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Festkommers in Simmern/Ww. 4. August trad. Kirmesfrüh-
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/Mendelssohn«, 12. Sept. Stiftungsfest mit Gedenkmesse / d FamMie nfeier und 10./11. Oktober Wettstreit und Konzert in
pendam/Niederlande.
Putsch-Französische Jugendbegegnung
Deutsch-Französischen Gesellschaften in Montabaur und ,'nerre veranstalten auch i ndiesem Jahr wieder einen zweiwö- hjoen deutsch-französischen Jugendaustausch in den Osterfe- 0 n Der Aufenthalt findet diesmal in der Partnerstadt Tonnerre fiatt Die Jugendlichen sind in Familien untergebracht und nehmen mit ihren französischen Partnern an einem Freizeitpro- iiamm teil.
Fürinteressiärte Jugendliche im Alterzwischen 12 und 1 fahren liehen zurZeit noch fünf Plätze zur Verfügung. Auskunft und Anmeldung bei:
jarnhilde Skrebutis, Wiesengrund 20, Montabaur 2, Tel. 4523. fonnerrer kommen zur Montabaurer Fastnacht L Präsident der Deutsch-Französischen Gesellschaft Tonner- , Bernard Junot persönlich, führt eine 25 Personen starke Deletion, die aus der Partnerstadt kommt, um die Fastnachtstage in ontabaurzu erleben. Die Gäste werden am Fastnachtsamstag wartet. Nach der Begrüßung durch die Gesellschaft in Monta- aur und einem guten Schluck auf die Montabäurer Fastnacht, erden die Tonnerrer die närrischen Tage bei befreunddet en amlien verbringen.
ie Vorstände beider Gesellschaften nutzen den Aufenthalt zu ei- argemeinsamen Arbeitssitzung am Fastnachtssonnt^g im Rat- jusin Montabaur. Bei dieser Sitzung werden die geplanten Bedungen bis zum Herbst 1987 im Vordergrund stehen.
Heiligen roth
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 17.02.1987
Meldung über den Haushaltsplan 1987 sowie die Vergaser Arbeiten zum Ausbau der K 103 zurückgestellt Beginn der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.02.1987 führtederOrtsgemeinderat die Diskusion über die an sich geplan- teEntscheidung zur Vergabe der Arbeiten für den Ausbau der K 103. Es wurde in diesem Zusammenhang zur Kenntnis gegeben, eine Befragung der von dieser Baumaßnahme betroffenen Heger erfolgte, aus der hervorging, daß bei diesen über eine Izahl der für die Baumaßnahme bedeutsamen Fragen Unkar- jitbesteht. Zu einigen dieser Fragen nahm der I. Beigeordnete ir Verbandsgemeinde Montabaur Reusch Stellung. Seinen Isführungen warzu entnehmen, daß seitens des Landes die Mit- lung über die Zuschußgewährung vorliegt und die Gemeinde entsprechend einen 80°/oigen Zuschuß erlange. Seitens der ieger werde hinsichtlich des von der Gemeinde zu finanzierenin Anteiles eine 40%ige Kostenträgerschaft erwartet. Endergebnis kam der Rat überein, die Entscheidung über die gäbe der Arbeiten zum Ausbau der K103 zurückzustellen und ächst eine Anliegerversammlung - diese hat inzwischen am ,02.1987 stattgefunden - anzuberaumen.
®vorg. Diskussion wurde darüber hinaus auch zum Anlaß genommen, um die Entscheidung überden Haushaltsplan bzw. die shaltssatzung 1987 gleichfalls zu vertagen. Diese Vertagung !gt unter dem Gesichtspunkt, daß die noch ausstehende Vorentscheidung für den Ausbau der K103 einen wesentlichen totenfaktor im Haushaltsplan darstellt.
“Itere Entscheidungen des Rates Fortführung der Arbeiten am Gemeindezentrum wurde der _ f ag zur Montage einer Blitzschutzanlage sowie zur Ausfüh- & der Elektroinstallationsarbeiten erteilt. Die im vergangenen 1 'fasti!&ih?Ü r0ffenen Entsch eidungen zur Auftragserteilung für die * HZ z “ e Pf ,an zung am neu errichteten Sportplatz wurde aufge- " ac hdem inzwischen seitens der Kreisverwaltung mitge- uroe, daß entgegen der ursprünglichen Annahme für diese
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Maßnahme keine Bezuschussung seitens des Zweckverbandes »Naturpark Nassau« in Betracht kommt. ,
Dem Antrag von 3 Anliegern in der Schulstraße auf Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang« zur Erweiterung der Wohnbauflächewurde vom Rat einstimmig stattgegeben. Es wird sich nunmehr das förmliche Änderungsverfahren anschließen. Grundsätzlich wurde einem weiteren Anliegerantrag zugestimmt,
der die Erstellung einer Gehwegbeleuchtung für die Verbindung Breslauer-/Dresdener Straße zum Inhalt hatte. Hierzu erklärte der Rat, daß zunächst überprüft werden sollte, welche Kosten bei Erstellung einer Leuchte in der Mitte des Gehweges entstehen bzw. inwieweit sich durch Verlegung des vorhandenen Peitschenmastes eine ausreichende Beleuchtung erzielen läßt.
Der Einrichtung einer neuen Ausbildungsstelle für den Beruf des Forstwirtes im Forstrevier Ahrbach bei anteilmäßiger Finanzierung durch sämtliche am Forstrevier Ahrbach beteiligten Gemeinden entsprach der Rat einstimmig. Die Einrichtung dieser Ausbildungsstelle ist letztendlich abhängig von dem Einverständnis der übrigen beteiligten Gemeinden.
Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Bundesbaugesetz
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen faßte in seiner Sitzung vom 02.10.1986 folgende Beschlüsse:
1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 bs.
1 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26. März 1981 (GVBI. S.78) wird für ein Teilgebiet des Bebauungspanes» Damm-Steinheck« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Damm-Steinheck« I.Teil.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die St.-Barbara-Straße; im Osten durch Teile der bebauten Grundstücke des Bodener Weges (Hs.Nr. 25-27) und St.-Barbara-Straße Hs.Nr. 35, im Süden durch die Bundesbahnlinie und im Westen durch den Feldweg 1427/1 (Verbindungsweg zwischen St.-Barbara-Straße und Bundesbahn).
Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung Goldhausen Grundbuchbezirk: Goldhausen Flur 8:
Flurstücke 1367 tlw., 1370/1 tlw.
Flur 12
Flurstücke 873/1, 874/1,875/1, 875/2, 877/1, 878, 879, 880/3, 881,885/3 tlw., 885/4, 886/1 tlw,, 887 tlw., 888 tlw., 889/1 tlw, 891 tlw., 892/1 tlw., 1425/3 tlw., 1427/1,1433/2, 1437/2, 1438 tlw.
Flur 22:
Flurstücke: 1,5 tlw.
2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat einen Flächenbeitrag gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuziehen.
II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BBauG sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt,

