungseinheit für das Baugebiet »Bomstück/Kappesfeld« in Girod-Kleinholbach (Verschiedenes

is zu TOP 2:

Beschlußunfähigkeit des Rates in der Sitzung am fio.1987, wird zu TOP 2 zum zweitenmal eingeladen. Gern. § [Abs. 1 Satz 2 GemO ist daher die Anzahl der mitwirkungsbe­legten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfähig­st des Rates unbeachtlich.

|l Girod, 13.10.1987

el, Ortsbürgermeister

Notizen aus der Sitzung des jOrtsgemeinderates Girod vom 06.10.1987

nichtung eines Schutzdammes am Sportplatz befürwortet fdie Sportanlage abzuschirmen, erklärte der Rat seine ein- lige Zustimmung zur Errichtung eines Schutzdammes fang der Westseite des Sportplatzes. Konkrete Aussagen, in Form diese Maßnahme realisiert werden soll, stehen aaus.

Hauungs- und Kulturplan 1988 beschlossen »von der Forstverwaltung vorgelegten Hauungs- und Kul- jplan 1988, der Gesamte innahm en von 92.800,- DM und Ge- ptausgaben von 96.503,- DM vorsieht, stimmte der Rat ein­zig zu. Nach den Vorausberechnungen der Forst verwal­kst gegenwärtig mit einem Fehlbetrag von ca. 3.700,- DM n. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 646 fm fest­igt und teilt sich wie folgt auf: pfm Buche, 465 fm Fichte, 60 fm Kiefer.

ieidung über die Erhebung von Vorausleistungen f ttr das pgebiet »Bomstück-Kappesfeld« vertagt.

P Aufruf des Tagesordnungspunktes zur Entscheidung Nie Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer pcaließungseinheit für das Baugebiet »Bomstück - Kappes- stellte der Ortsbürgermeister bedingt durch die

Befangenheit zweier Ratsmitglieder sowie des Fehlens weiterer Mandatsträger die Beschlußfähigkeit des Rates fest. Mithin konnte eine rechtswirksame Entscheidung zur Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbei- trag für das Baugebiet »Bomstück - Kappesfeld« nicht getrof­fen werden. Zur Herbeiführung dieser Entscheidung wird er­neut eine Ratssitzung einberufen (Tfermin: 20.10.1987).

Großholbach

Entscheidungen des Ortsgemeinderates Großholbach vom 19.10.1987

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 19.10.1987 ergingen u.a. folgende Beschlüsse:

Ausbau der »Hohe Straße« und »Alte Straße« in Auftrag gege­ben

Nach vorangegangener Ausschreibung und Vorlage des Sub­missionsergebnisses in der Ratssitzung, entschied der Rat der mindestbietenden Firma den Auftrag zum Ausbau der Hohe Straße und Alte Straße zu erteilen. Dem Wunsch - der mehrheit­lich von den Bürgern in einer Anliegerversammlung vorgetra­gen wurde - entsprechend sollen insgesamt drei Bodenwellen in den Ausbaubereich eingebaut werden, um dadurch eine Verlang­samerung des Fahrzeugverkehrs herbeizuführen.

Entscheidung zum Ausbau eines TfeüstUckes der Kirchstraße aufgehoben

Der Rat hatte in der Sitzung am 11.09.1987 entschieden, ge­meinsam mit der Anlegung des Parkplatzes auch ein Tbilstück der Kirchstraße ausbauen zu lassen. Aus organisatorischen Gründen und mit Blick darauf, daß der für den Ausbau vorge- schlagene Ibilbereich im Rahmen der Baumaßnahme am Ge­meindehaus stark in Anspruch genommen wird, wurde die Ent­scheidung wiederum revidiert. An die Verbandsgemeindever- waltung Montabaur wurde statt dessen der Auftrag gerichtet, die Standfestigkeit der Mauer entlang des alten Schulhofes zu überprüfen.

Görgeshausen

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin­det am

Donnerstag, 22. Oktober 1987,19.30 Uhr im Rathaus statt.

Tagesordnung: öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Fällungs- und Wirtschaftsplan

2. Beratung und Beschlußfassung über die Sanierung des Friedhofshallendaches

3. Kenntnisnahme von der öffentlichen Bekanntmachung über die Geltendmachung der Abwägung von Bebauungs­plänen und sonst, städtebaulichen Satzungen gern. § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches

4. Beratung und Beschlußfassung über die Sanierung der Straße »Auf dem Berg«

5. Beratung und Beschlußfassung über die Ergänzung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüsen zu Jugendfrei­zeiten, Jugendlagem, Jugendfahrten und Studienfahrten

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12 (Flur 13)

Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung ei­nes Aushangkastens Verschiedenes

5431 Görgeshausen, 12.10.198,7 Illenseer, Ortsbürgermeister

pcherzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u.Konrad-Adenauer-Platz 8 ,montags, mittwochs bis ags von 8.00 bis 12.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.

UprechanschlUsse der Verbandsgemeindeverwaltung02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbe- Ij'orter unter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken (02602/126.100) Dienstschluß 02602/126^184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschluß Hu« *187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst, pttionsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

F" e d *r Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57051001). Nassauische Sparkasse Montabaur 1 7 «5° 212 (BLZ 510 500 !5), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 l® 100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).