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Montabaur

Seite 10

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Gemeindeanteil beim Ausbau der Gartenstraße festgelegt Nachdem die formellen Voraussetzungen - Beschlußfassung über die neue Satzung nach dem KAG einerseits und die mate­riellen Voraussetzungen durch den Baubeginn andererseits - ge­geben waren, konnte der Rat über die Erhebung der Vorauslei­stungen auf den Ausbaubeitrag Gartenstraße beschließen. Der I. Ortsbeigeordnete - als Vertreter des Ortsbürgermeisters - unterbreitete die Vorschläge:

a) den Gemeindeanteil an den Ausbaukosten mit 40 % festzule­gen, nicht zuletzt wegen der im Gegensatz zu anderen Orts­straßen imgleich hohen Gründungskosten usw.,

b) die Höhe des Vorausleistungsbetrages, ausgehend von einem vorweg ermittelten Gesamtbetrag von 22,80 DM/qm, nun­mehr auf 16,- DM/qm und

c) den Fälligkeitstermin dieser Vorausleistung auf den 1. Juli 1987 festzulegen.

Im Laufe der Diskussion wurde klar, daß diese Vorausleistun­gen den im Plan vorgesehenen Einnahmeansatz nicht erreichen wird, so daß - bei nicht rechtzeitiger Endabrechnung- eine weite­re Abschlagszahlungserhebung angezeigt ist. Die Ratsmitglie­der - soweit sie nicht von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen waren - stimmten diesem Vorschlag zu. Ausgewählte Straßenlaternenleuchten passen sich dem Aus­bau der Gartenstraße an

Keine Einstimmigkeit hingegen konnte bei der Auswahl der Straßenbeleuchungskörper für die G ärtenstraße erzielt werden. Während die Ratsmitglieder von FWG und CDU für die Later­nenleuchten - ähnlich, wie sie am Dorfbrunnen in der Borngasse vorhanden ist - votierten und die Ansicht vertraten, daß diese Leuchte vom Aussehen her besser in das Bild der ohnehin nicht allzu breiten verkehrsberuhigt auszubauenden Straße paßt, wo­bei die geringen Mehrkosten für die Anlieger von rd. 100,- DM pro Leuchte durchaus in vertretbarem Rahmen stehen, spra­chen sich die SPD-Ratsmitglieder für die - wie im Unterdorf vor­handen - City-Lux-Leuchten aus. Leider waren nicht alle Räte der Empfehlung der Ortsverwaltung gefolgt, die Laternenbe­leuchtung in Nombom zu besichtigen.

Feldjagd vorweg bis 1987 verlängert.

Die Zuordnung eines Teilbereiches des früheren Jagdbezirks Bad Ems zum Feldjagdbezirk Eitelborn war der Anlaß, die be­stehenden Jagdpachtverträge neu zu überarbeiten. Bei dieser Gelegenheit war es geboten, die Interessen des Jagdpächters mit denen der Ortsgemeinde zu koordinieren. Danach fiel es letztendlich dem Rat nicht schwer, die von der Verwaltung vor­gelegte Empfehlung anzunehmen und den Jagdpachtvertrag für weitere 10 Jahre zu verlängern.

Pfadfinder erhalten Zuschuß fUr die Anschaffung eines Auf­enthaltszeltes

1.000,- DM bewilligte der Rat dem DPSG-Stamm Eitelbora für die Anschaffung eines notwendigen Aufenthaltszeltes, das beim Zeltlager der Jugendlichen als zentrale Unterkunft inmit­ten der Schlafzelte auf gestellt wird und vorwiegend bei schlech­ten Witterungsverhältnissen als gemeinsame Aufenthalts- Spiel- und Speisestätte dienen soll.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Eitelborn

Ortsstraßen durch Hundekot sehr stark verdreckt!

Ungleich zahlreich zeigen sich gerade in der letzten Zeit die Ver­schmutzungen durch Hundekot. Straßen, Bürgersteige, sonsti­ge öffentliche wie private Flächen sind hiervon stark berührt. Aus diesem Grunde besteht Anlaß, erneut darauf hinzu weisen, daß die Hundehalter nach wie vor für die Sauberhaltungunseres Ortes mit verantwortlich sind und für die Beseitigung dieser Beschmutzungen Sorgezu tragen haben. Ich darf nochmals dar­auf hinweisen, daß bei Nichtbeachtung polizeiliche Maßnah­men einzuleiten sind und hiervon Gebrauch gemacht wird.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Vereinsring Eitelborn

Beschaffung einheitlicher Gemeindewappen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Hausbesitzer unserer Gemeinde!

Viele Mitbürger haben um die erneute Veröffentlichung gebe­ten. Der Vereinsring Eitelbora hat in Ergänzung seiner Bemü­hungen zur Ausschmückungunseres Ortes an Kirmes angeregt, Ihnen einheitliche Gemeindewappenfahnen und -banner für un­seren gesamten Ort anzubieten.

Ich habe daraufhin ein Angebot eingeholt, das wie folgt aus­sieht:

Gemeindewappenfahnen zum Hängen,

Grund: rot-goldgelb vertikal geteilt, in der Mitte - etwas nach oben zu - Gemeindewappen: links auf goldgelbem Grund drei ro- te Lilien, rechts auf rotem Grund goldgelbe Burg, im SchildfuQ auf schwarzem Grund goldgelber Brunnen, alle Darstellungen schwarz konturiert, das Wappen schwarz gerandet.

Stoffqualität: MERIAN (Gewebe aus vollsynthetischem Mar­kenpolyester mit einem Quadratmetergewicht von ca. 146 gr.) chemisch durchgedruckt, Rückseite spiegelbildlich, in eher Stofflage, wasch-, licht- und wetterecht, antistatisch und schmutzabweisend ausgerüstet,

an der Oberkante mit starkem Besatzband, eingenähtem Strick und Schlaufe, wahlweise

mit Hohlsaum aus starkem Besatzbandzum Durchschiebender Fahnenstange (hierfür Durchmesser angeben), versehen, gebrauchsfertig,

Größe: ca. 200 x 100 cm.

Preis: ab:

60 Stück

EP.:

DM 43,16

100 Stück

EP.:

DM 34,16

200 Stück

EP.:

DM 29,70

300 Stück

ER:

DM 28,20

400 Stück

EP.:

DM 27,46

600 Stück

ER:

DM 27,00

Sofern diese Hängefahnen als Banner für einen freistehenden Mast ausgerüstet werden sollen, d. h. an der Oberkante mit Hohlsaum aus starkem Besatzband, Holzquerstab, Seiten­knöpfen und Aufhängeschnur, erhöht sich der Stückpreis um 4,36 DM.

Die Preise verstehen sich per Stück, nettn ab Werk, ausschließ­lich Verpackung zuzüglich gesetzt Mehrwertsteuer.

Zahlungen werden innerhalb 30 lägen nach Rechnungsdatum j netto Kasse erbeten.

Nicht nur die Kinnes sollte Anlaß sein, unseren Ort in festli-1 ehern Fahnenschmuck erscheinen zu lassen. Ganz sicher bieten sich im Laufe eines J ahres genügend anderweitige Gelegenhti- j ten.

Ich möchte Sie daher bitten, die Anregungen des Veransringa j aufzunehmen und Ihre Fahne zu erwerben.

In verschiedenen Nachbarorten (Ko, Arenberg, Immendorf | usw.) wurde dies mit großem Erfolg praktiziert.

Damit die Lieferungrechtzeitigerfolgen kann, bitte ich Sie, mir I bis spätestens Ende April 1987 Ihren Bedarf anzugeben. Hierzu | können Sie den untenstehenden Bestellschein verwenden.

Im Namen der Ortsgemeinde- und Vereinsvertretung darf ich an I Sie appellieren, diese günstige Gelegenheit zum Kauf einer Fab-1 ne zu nutzen, damit auch Sie zur "Festgestaltung" unseres 0r-[ tes aus gegebenen Anlässen beitragen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister und Vorsitzender| des Vereinsrings Eitelborn

(hier abtrennen) Bestellschein:

(Absender)

Eitelborn, den.

Hiermit bestelle ich Stück

Gemeindewappenfahnen z. Hängen /

mit Besatzband, eingenähtem Strick u. Strickschlaufe /

mit Hohlsaum aus starkem Besatzband zum Durchschieba)|

der Fahnenstange (Durchmesser d. F. Stange:.cm) -

Hängefahne als Banner für freistehenden Mast

- Oberkante m. Hohlsaum aus starkem Besatzband, Holz­querstab, Seitenknöpfen u. Aufhängeschnur.

(unzutreffendes bitte durchstreichen)

An die

Ortsgemeindeverwaltung

Triftstraße

6411 Eitelbora

(Unterschrift)