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Seite 19

Nr. 5/87

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Koblenzer Straße (B 49),- Hochstraße-, Eppenroder Straße-, Heil- . ua| S cheider Straße-, Niedererbacher Straße-, Poststraße-, ^Milchstraße-, Inder Eck .sowie die an diesen Straßen gelegenen

"Kindstücke. ^

Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit aärtgß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

«31 Nentershausen, 26. Januar 1987 pf ne, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

^Stellung des Bebauungsplanes »Ortsmitte:« der Ortsge- linde Nentershausen

^chführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 1-3 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung [l5.1.1987 beschlossen, im Bereich derOrtsmitte den Bebau- bsplan »Ortsmitte« aufzustellen (vgl. vorstehende öffentliche

kanntmachung).

iem&ß § 2a Abs. 1-3 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen jle und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und Gele- [hheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Jjdiesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­ehrt in der Zeit

vom 9. Februar 1987 bis 23. Februar 1987 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 201, Bquamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und frei­es von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhrbis 16.00 Uhr, ctgnstags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Ufjr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters wäh­rend der ortsüblichen Dienststunden.

5431 Nentershausen, 26. Januar 1987 Peine, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

lerung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« Jr Ortsgemeinde Nentershausen

'döffentlichung des Anderungs-/ Erweiterungsbeschlusses ge- mjß § 2 Abs. 6 und 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Bk Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung 15.1.1987 beschlossen, den Bebauungsplan »Steinbitz« wie it zu ändern und zu erweitern:

Die Ausbaubreite der Bergstrraße, beginnend vom Ein­mündungsbereich des Weges 114/4 bis zur Einmündung in die Straße »Im Pfadfeld« wird von 7 m auf 5 m reduziert. Die öffentliche Verkehrsfläche entlang der nördlichen Grenze des Flurtückes 221 entfällt.

Bis in Höhe der nordöstlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 59/4 wird der Weg Nr. 114/4 als öffentliche Verkehrsfläche in der vorhandenen Ausbaubreite festge­setzt.

Der Planbereich wird um das Flurstück 59/4 sowie Teile der Flurstücke 61/2,62/2,63/2 und 64/5 erweitert; die Grundstücke werden für eine Wohnbebauung vorgese­hen.

Für die Flurstücke 221 und 222 wird eine Wohnbebauung vorgesehen.

Der Anderungs-/ Erweiterungsbeschluß des Ortsgemeinderates wi(d hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und 1 BBauG öffentlich bekanntge- "cht.

1 Nentershausen, 26. Januar 1987 ne, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

iderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« r Ortsgemeinde Nentershausen -Urchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2a rochstflB 8 -1*3 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

L U«r Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung Anru«J 15 - 1 -87 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Steinbitz« 1 26.mj^r ndern und zu erweitern (vgl. vorstehende öffentliche Bekannt- stscNf J# c ^ n 9)-

g§ch § 2a Abs. 1 -3 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Zie- yur - -

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(Und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und Gelegen­heit zur Äußerung und zur Erörtrung zu geben.

[diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge- Ihrt in der Zeit

vom 9. Februar 1987 bis 23. Februar 1987 beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 201,

Bauamt, Knrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von7.30 Uhrbis 12.45 Uhrund von 13.30 Uhrbis 16.00 Uhr, diens­tags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhrbis 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden.

Der Änderungs-/Erweiterungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

5431 Nentershausen, 26. Januar 1987 Perne, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« der Orts­gemeinde Nentershausen

Offenlage des Bebauungsplanentwurfes einschl. Begrün­dung gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates Nentershausen soll in den Fluren 9 und 10 östlich der B 49 im Gemarkungsteil »Im Wie­senmorgen« der Bebauungsplan »Wiesenmorgen« aufgestellt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplaneseinschi. Begründung liegt ge­mäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 9. Februar 1987 bis 9. März 1987 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 201, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhrbis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhrbis 16.00 Uhr, dien­stags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Nenters­hausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemein­de Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor­gebracht werden.

Das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze er­sichtlich.

5431 Nentershausen, 26. Januar 1987 Perne, Ortsbürgermeister