Seite 13
»iner S|.|
9 vom t§1
LUS-
as Bau. I as auch | nfeld« lle- i Dort«.
h die h); im 53 und Rieh-
Flurkar-j , beson-f mde
, 1317111
4 , 782191 /6 , 805 / 8,1 58 , 842 i| ' 2 , 8 !, 1417 / 3,1
71 , 96013,1 i, 103411 ]
5 / 2 , 32811,1 5 / 1 , 337/11 5 / 1 , 346/11
rrechnimj erteilunä* er FIe henbeiN
derungs
ailigte: ien Grund
rui
ndsl^l
, Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen, die Verbandsgemeinde Montabaur.
L un ter3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Be- Lqte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsaus- fchußzugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BBauG) erfolgen, jestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Llegungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist LGlaubhaftmachung seines Rechts setzen, lach fruchtlosem Ablauf derFrist ist erbiszurGlaubhaftmachung leines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BBauG).
lachte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen ei- L Monat nach der Bekan ntmachung des U m legungsbeschlus- jas bei dem Umlegungsausschuß anzumelden. jferden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder ■ach Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist laubhaft gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen Verlandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn fr Umlegungsausschuß dies bestimmt, er Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das brBeteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wir- Cngeines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso jagen sich ergehen lassen, wieder Beteiligte, dem gegenüber die list durch Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
|l. Verfügungs- und Veränderungssperre lach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle- (ungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar- eitdes Umlegungsplanes (§71 BBauG) im Umlegungsgebiet nur |itschriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
i ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem I anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt | wird,
erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,
| nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden, genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
paben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh- Bigtworden sind, Unterhaltungsarbejten und die Fortführung ei- |r bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Iränderungssperre nicht berührt.
j Vorbereitende Maßnahmen
|n Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 pauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu Iffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfah- iiunterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Imarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszufüh-
lAuslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Ichweis des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters für ^Grundstücke des U mlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in /Zeit vom 08.03.1987 bis 07.04.1987 bei der Verbandsgemein- Jjerwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer Nr. ■1 (Bauamt) während der Dienststunden öffentlich aus. chtsbehelfsbelehrung
9en den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maß- , men kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- Ijich erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kataster- I .Schloßweg 6,5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Um- | u ngsausschusses der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen sW h oc *er zur Niederschrift zu erheben.
Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der
Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 20.02.1987 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.) Simon, Vermessungsdirektor
was -uhzkhq w o
Kinder für Kindergarten anmelden Kath. Kindergarten »St.Barbara« Ruppach-Goldhausen Für die Aufnahme der Kindergartenneulinge im September 1987 bitten wir um Anmeldung der Kinder aus den Jahrgängen 1983/1984. Für die Vorplanung können bereits die Kinder des Jahrgangs 1985 angemeldet werden.
Wir bitten um Anmeldung bis 15. April 1987, Tel. 02602/8580.
1.
3.
Heiligenroth
Programmablauf für Schwerdonnerstag
Kreppeiverkauf 10.00 Uhr, die Möhnen gehen von Haus zu Haus.
Umzug Beginn 14.00 Uhr Unser Zug bewegt sich durch folgende Straßen: Kirchstraße, Limburger Straße, Königsberger Straße, Schulstraße, Rheinstraße, Neustraße zum Gasthof Neuroth. Bunter Abend 20.11 Uhr im Gasthof Neuroth.
Wir haben ein buntes Programm für Sie votbereitet. Zum Tanz spielt die Kapelle »Message« auf. Wir laden alle zu diesem Abend recht herzlich ein.
Ruppach-Goldhausen
Fete
Fastnacht-
Sonntag
geht die Post ab!
Sportjugend
heim
TuS Ahrbach
am Sportplatz |n
Ruppach-
Goldhausen.
/■
r «I
AUGST
Eitelborn
Verloren - gefunden in Eitelborn
Folgende Gegenstände sind bei derOrtsgemeindeverwaltung als Fundsache abgegeben worden:
Damen-Armbanduhren Damen-Handschuhe Geldbeutel mit Inhalt Herren-Armbanduhr Geldbetrag'
Brille.
Die Verlierer können die Gegenstände gegen Nachweis des Eigentums bei der 'Ortsgemeindeverwaltung während der Dienststunden, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 19.30 Uhr abholen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kadenbach
Räumung von 2 Grabreihen aufgeschoben
Wegen der zur Zeit herrschenden schlechten Witterung wird die für die Räumung von 2 Grabreihen auf Block III des Friedhofes in Kadenbach gesetzte Frist »1. März 1987« auf 31. März 1987« verlängert
•V.M

