M ontabaur
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Nr. 23/87
SV Horressen 1919 e.V.
Spielpartner gesucht
pie Alte-Herren-Fußball-Mannschaft aus Horressen sucht für Samstag, 6. Juni und 13. Juni, Gegner für ein Fußball- preundschaftsspiel. Interessierte Vereine wenden sich bitte an folgende Ttelefonnummem: 02602/16230 oder 3687.
Hausfrauenbund Montabaur
Am Donnerstag, 11. Juni 1987, 20.00 Uhr, Spargelessen mit Ehepartner und Freunden auf der Insel Niederwerth. Wir fahren mit eigenen Pkws. Anmeldung bei Helga Beckmann, Tblefon 2233.
Montag, 16. Juni 1987, fahren wir nach Holzhausen an der Heide, dort findet ein Vortrag: Der Wald erzählt aus seiner Geschichte, statt. Referent: Herr Forstdirektor a.D. Volkening. Abfahrt: 14.00 Uhr ab Kalbswiese. Anmeldung bei Helga Beckmann, Tblefon 2233.
AHRBACHGEMEINDEN
Heiligenroth
öffentliche Bekanntmachung
DienächsteSitzungdes Ortsgemeinderates Heiligenroth findet
am Mittwoch, 10. Juni 1987, um 20.00 Uhr im ZBV-Raum statt.
Tagesordnung
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsund Grünordnungsplan »Dorfmitte«
Hinweis zu 1/1:
Zu vorgenanntem TOP wird zum zweiten Male eingeladen, da der Rat in seiner Sitzung am 12. Mai 1987 nicht beschlußfähig war. Gemäß § 39 Abs. 1 S. 2 GemO ist für die Sitzung am 10.06.1987 daher die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates imbeachtlich.
2. Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Umlegungsausschuß
3. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung einer Grenzregelung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Dorfmitte«
4. Beratung und Beschlußfassung über das Verlegen einer Gasleitung zum Feuerwehrgerätehaus
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Industriegebiet«
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes.
6431 Heiligenroth, 1.6.1987
Zerfas, Ortsbürgermeister
Kirmes in Heiligenroth
Anläßlich der Kirmes vom 9. -10.06. entbiete ich allen ehemaligen Heiligenröthem und den auswärtigen Gästen herzliche Willkommensgrüße.
Ich darf Ihnen versichern, daß unsere Wirte, die Schausteller und nicht zuletzt auch die Kirmesgesellschaft alle Vorbereitungen getroffen haben, Sie unbeschwerte Stunden im Kreis von Freunden und Verwandten erleben zu lassen. Bleibt nur zu hoffen, daß der Wettergott besser mitspielt, als das im vergangenen Jahr der Fall war.
Mein besonderer Dank gilt der Kirmesgesellschaft Heiligenroth, die für den Festablauf der Kirmes verantwortlich zeichnet und eine alte Tradition aufrecht erhält.
Es wäre wünschenswert, wenn die Dorfbevölkerung sich ebenfalls eines alten Brauchtums erinnerte und die Häuser wieder einmal mit Fahnen schmücken würde, so wie es früher Sitte war. Zerfas, Bürgermeister
Verloren - gefunden
Vor der Metzgerei Bruno Herz, Rheinstraße, wurde ein größerer
Geldbetrag gefunden. Der Verlierer möge sich bitte direkt an Herrn Herz, Tbl. 02602/2721 wenden.
Zerfas, Bürgermeister
Ruppach-Goldhausen öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1987 vom 2.6.1987
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.5.1987 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im
Verwaltungshaushalt
in der E innahm e auf. 976.000,--DM
in der Ausgabe auf. 976.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf . .. 380.000,- DM
in der Ausgabe auf. 380.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 141.771,-DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 75.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).: 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 3 20 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund . 30,-- DM
für den zweiten Hund. 60,- DM
für jeden weiteren Hund. 90,-- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1987 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von. 75.000,- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von. 141.771,- DM
5430 Montabaur, 25.5.987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel.
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1987 bis 22.6.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, 2.6.1987 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach- Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).

