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Nr. 15/87

Vorschau: Sonntag, 12.041987 1500 Heiligenroth - Otzingen II Zuschauer sind wieder herzlich eingeladen. t Abteilung AH-Heiligenroth

Samstag. 11.04.1987

An diesem Samstag fahren wir zu unseren Sportfreunden nach rjhnstein. Ein Sieg wäre wieder einmal wünschenswert. Ab- jgUrt; 16.30 Uhr ab Theo, Spielbeginn: 16.30 Uhr, Sportbeklei­dung: rot

AUGST

Eitelborn

Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinde Eitelborn

I Haushaltsplan der Gemeinde für 1987 verabschiedet.

Kritisch und ausgiebig waren die Beratungen des Haushalts 1987 in den einzelnen Gremien, bevor der Rat einstimmig seine | Zustimmung zum von der Verwaltung vorgelegten Zahlenwerk b. Oer Haushaltsplan der Gemeinde für 1987 stellt sich dem­nach wie folgt dar:

Miteinem Gesamtvolumen von 2.906.000,-DM schließt er 1987 | ab. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaus- 11.689.000,- DM und auf den ebenfalls ausgeglichenen Ver- Imögenshaushalt 1.217.000,- DM. Zum Ausgleich waren Kredi­tein Höhe von 77.500,- DM und Verpflichtungsermächtigun- gen von 293.000,- DM notwendig. Die Steuersätze bleiben nach wie vor unverändert:

[Grundsteuer A 220 v. H.,

[Grundsteuer B 240 v. H.,

[Gewerbesteuer 320 v. H., lüundesteuer: 48,- DM, 72,- DM, 96,- DM.

[Vrwaltungshaushalt:

Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes ist geprägt [durch die Einnahmeverbesserungen auf dem Steuersektor, den [allgemeinen Zuweisungen und den allgemeinen Umlagen. Spe­zielle Verbesserungen werden erwartet aus dem Gewerbesteuer- [aufkommen, dem Aufkommen beim Gemeindeanteil an der Ein­kommensteuer. Bei den Schlüsselzuweisungen hingegen verrin- |gert sich das Aufkommen. Dies wird hervorgerufen durch den nstiegder örtlichen Steuerkraft um ca 50.000,- DM.

|Die Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes ist gekennzeich­net durch die geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt. |Fürl987 wird ein Betrag von 237.000,- DM erwartet, der um ca " 0," DM geringer ist als 1986. Ursachen für diesen Rück- Igang sind die gestiegenen Lohn- und Sachkosten, die höheren lllmlagebeträge und die Zinszahlungen.

Bis Umlagen stellen sich für 1987 wie folgt dar:

freisumlage:. 381.400,-DM (37.902,-DM mehr)

ferbandsgemeinde:. 480.300,- DM (13.142,- DM mehr)

' Anstieg ist auf die höhere Umlagegrundlage zurückzu- 'en. Unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen ebnet sich die freie Finanzspitze für 1987 mit einem Über­süß v. 205.000,- DM.

^sonsten orientieren sich die Ansätze weitestgehend an den prfahrun gswerten der Vorjahre.

jtanttgenshaushalt:

Pas Investitionsprogramm dient zur Koordinierung aller Inve­stitionen für die kommenden Jahre und gibt Auskunft über Ngaben der Ortsgemeinde innerhalb dieser nächsten Jahre. [Ausweislich dieses Programms werden in 1987 für die nachfol- «iden Investitionen, Förderungsmaßnahmen und Ausgaben 6 entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt wie folgt: Erwerb v. Grundstücken im Bereich

j® Augst-Halle. 26.706,-DM

Zuweisung an die Verbandsgemeinde

Balllangnetz . 1 . 680 ,-DM

Erwerb v. Büchern f. d. Bücherei. 500,- DM

Bau eines Dorfplatzes. 260.000,- DM

' Hamit in 1987 eine Gesamtauftragsvergabe vorgenommen *®den kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe Von 203.600,- DM veranschlagt.

Restzahlung an den Schützenverein. 10.000,- DM

Restausbau- bzw. -Zahlungen f. d. Sportplatz . 3 I 000 !- DM

Restzahlung f. d. Flutlichtanlage. 1.000,- DM

Ortsbegrünungsmaßnahmen. 3.00o|- DM

Zuschüsse f. Dorfemeuerun gsmaßnahmc n ... 1 . 600 )- DM

Grunderwerb f. d. Ausbau der K113. 6.60o| DM

dta f. d. Friedhofsweg. 5.000,-DM

dta f. d. Streunerich. 5 ooo - DM

-Ausbau der Gartenstraße .

einschL Beleuchtung. 618.884,-DM

Damit in 1987 die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtimgsermächtigungen in Höhe von 90.000,- DM veranschlagt.

Ausbau Bürgersteige verL Helfensteinstr. . . 20.000,- DM

Restzahlung z. Ausbau der Raiffeisenstraße. 43.666,- DM

Straßenbeleuchtung

Helfensteinstr/Limesweg. 4.639,- DM

dta Helfensteinstraße . 34.66l|- DM

Straßenoberflächenentwässerung

Raiffeisenstr.. 24.000,-DM

dta Gartenstraße. 42.000,- DM

Straßenbeleuchtungsemeuerung infolge Erdver­kabelungen - Anteil 1987 -. 130.000,-DM

Erwerb v. Geräten für den Bauhof. 1.000,- DM

Ausbau v. Wirtschaftswegen. 30.000,- DM

Pflanzung v. Bäumen (Zuschüsse = 80 %) .. 10.000,- DM

Erwerb v. Restteilflächen (Ansatzposten). 600,- DM

Zuführung zur allgem. Rücklage (Pflichtzuf.) .. 283,- DM

Tilgung v. Krediten. 32.808,- DM

Die Finanzierung dieses Ausgabenkataloges

wird durch die nachfolgenden Einnahmen gesichert:

Zuweisung d. OG Neuhäusel für die Stuhlbeschaffung und den Grunderwerb

zur Augst-Halle. 14.260,-DM

Zuweisung d. Landes zum Bau

des Dorfplatzes. 140.000,- DM

dta des Kreises

zum Bau des Dorfplatzes. 10.000,-DM

dta der Verbandsgemeinde zum

Augst-Hallenbau. 28.260,- DM

Erschließungs- und Ausbaubeiträge insges. 477.000,- DM

Zuweisung des Landes z. Ausbau der

Gartenstraße (bew. = 100.000,- DM) .... 125.000,- DM

Zuweisung v. Naturpark Nassau zur Obst­baumbepflanzung: . 8.000,-DM

Einnahmen aus der Veräußerung

v. Grundstücken. 100.000,-DM

Zuführung v. Verwaltungshaushalt. 237.000,- DM

Einnahmen aus Krediten v. Kreditmarkt ... 77.500,- DM

Ausblick:

Maßnahmen der kommenden Jahre - schwerpunktmäßig sind:

Erschließung v. Neubaugebieten - soweit Nachfrage vorhan­den-,

Ausbau des Dorf- und Festplatzes m. öffentL Ibilettenanlage

Wander- und Wirtschaftswegebau m. Ortsdurchgrünung -

Ausbau der Ortsstraße m. Umstellung von der Stromoberlei­tung auf Erdkabel, sowie Breitband und der Neuinstallie­rung d. Straßenbeleuchtung dort, wo die vorhandenen Leuch­ten nicht unterirdisch angeschlossen werden können. -

Gemeindeanteil für denBau eines Sportplatzes an der Augst- Schule in Rasenplatzausführung. -

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sind gleichfalls wiederum

Darlehensa ufnahme n notwendig, die sich in der freien Finanz­spitze der Gemeinde negativ niederschlagen.

Freie Finanzspitze u. dauernde Leistungsfähigkeit

der Gemeinde 1987 = 206.000,- DM,

1988 = 191.000,- DM,

1989 = 169.000,- DM.

Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver­kehrsanlagen beschlossen

Die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mach­te gleichzeitig die Anpassung der Gemeindesatzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsflächen notwendig. Nach ausführlicher Erläuterung der mit dem neuen KAG eingetretenen Neuerungen im Abrechnungssystem der Gemeinde, zu der sich dankenswerterweise Herr Herrmann von der Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt hatte schloß sich der Rat der Empfehlung der Verwaltung an, die im Gesetz eingeräumte Verlängerung der Ausschlußfrist zu über­nehmen, so daß es dem Grunde nach bei der jetzigen Abrech­nung verbleibt.