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Montabaur

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Um den Unterhaltsverpflichteten die Räumung zu erleichtern, wird seitens der Ortsgemeinde am Samstag, dem 21.3.1987 ein Container und das Gemeindefahrzeug während derzeit von 7.00 bis 12.00 Uhr am Friedhof bereitgehalten.

In-diesen Container dürfen nur Grabsteine und Grabeinfassun­gen mit den evtl. Fundamenten verladen werden.

Jeder Unterhaltungsverpflichtete, der hier mit machen will, hat ei­nen Unkostenbeitrag in Höhe von 20,-- DM bei der Anmeldung auf dem Bürgermeisteramt zu entrichten.

Karbach, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 11.2.1987

Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen Zur Darlegung der Gründe, die den Erlaß einer neuen Ausbaubei­tragssatzung erfordern, wurde der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herrmann, zur Ratssitzung am 11.2.1987 eingeladen. Dieser erhielt Gelegen­heit, den Rat über die gesetzlichen Neuregelungen sowie den In­halt der im Entwurf vorgelegten neu zu erlassenden Satzung zu informieren. Diesen Aussagen war zu entnehmen, daß mit Wir­kung vom 16.5.1986 das neue Kommunalabgabengesetz in Kraft getreten ist und im Nachgang hierzu auch eine neue Kommuna­labgabenverordnung verabschiedet wurde.

Diese Rechtsvorschriften enthalten nunmehr selbst die wesent­lichsten Bestimmungen, die für die Erhebung von Ausbaubeiträ­gen bedeutsam sind, so daß die bisherige sehr umfangreiche Bei­tragssatzung außer Kraft zu setzen und durch eine sich auf wenige Regelungen beschränkende neue Satzung zu ersetzen ist.

In der neu zu erlassenden Satzung ist lediglich noch die Aussage über die Festlegung des Abrechnungsmaßstabes und die Tiefen­begrenzung zu treffen. Hinsichtlich des Abrechnungssystems wurde den Gemeinden für eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 1995 ein Wahlrecht zugestanden, ob das bisherige Sy­stem der Abrechnungnachtatsächlichen Kosten für die einzelnen Anlagen oder deren Abschnitte bzw. als neue Alternative eine Ab­rechnung nach pauschalierten Beträgen erfolgen soll. Der Sach­bearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Herr­mann empfahl dem Rat, es zunächst bei dem bisherigen Abrech­nungsverfahren zu belassen, da noch abzuwarten bleibe, ob sich die neue Alternative, in der Praxis bewähre.

Dieser Auffassung schloß sich der Rat grundsätzlich an und er­klärte nach Einarbeitung einer Ergänzung in den Satzungsent­wurf die Zustimmung hierzu. Die Ausbaubeitragssatzung wird nach Vorlage bei der Kreisverwaltung und Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister in einer der nächsten Ausgaben des Wo­chenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Gemeindeanteil für die Ausbaumaßnahme Westerwaldstraße einschl. Stichweg neu festgelegt

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt bezog der Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herrmann Stel­lung. Er trug vor, daß eine unterschiedliche Festlegung des Ge­meindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für die Westerwald­straße und den Stichweg Knopp/Mäurer aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. (Der Ortsgemeinderat hatte eine solche Ent­scheidung getroffen). Nach Darlegung der rechtlichen Situation beschloß der Rat mehrheitlich, den Gemeindeanteil am beitrags­fähigen Aufwand für den Ausbau der Westerwaldstraße einschl. des vorerwähnten Stichweges auf 60% festzulegen. Ortsgemeinderat hält mehrheitlich an seiner Entscheidung zur Kostenübernahme für einen Zivilrechtsstreit fest In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.12.1986 hatte der Rat mehrheitlich beschlossen, die Anwalts- und Gerichtskosten von zwei Kadenbacher Bürgern im Zivilrechtsstreit gegen ein Busunternehmen zu übernehmen. In diesem Verfahren geht es um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Bürgern der Ge­meinde und einem Busunternehmen, welches zuständig ist für die Schulbusbeförderung der Kadenbacher Kinder zur Augst­schule in Neuhäusel. Ortsbürgermeister Karbach legte bereits nach der Beschlußfassung am 17.12.1986 dar, daß diese Ent­scheidung nach seiner Meinung rechtswidrig sei. Zur Sitzung am 11.2.1987 legte er diese seine Auffassung nochmals schriftlich dar und wies darauf hin, daß er auch aus der Bevölkerung ange­sprochen und angehalten wurde, Schritte zu unternhmen, um die Ausführung dieses Beschlusses zu verhindern. Ortsbürgermei­ster Karbach erklärte, die Übernahme von Prozeßkosten zu Rechtsstreitigkeiten

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von Privatpersonen gehörten nicht zum Aufgabenbereich derGo.

meinde. Er stellte daher den Antrag auf Aufhebung des Beschb ses vom 17.12.1986. Dieser Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen sechs Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehm Ortsbürgermeister Karbach gab daraufhin zur Kenntnis, daß er nunmehr, nachdem der Rat an seiner Entscheidung festhalte,ei- ne Entscheidung der Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises) einholen werde.

»Ja« zur Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb: »Unser Dorf soll schöner werden«

Einstimmig erklärte der Rat die Zustimmung zu einer Teilnahme! der Ortsgemeinde an dem auch in diesem Jahr wiederum vom Westerwaldkreis ausgeschriebenen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«. Der Zeitpunkt, zu welchem die Bewertung* kommission die Gemeinde aufsucht, wird noch zu gegebener Zeit zur Kenntnis gegeben.

Kath. Kirchengemeinde um Übernahme der Trägerschaff fJ den Kindergarten ersucht

Seitens derCDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Kadenbach wurde

der Antrag eingebracht, an die Kath. Kirchengemeinde das ErsJ chen zu richten, die Trägerschaft für den Kindergarten zu übet, nehmen. Nach Mitteilung des Sprechers der CDU-FrakrtionhJt. ten in Vorbesprechungen Vertreter des Bischöflichen OrdlnariaJ tes die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Träger Schaft für den Kindergarten durch die Kath. KirchengemeindeKjJ denbach signalisiert. Dies sei jedoch von der Einreichung einet] entsprechenden schriftlichen Antrages abhängig gemacht vw| den. Im Rat bestand Übereinstimmung darüber, der Kath. Kirj chengemeinde Kadenbach die Trägerschaft anzubieten. Durch] einstimmigen Beschluß erteilte der Rat den Auftrag, einen schrüil liehen Antrag auf Übernahme der Trägerschaft für den Kindegar-l ten an den Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde Kaden-I bach zu richten. I

Diskussion über eine verbeserte Unterbringung der FreiwJ Feuerwehr |

Zwei Tagesordnungspunkte hatten u.a. die Schaffung neuerEin] richtungen für die Freiw. Feuerwehr zum Inhalt. Zum einen hatt] delte es sich dabei um einen Antrag der FWG Dombo (Angebots! die Verbandsgemeinde Montabaur, die Notunterbringung ito| Feuerwehr durch eine Baumaßnahme am Bolzplatz zu beendeii sowie um einen vom Ortsbürgermeister in die Tagesordnungaul genommenen Punkt (Abriß des Gebäudes in der Hauptstraßene| ben dem Schulhof zwecks Schaffung gemeindlicher Einrichtuni einschl. Unterbringung der Freiw. Feuerwehr). I

Beide Punkte wurden im Verlaufe der Beratung zuammengefil Seitens der FWG Dombo wurde dargelegt, daß die Kadenbach!« Feuerwehr seit vielen Jahren mangelhaft untergebracht sei. Zil Behebung dieses Mißstandes wurde vorgeschlagen, verbundtil mit dem - nach Auffassung der FWG-Fraktion Dombo notwendH gen Anbau eines zweiten Kindergartengruppenraumes zugWl Räumlichkeiten für die Feuerwehr zu schaffen. I

Ortsbürgermeister Karbach vertrat hingegen die Auffassung,dill die noch vorhandene Freifläche am Bolzplatz unzureichendm für eine Einrichtung, diederFeuerwehr in allen Belangen gereclfl wird. Als Alternative zeigte er Planskizzen auf, die die Unterbil gung der Freiw. Feuerwehr im ehemaligen Haus »Best« zum tt| halt hatten. Dies biete den Vorteil, daß der alte Schulhof zugWl als Übungsfläche und Parkmöglichkeit benutzt werden könntl Seitens der SPD-Fraktion wurde signalisiert, daß auch dieseeiw Unterbringung der Freiw. Feuerwehr im Haus »Best« befürwi* ten. Entsprechende Planentwürfe wurden vorgezeigt. 1

Nach Abschluß der Diskussion wurden zwei Anträge zur Ab#« mung gestellt: 1

1. Antrag der FWG-Fraktion Dombo: I

Die derzeitige Notunterbringung der Feuerwehr wird durch4 Baumaßnahme am Bolzpiatz beendet. I

Dieser Antrag fand nicht die Mehrheit des Rates. Daraufhin wuwl

mehrheitlich folgender Beschluß gefaßt: I

»Der Bauausschuß wird beauftragt, Entwurfsvorstelingen sprechenden Kostenermittlungen zu erarbeiten, die eineUflil bringungderFreiw. Feuerwehr im ehemaligen Haus »ßest'^B hen. J

Der Rat wird in der nächsten Sitzung über die vorgelegten EiWJ fe erneut beraten und konkrete Beschlüsse zur Planvorgabe! beiführen. I

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