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Seite 11

Nr. 5/87

Montabaur

eändert durch Satzung vom 20.11.1978, und alle übrigen entge- enstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft, loden, 19. Jan. 1987 rtsgemeinde Boden |S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

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linweis:

jem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz IGemO-vom 14.12.1973(GVBI. S. 419) (BS 2020-1) wird auf tol­lendes hingewiesen:

: ine Verletzung der Bestimmungen über i) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 - Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des IV Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, egenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- idenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. irtsgemeinde Boden ^S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

Boden

Öffentliche Bekanntmachung

~?nriTWr iQ nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am - Donnerstag, 5. Februar 1987 um 19.30 Uhr

SäPTrn Sitzungsraum in der Ahrbachhalle statt.

Tagesordnung:

|. Nichtöffentliche Sitzung:

"«#4 Grundstücksangelegenheiten

2. Personalangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über Bewirtschaftungsko­

sten für Turnhallen 4. Verschiedenes

öffentliche Sitzung: Beginn ca. 20.30 Uhr tritt, BeratungundBeschlußfassungüberdieTeilnahmeamdies-

ntspn|g jährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«, irso- 2 , Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der 1 Fliesenarbeiten im Anbau der Ahrbachhalle rctflUt' ia 3. Abschließende Stellungnahme zum Rahmenbetriebsplan rte daijjjH der Firma Goerg und Schneider, Siershahn, für den Betrieb Untetj^", »Guterborn«

§ 7 4-. Stellungnahme zum Rahmenbetriebsplan für die Tontage-

baue»Pfeul«und»Anna«derFa.FuchsscheTongrubenund i Ein- Walderdorffsche Tongruben

5. Verschiedenes B»31 Boden, 27.1.1987 Eulberg, Ortsbürgermeister

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Ruppach-Goldhausen

Verloren-Gefunden

- oder Sicherheitsschlüssel mit Anhänger gefunden. Fundgegenstand ;he Mb kann beim Bürgermeister abgeholt werden. errich-St.- Ferdinand, Ortsbürgermeister

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TpS Ahrbach 1921 e.V.

T Große Kappensitzung am 31.1.1987

Samstag, dem 31. Januar um 20.11 Uhr findet in Ruppach- Jldhausen die erste Kappensitzung statt.

^Veranstalter in der schön geschmückten Turnhalle ist der TuS Ahrbach.

Bei dem zu erwartenden karnevalistischen Feuerwerk werden al­le in der vollbesetzten Narhalla auf ihre Kosten kommen.

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Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

teilung Handball Herren, Samstag, 31.1.1987

DJK Betzdorf - TuS Ahrbach. Anwurf in Betzdorf um 17.15 Uhr. Treffpunkt: Vogelsanghalle um 15.45 Uhr. toi diesem Spiel handelt es sich um das Spitzenspiel der 3. Kreis- kjasse Staffel l, da beide Mannschaften bis jetzt noch Verlust- fpunktfrei an der Tabellenspitze stehen. Wer also unsere

Mannschaft tatkräftig unterstützen möchte, kann sich bei der Vo­

gelsanghalle ebenfalls um 15.45 Uhr treffen. Wer ohne Fahrgele­genheit ist, wird selbstverständlich von den Spielern mitgenom­men.

Heiligenroth

Überwachung der Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 28.9.1974 (BGBl) sind Eigentü­mer und Betreiber von Ölfeuerungsanlagen verpflichtet, durch ei­ne Messung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters feststellen zu lassen, ob die Abgabe den nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen. Bezirksschornsteinfegermeister Groß wird ab März in unserer Ortsgemeinde mit den Messungen beginnen.

Da die Messung und evtl. Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und ggfs, für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen. Zerfas, Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung

des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Haushaltsjahr 1987 vom 14.01.1987

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbandsge­setzes (ZwVG)vom 22.12.1982 (G VBI. S. 476 - BS 2020-20) in Ver­bindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 09.01.87 hiermit bekanntgegeben wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 2.437.800,- DM

in der Ausgabe auf . 2.437.800,- DM

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 525.000,- DM

in der Ausgabe auf. 525.000,- DM

festgesetzt.

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§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt er­forderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 DM.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000 berechnet.

Von den Einwohnergleichwerten entfallen

auf die Verbandsgemeinde Bad Ems. = 85 %

auf die Verbandsgemeinde Montabaur. = 15 %

Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden nach den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur umgelegt.

Bad Ems, 14.01.1987 Zweckverband

»Abwasserverband Bad Ems«

Diel, Verbandsvorsteher

Genehmigung der Bezirksregierung:

Aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG)vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) teilen wir

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