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Montabaur

Seite 8

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Regelungen habe man das Konzept in nur zwei Sitzungen erar­beitet. Zum Inhalt der Satzung wurde angemerkt, daß man sich durchaus der einschneidenden Wirkungen für die von dieser Satzung betroffenen Grundstückseigentümer - z.B. Einschrän­kungen im Hinblick auf bauliche Veränderungen bzw. die Ge­staltung des äußeren Erscheinungsbildes - bewußt ist.

Gemäß den Vorbemerkungen zur Satzung dienten diese Bestim­mungen jedoch der Bewahrung der baugeschichtlichen Bedeu­tung der Stadtgestalt und Gestaltungdes gewachsenen charak­teristischen Stadt- und Straßenbildes des historischen Stadt­kerns von Montabaur und würden unter diesem Gesichtspunkt auch als zumutbar angesehen. Darüber hinaus soll überprüft werden, ob die derzeit geltenden Zuschußrichtlinien hinsicht­lich Art und Umfang der zuschußwürdigen Maßnahmen ausge­weitet werden, um einen finanziellen Ausgleich für die den Grundstückseigentümern auferlegten Erschwernisse zu errei­chen. Diese Frage soll in nächster Zeit erörtert werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf folgende Straßen bzw. Straßenteilstücke:

Hinterer Rebstock, Vorderer Rebstock, Kleiner Markt, Großer Markt, Sauertal straße, Kirchstraße, Elisabethenstraße, Alois- Jäger-Platz, Kolpingstraße, Obere Plötzgasse, Färberbachstra­ße, Klostergasse, Konrad-Adenauer-Platz, Biergasse, Wilhelm- Mangels-Straße, Steinweg, Wallstraße und Bahnhofstraße. Darüber hinaus sind in einer Anlage Gebäude außerhalb defe räumlichen Geltungsbereiches der Satzung auf gelistet, die auf­grund ihrer historischen städtebaulichen bzw. architektoni­schen Bedeutung gleichfalls den satzungsmäßigen Bestim­mungen unterliegen. Es handelt sich hierbei um

1. Kreuzkapelle an der Koblenzer Straße

2. ehemalige Oberförsterei, Bahnhofstraße

3. alter Wasserturm am Bahnhof

4. Gebäude in der Bahnhofstraße (Haus Nr. 37, 41, 43, 46,

47, 61 und 63)

5. Haus Gerichtsstraße 4

6. Freiflächen (Park, Garten) Gerichtsstraße 6 und Tiergar­tenstraße 10, 12,14 und 16

7. Haus Tiergartenstraße 9

8. Gebäude in der Eschelbacher Straße (Haus Nr. 4 und 10)

9. Kapelle in Allmannshausen

Die Satzung, die nach der Entscheidung des Rates nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorliegt, wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntge­macht, d.h. alsdann wird deren gesamter Inhalt abgedruckt. Bebauungsplan »Alter Galgen« wird erweitert Der seit Oktober 1986 rechtsverbindliche Bebauungsplan »Al­ter Galgen«, der die Ausweisung des Gewerbegebietes zum In­halt Hat, soll erweitert werden, um den östlich an die Kreisstraße nach Staudt angrenzenden Bereich. Der hierfür aufzustellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung »Alter Galgen - Erwei­terung«. Mit den Planungsarbeiten wurde die Kreisplanungs­stelle beauftragt.

Dieser Erweiterungsbereich war bereits urprünglich in den Be­bauungsplan »Alter Galgen« einbezogen, wurde jedoch aus der Genehmigung des Bebauungsplanes ausgenommen. Die Grün­de hierfür lagen insbesondere darin, daß man das Plangebiet nicht insgesamt der bis dahin ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung entziehen wollte. Nunmehr zeichnet sich jedoch ab, daß durch die Zugum Zug vorgenommene Ansiedlung von Ge­werbebetrieben auf absehbarer Zeit keine gewerblichen Bauflä­chen mehr zur Verfügung stehen. Dem soll durch die Erweite­rung Rechnung getragen werden.

Bebauungsplan »Himmelfeld« geändert Einstimmig entsprach der Stadtrat dem Vorschlag der Verwal­tung, die bislang gültige Tfextfestsetzung im Hinblick auf die Farbgestaltung der Dacheindeckungen ersatzlos aufzuheben. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan waren bislang als Dachfarbe lediglich dunkelgrau, dunkelbraun, schwarz und kiesfarbene Dächer zugelassen.

Entsprechend einem Grundsatzbeschluß des Stadtrates aus dem Jahr 1986 soll den Bauherren innerhalb aller Baugebiete der Stadt mehr Gestaltungsfreiheit bei der FarbgebungderDä- cher eingeräumt werden, nicht zuletzt deshalb, um eine optische Belebung der Baugebiete zu erreichen.

Gemeindeanteil am Beitragsaufwand für den Ausbau des Hin­teren Rebstockes festgelegt

Mit Blick auf die anstehenden Ausbauarbeiten im Bereich des Hinteren Rebstockes stand für den Rat die Entscheidung an, in welchem Umfang sich die Stadt am beitragsfähigen Aufwand beteiligt. Der städtische Anteil wurde auf 45 % festgelegt, so daß für die Anlieger eine Belastung von 55 % verbleibt.

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Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der \J bandsgemeinde Montabaur zugestimmt 1

Gleich sämtlichen Ortsgemeinden in der VerbandsgemeüJ Mon tabaur wurde auch der Stadt Montabaur eine Vereinbar»] zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über r. Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversl gungs und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattul der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemein! Straßen und -wegen vorgelegt. Aus den von der Verwaltung v | gelegten Unterlagen ging hervor, daß sich die Notwendigkl zum Erlaß dieser Änderungsvereinbarung nach InkrafttreJ des neuen Kommunalabgabengesetzes und der Kommunale gabenverordnung ergab- Diese gesetzlichen Änderungen 3 dingten, daß die Kosten für die Aufwendungen der Kanalil tionsleitungen und der dazugehörenden Tfeile neu zu berechn! waren. Dies galt sowohl für die Schmutz- als auchfür die Oberff chenentwässerung (einschl. der Straßenentwässerung). Inhalt der neu vorgelegten Vereinbarungist, daß nicht mehrv bisher 25 % der Baukosten des Straßenkanals für die Straß* entwässerung der Stadt berechnet werden, sondern rücku kend ab 01.01.1987 eine Beteiligung von 11,60 m je qm Straßl fläche abgerechnet wird. Mit Wirkung zum 01.01.1988 soll dl über hinaus noch der Kostenanteil für die laufend! Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten erhöht werdl auf 1,70 DM je lfdm Leitungslänge (bislang 1,50 DM /lfdm)|

Ratsmitglied Hans-Josef Manns (CDU) erklärte, diese Ergl Zungsvereinbarung bedeute für die Stadt zwar eine finanziel Mehrbelastung, diese erachte man jedoch als vertretbar undl sie von allen Gemeinden gleichermaßen getragen werde, a| Gründen der Solidarität auch als gerechtfertigt. Zu begrüß ' sei, daß durch diese für die Straßenentwässerung neu eingefül te Regelung eine größere Beitragsgerechtigkeit und TVansJ renz erreicht werde

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Junge Briefmarkenfreunde Gruppe Montabaur-Wirges:

Wir treffen uns zu unserem nächsten Tauschnachmittag s Freitag, dem 12. Juni 1987, um 17.30 Uhr in Montabaur, Hai der J ugend. Alle jungen Brief markenfreunde im Alter von etf 10 Jahren an sind herzlich eingeladen. Bitte Täuschmater| mitbringen!

Frauengemeinschaft Eschelbach

Für Mittwoch, 10. Juni laden wir herzlich alle Frauen ein zu! nem Abendspaziergang. Wir werden zum Heilbom gehen, daf über Eigendorf, wo wir Einkehr halten wollen, wieder nach Ha se zurück. Treffpunkt an der Waldbachhalle um 19.15 Uhr.

Am Dienstag, 14. Juli 1987, soll unser Halbtagesausflug stl ten. Wir fahren nach Bad Marienberg. Ein interessantes P| gramm ist vorgesehen unter sachkundiger Führung.

Wegen der Busbestellung wird um baldige Anmeldung gebet! bei L. Thewalt, Tfel.: 16906 oder B. Lind, Itel.: 6436. AlleinterJ sierten Eschelbacher Frauen sind herzlich zu dieser Fahrt einj laden.

TSV Eigendorf

Abt. »Alte-Herren«

Am Samstag, 6.6.1987 spielen wir gegen die AH von Moni baur. Spielbeginn um 15.30 Uhr. Treffpunkt »DorfgemeJ schaftshalle«, 15.00 Uhr.

Wichtiger Hinweis Zum Straßenturnier am 19.07.1987 der Alten-Herren, werdl hiermit alle Elgendorfer recht herzlich eingeladen. Es wirdw| der in 7er Mannschaften gespielt. Anmeldungen bis zif 12.07.1987 bei Elmar Schmidt, Tfel.: 16909 oder bei Armin! schel, Tfel.: 17838.

Fußballjugend Für die E- und F-Jugend werden Spieler gesucht (Jungen vol bis 10 Jahren). Training ist jeweils donnerstags von 17.15-1®! Uhr auf dem Sportplatz im Schulzentrum. Dort nehmen wirf ne Anmeldungen entgegen.

Sie können uns auch unter Tfelefon Nr. 17336 oder 124249 er? chen.