Montabaur
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Gemeindeanteil beim Ausbau der Gartenstraße festgelegt Nachdem die formellen Voraussetzungen - Beschlußfassung über die neue Satzung nach dem KAG einerseits und die materiellen Voraussetzungen durch den Baubeginn andererseits - gegeben waren, konnte der Rat über die Erhebung der Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag Gartenstraße beschließen. Der I. Ortsbeigeordnete - als Vertreter des Ortsbürgermeisters - unterbreitete die Vorschläge:
a) den Gemeindeanteil an den Ausbaukosten mit 40 % festzulegen, nicht zuletzt wegen der im Gegensatz zu anderen Ortsstraßen imgleich hohen Gründungskosten usw.,
b) die Höhe des Vorausleistungsbetrages, ausgehend von einem vorweg ermittelten Gesamtbetrag von 22,80 DM/qm, nunmehr auf 16,- DM/qm und
c) den Fälligkeitstermin dieser Vorausleistung auf den 1. Juli 1987 festzulegen.
Im Laufe der Diskussion wurde klar, daß diese Vorausleistungen den im Plan vorgesehenen Einnahmeansatz nicht erreichen wird, so daß - bei nicht rechtzeitiger Endabrechnung- eine weitere Abschlagszahlungserhebung angezeigt ist. Die Ratsmitglieder - soweit sie nicht von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen waren - stimmten diesem Vorschlag zu. Ausgewählte Straßenlaternenleuchten passen sich dem Ausbau der Gartenstraße an
Keine Einstimmigkeit hingegen konnte bei der Auswahl der Straßenbeleuchungskörper für die G ärtenstraße erzielt werden. Während die Ratsmitglieder von FWG und CDU für die Laternenleuchten - ähnlich, wie sie am Dorfbrunnen in der Borngasse vorhanden ist - votierten und die Ansicht vertraten, daß diese Leuchte vom Aussehen her besser in das Bild der ohnehin nicht allzu breiten verkehrsberuhigt auszubauenden Straße paßt, wobei die geringen Mehrkosten für die Anlieger von rd. 100,- DM pro Leuchte durchaus in vertretbarem Rahmen stehen, sprachen sich die SPD-Ratsmitglieder für die - wie im Unterdorf vorhanden - City-Lux-Leuchten aus. Leider waren nicht alle Räte der Empfehlung der Ortsverwaltung gefolgt, die Laternenbeleuchtung in Nombom zu besichtigen.
Feldjagd vorweg bis 1987 verlängert.
Die Zuordnung eines Teilbereiches des früheren Jagdbezirks Bad Ems zum Feldjagdbezirk Eitelborn war der Anlaß, die bestehenden Jagdpachtverträge neu zu überarbeiten. Bei dieser Gelegenheit war es geboten, die Interessen des Jagdpächters mit denen der Ortsgemeinde zu koordinieren. Danach fiel es letztendlich dem Rat nicht schwer, die von der Verwaltung vorgelegte Empfehlung anzunehmen und den Jagdpachtvertrag für weitere 10 Jahre zu verlängern.
Pfadfinder erhalten Zuschuß fUr die Anschaffung eines Aufenthaltszeltes
1.000,- DM bewilligte der Rat dem DPSG-Stamm Eitelbora für die Anschaffung eines notwendigen Aufenthaltszeltes, das beim Zeltlager der Jugendlichen als zentrale Unterkunft inmitten der Schlafzelte auf gestellt wird und vorwiegend bei schlechten Witterungsverhältnissen als gemeinsame Aufenthalts- Spiel- und Speisestätte dienen soll.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Eitelborn
Ortsstraßen durch Hundekot sehr stark verdreckt!
Ungleich zahlreich zeigen sich gerade in der letzten Zeit die Verschmutzungen durch Hundekot. Straßen, Bürgersteige, sonstige öffentliche wie private Flächen sind hiervon stark berührt. Aus diesem Grunde besteht Anlaß, erneut darauf hinzu weisen, daß die Hundehalter nach wie vor für die Sauberhaltungunseres Ortes mit verantwortlich sind und für die Beseitigung dieser Beschmutzungen Sorgezu tragen haben. Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß bei Nichtbeachtung polizeiliche Maßnahmen einzuleiten sind und hiervon Gebrauch gemacht wird.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Vereinsring Eitelborn
Beschaffung einheitlicher Gemeindewappen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Hausbesitzer unserer Gemeinde!
Viele Mitbürger haben um die erneute Veröffentlichung gebeten. Der Vereinsring Eitelbora hat in Ergänzung seiner Bemühungen zur Ausschmückungunseres Ortes an Kirmes angeregt, Ihnen einheitliche Gemeindewappenfahnen und -banner für unseren gesamten Ort anzubieten.
Ich habe daraufhin ein Angebot eingeholt, das wie folgt aussieht:
Gemeindewappenfahnen zum Hängen,
Grund: rot-goldgelb vertikal geteilt, in der Mitte - etwas nach oben zu - Gemeindewappen: links auf goldgelbem Grund drei ro- te Lilien, rechts auf rotem Grund goldgelbe Burg, im SchildfuQ auf schwarzem Grund goldgelber Brunnen, alle Darstellungen schwarz konturiert, das Wappen schwarz gerandet.
Stoffqualität: MERIAN (Gewebe aus vollsynthetischem Markenpolyester mit einem Quadratmetergewicht von ca. 146 gr.) chemisch durchgedruckt, Rückseite spiegelbildlich, in eher Stofflage, wasch-, licht- und wetterecht, antistatisch und schmutzabweisend ausgerüstet,
an der Oberkante mit starkem Besatzband, eingenähtem Strick und Schlaufe, wahlweise
mit Hohlsaum aus starkem Besatzbandzum Durchschiebender Fahnenstange (hierfür Durchmesser angeben), versehen, gebrauchsfertig,
Größe: ca. 200 x 100 cm.
Preis: ab:
60 Stück
EP.:
DM 43,16
100 Stück
EP.:
DM 34,16
200 Stück
EP.:
DM 29,70
300 Stück
ER:
DM 28,20
400 Stück
EP.:
DM 27,46
600 Stück
ER:
DM 27,00
Sofern diese Hängefahnen als Banner für einen freistehenden Mast ausgerüstet werden sollen, d. h. an der Oberkante mit Hohlsaum aus starkem Besatzband, Holzquerstab, Seitenknöpfen und Aufhängeschnur, erhöht sich der Stückpreis um 4,36 DM.
Die Preise verstehen sich per Stück, nettn ab Werk, ausschließlich Verpackung zuzüglich gesetzt Mehrwertsteuer.
Zahlungen werden innerhalb 30 lägen nach Rechnungsdatum j netto Kasse erbeten.
Nicht nur die Kinnes sollte Anlaß sein, unseren Ort in festli-1 ehern Fahnenschmuck erscheinen zu lassen. Ganz sicher bieten sich im Laufe eines J ahres genügend anderweitige Gelegenhti- j ten.
Ich möchte Sie daher bitten, die Anregungen des Veransringa j aufzunehmen und Ihre Fahne zu erwerben.
In verschiedenen Nachbarorten (Ko, Arenberg, Immendorf | usw.) wurde dies mit großem Erfolg praktiziert.
Damit die Lieferungrechtzeitigerfolgen kann, bitte ich Sie, mir I bis spätestens Ende April 1987 Ihren Bedarf anzugeben. Hierzu | können Sie den untenstehenden Bestellschein verwenden.
Im Namen der Ortsgemeinde- und Vereinsvertretung darf ich an I Sie appellieren, diese günstige Gelegenheit zum Kauf einer Fab-1 ne zu nutzen, damit auch Sie zur "Festgestaltung" unseres 0r-[ tes aus gegebenen Anlässen beitragen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister und Vorsitzender| des Vereinsrings Eitelborn
(hier abtrennen) Bestellschein:
(Absender)
Eitelborn, den.
Hiermit bestelle ich Stück
Gemeindewappenfahnen z. Hängen /
• mit Besatzband, eingenähtem Strick u. Strickschlaufe /•
• mit Hohlsaum aus starkem Besatzband zum Durchschieba)|
der Fahnenstange (Durchmesser d. F. Stange:.cm) -
Hängefahne als Banner für freistehenden Mast
- Oberkante m. Hohlsaum aus starkem Besatzband, Holzquerstab, Seitenknöpfen u. Aufhängeschnur.
(unzutreffendes bitte durchstreichen)
An die
Ortsgemeindeverwaltung
Triftstraße
6411 Eitelbora
(Unterschrift)

