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Nr. 9/87

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Festkommers in Simmern/Ww. 4. August trad. Kirmesfrüh-

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/Mendelssohn«, 12. Sept. Stiftungsfest mit Gedenkmesse / d FamMie nfeier und 10./11. Oktober Wettstreit und Konzert in

pendam/Niederlande.

Putsch-Französische Jugendbegegnung

Deutsch-Französischen Gesellschaften in Montabaur und ,'nerre veranstalten auch i ndiesem Jahr wieder einen zweiwö- hjoen deutsch-französischen Jugendaustausch in den Osterfe- 0 n Der Aufenthalt findet diesmal in der Partnerstadt Tonnerre fiatt Die Jugendlichen sind in Familien untergebracht und neh­men mit ihren französischen Partnern an einem Freizeitpro- iiamm teil.

Fürinteressiärte Jugendliche im Alterzwischen 12 und 1 fahren liehen zurZeit noch fünf Plätze zur Verfügung. Auskunft und An­meldung bei:

jarnhilde Skrebutis, Wiesengrund 20, Montabaur 2, Tel. 4523. fonnerrer kommen zur Montabaurer Fastnacht L Präsident der Deutsch-Französischen Gesellschaft Tonner- , Bernard Junot persönlich, führt eine 25 Personen starke Dele­tion, die aus der Partnerstadt kommt, um die Fastnachtstage in ontabaurzu erleben. Die Gäste werden am Fastnachtsamstag wartet. Nach der Begrüßung durch die Gesellschaft in Monta- aur und einem guten Schluck auf die Montabäurer Fastnacht, erden die Tonnerrer die närrischen Tage bei befreunddet en amlien verbringen.

ie Vorstände beider Gesellschaften nutzen den Aufenthalt zu ei- argemeinsamen Arbeitssitzung am Fastnachtssonnt^g im Rat- jusin Montabaur. Bei dieser Sitzung werden die geplanten Be­dungen bis zum Herbst 1987 im Vordergrund stehen.

Heiligen roth

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 17.02.1987

Meldung über den Haushaltsplan 1987 sowie die Verga­ser Arbeiten zum Ausbau der K 103 zurückgestellt Beginn der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.02.1987 führtederOrtsgemeinderat die Diskusion über die an sich geplan- teEntscheidung zur Vergabe der Arbeiten für den Ausbau der K 103. Es wurde in diesem Zusammenhang zur Kenntnis gegeben, eine Befragung der von dieser Baumaßnahme betroffenen Heger erfolgte, aus der hervorging, daß bei diesen über eine Izahl der für die Baumaßnahme bedeutsamen Fragen Unkar- jitbesteht. Zu einigen dieser Fragen nahm der I. Beigeordnete ir Verbandsgemeinde Montabaur Reusch Stellung. Seinen Isführungen warzu entnehmen, daß seitens des Landes die Mit- lung über die Zuschußgewährung vorliegt und die Gemeinde entsprechend einen 80°/oigen Zuschuß erlange. Seitens der ieger werde hinsichtlich des von der Gemeinde zu finanzieren­in Anteiles eine 40%ige Kostenträgerschaft erwartet. Endergebnis kam der Rat überein, die Entscheidung über die gäbe der Arbeiten zum Ausbau der K103 zurückzustellen und ächst eine Anliegerversammlung - diese hat inzwischen am ,02.1987 stattgefunden - anzuberaumen.

®vorg. Diskussion wurde darüber hinaus auch zum Anlaß ge­nommen, um die Entscheidung überden Haushaltsplan bzw. die shaltssatzung 1987 gleichfalls zu vertagen. Diese Vertagung !gt unter dem Gesichtspunkt, daß die noch ausstehende Vor­entscheidung für den Ausbau der K103 einen wesentlichen totenfaktor im Haushaltsplan darstellt.

Itere Entscheidungen des Rates Fortführung der Arbeiten am Gemeindezentrum wurde der _ f ag zur Montage einer Blitzschutzanlage sowie zur Ausfüh- & der Elektroinstallationsarbeiten erteilt. Die im vergangenen 1 'fasti!&ih?Ü r0ffenen Entsch eidungen zur Auftragserteilung für die * HZ z e Pf ,an zung am neu errichteten Sportplatz wurde aufge- " ac hdem inzwischen seitens der Kreisverwaltung mitge- uroe, daß entgegen der ursprünglichen Annahme für diese

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Maßnahme keine Bezuschussung seitens des Zweckverbandes »Naturpark Nassau« in Betracht kommt. ,

Dem Antrag von 3 Anliegern in der Schulstraße auf Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« zur Erweiterung der Wohnbau­flächewurde vom Rat einstimmig stattgegeben. Es wird sich nun­mehr das förmliche Änderungsverfahren anschließen. Grundsätzlich wurde einem weiteren Anliegerantrag zugestimmt,

der die Erstellung einer Gehwegbeleuchtung für die Verbindung Breslauer-/Dresdener Straße zum Inhalt hatte. Hierzu erklärte der Rat, daß zunächst überprüft werden sollte, welche Kosten bei Er­stellung einer Leuchte in der Mitte des Gehweges entstehen bzw. inwieweit sich durch Verlegung des vorhandenen Peitschenma­stes eine ausreichende Beleuchtung erzielen läßt.

Der Einrichtung einer neuen Ausbildungsstelle für den Beruf des Forstwirtes im Forstrevier Ahrbach bei anteilmäßiger Finanzie­rung durch sämtliche am Forstrevier Ahrbach beteiligten Gemein­den entsprach der Rat einstimmig. Die Einrichtung dieser Ausbil­dungsstelle ist letztendlich abhängig von dem Einverständnis der übrigen beteiligten Gemeinden.

Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 50 Abs. 1 Bundesbaugesetz

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen faßte in seiner Sit­zung vom 02.10.1986 folgende Beschlüsse:

1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 bs.

1 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26. März 1981 (GVBI. S.78) wird für ein Teilgebiet des Bebauungspanes» Damm-Steinheck« die Umlegung einge­leitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Damm-Steinheck« I.Teil.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die St.-Barbara-Straße; im Osten durch Teile der bebauten Grundstücke des Bodener Weges (Hs.Nr. 25-27) und St.-Barbara-Straße Hs.Nr. 35, im Süden durch die Bundesbahnlinie und im Westen durch den Feld­weg 1427/1 (Verbindungsweg zwischen St.-Barbara-Straße und Bundesbahn).

Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkar­te, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet beson­ders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:

Gemarkung Goldhausen Grundbuchbezirk: Goldhausen Flur 8:

Flurstücke 1367 tlw., 1370/1 tlw.

Flur 12

Flurstücke 873/1, 874/1,875/1, 875/2, 877/1, 878, 879, 880/3, 881,885/3 tlw., 885/4, 886/1 tlw,, 887 tlw., 888 tlw., 889/1 tlw, 891 tlw., 892/1 tlw., 1425/3 tlw., 1427/1,1433/2, 1437/2, 1438 tlw.

Flur 22:

Flurstücke: 1,5 tlw.

2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errech­nung der den beteiligten Grundeigentümern an der Vertei­lungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat einen Flä­chenbeitrag gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuzie­hen.

II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BBauG sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund­stücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge­biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Be­nutzung des Grundstücks beschränkt,