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M ontabaur

Seite 9

Nr. 23/87

SV Horressen 1919 e.V.

Spielpartner gesucht

pie Alte-Herren-Fußball-Mannschaft aus Horressen sucht für Samstag, 6. Juni und 13. Juni, Gegner für ein Fußball- preundschaftsspiel. Interessierte Vereine wenden sich bitte an folgende Ttelefonnummem: 02602/16230 oder 3687.

Hausfrauenbund Montabaur

Am Donnerstag, 11. Juni 1987, 20.00 Uhr, Spargelessen mit Ehepartner und Freunden auf der Insel Niederwerth. Wir fah­ren mit eigenen Pkws. Anmeldung bei Helga Beckmann, Tblefon 2233.

Montag, 16. Juni 1987, fahren wir nach Holzhausen an der Hei­de, dort findet ein Vortrag: Der Wald erzählt aus seiner Ge­schichte, statt. Referent: Herr Forstdirektor a.D. Volkening. Ab­fahrt: 14.00 Uhr ab Kalbswiese. Anmeldung bei Helga Beck­mann, Tblefon 2233.

AHRBACHGEMEINDEN

Heiligenroth

öffentliche Bekanntmachung

DienächsteSitzungdes Ortsgemeinderates Heiligenroth findet

am Mittwoch, 10. Juni 1987, um 20.00 Uhr im ZBV-Raum statt.

Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungs­und Grünordnungsplan »Dorfmitte«

Hinweis zu 1/1:

Zu vorgenanntem TOP wird zum zweiten Male eingela­den, da der Rat in seiner Sitzung am 12. Mai 1987 nicht beschlußfähig war. Gemäß § 39 Abs. 1 S. 2 GemO ist für die Sitzung am 10.06.1987 daher die Anzahl der mitwir­kungsberechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates imbeachtlich.

2. Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Umle­gungsausschuß

3. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung einer Grenzregelung im Geltungsbereich des Bebauungs­planes »Dorfmitte«

4. Beratung und Beschlußfassung über das Verlegen einer Gasleitung zum Feuerwehrgerätehaus

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über Anträge auf Befrei­ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Indu­striegebiet«

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes.

6431 Heiligenroth, 1.6.1987

Zerfas, Ortsbürgermeister

Kirmes in Heiligenroth

Anläßlich der Kirmes vom 9. -10.06. entbiete ich allen ehemali­gen Heiligenröthem und den auswärtigen Gästen herzliche Willkommensgrüße.

Ich darf Ihnen versichern, daß unsere Wirte, die Schausteller und nicht zuletzt auch die Kirmesgesellschaft alle Vorbereitun­gen getroffen haben, Sie unbeschwerte Stunden im Kreis von Freunden und Verwandten erleben zu lassen. Bleibt nur zu hof­fen, daß der Wettergott besser mitspielt, als das im vergangenen Jahr der Fall war.

Mein besonderer Dank gilt der Kirmesgesellschaft Heiligen­roth, die für den Festablauf der Kirmes verantwortlich zeichnet und eine alte Tradition aufrecht erhält.

Es wäre wünschenswert, wenn die Dorfbevölkerung sich eben­falls eines alten Brauchtums erinnerte und die Häuser wieder einmal mit Fahnen schmücken würde, so wie es früher Sitte war. Zerfas, Bürgermeister

Verloren - gefunden

Vor der Metzgerei Bruno Herz, Rheinstraße, wurde ein größerer

Geldbetrag gefunden. Der Verlierer möge sich bitte direkt an Herrn Herz, Tbl. 02602/2721 wenden.

Zerfas, Bürgermeister

Ruppach-Goldhausen öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1987 vom 2.6.1987

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.5.1987 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im

Verwaltungshaushalt

in der E innahm e auf. 976.000,--DM

in der Ausgabe auf. 976.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf . .. 380.000,- DM

in der Ausgabe auf. 380.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 141.771,-DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf. 75.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).: 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 3 20 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund . 30,-- DM

für den zweiten Hund. 60,- DM

für jeden weiteren Hund. 90,-- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1987 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun­gen in Höhe von. 75.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in

Höhe von. 141.771,- DM

5430 Montabaur, 25.5.987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel.

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1987 bis 22.6.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, 2.6.1987 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach- Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).