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Montabaur

Seite 27

Nr. 51/52/86

Feuerstätten vorher zu reinigen und ggf. für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.

gez. Zey, Ortsbürgermeister

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes »Orts­lage» der Ortsgemeinde Nomborn; hier: Offenlage der Planunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Anstelle des wegen Vorliegens von Sonderinteresse nicht be­schlußfähigen Ortsgemeinderates hat der durch die Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) bestellte Beauf­tragte nach Anhörung der nach § 22 GemO nicht ausgeschlosse­nen Ratsmitglieder in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 6.3.1986 folgenden Beschluß gefaßt:

»Der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 3.2.1982 genehmigte und seit 19.2.1982 rechtsverbindliche Be­bauungsplan »Ortslage« wird aufgehoben und durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt.«

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textfestset­zungen und Begründung sowie der Entwurf des Grünordnungs­planes liegen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 29. Dezember 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich) (Hinweis: am 31.12.1986 keine Einsichtnahme möglich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitagsvon 7.30-12.45 Uhr und 13.30-16.00 Uhrsowie dienstags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder münd­lich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze er­sichtlich.

Bebauungsplan

Montabaur, den 5.12.1986 gez. Reusch, Beauftragter

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver­kehrsanlagen der Ortsgemeinde Nomborn vom 3.12.1986 Der Ortsgemeinderat Nomborn hat aufgrund des § 24 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,18Abs.3Satz1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunal­abgabengesetzes (KAG folgende Satzung beschlossen, die hier­mit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Bei­träge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsan­lagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche

Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbau­beiträgen vom 10.6.1983 und 18.2.1985 außer Kraft. Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gel­ten diese weiter.

Nomborn, den 3.12.1986 gez. Brach, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973(BS2020-1)wirdauffolgendes hingewie­sen:

' Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründenkön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht wor­den ist.

Ortsgemeinde Nomborn (S.) Brach, Ortsbürgermeister

GroBholbach/Girod

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 20.12.86, um 14 Uhr, spielen wir in der neuen Halle in Montabaur gegen unsere Spörtkameraden aus Wirges, Spielkleidung blau.

Anmeldung zu unserer Weihnachtsfeier

Zu unserer Weihnachtsfeier am Samstag, dem 27.12.86, im Gast­haus »Zur Dorfschänke« laden wir alle unsere Mitglieder mit ihren Frauen recht herzlich ein. Hierzu bitten wir um Anmeldung wegen der Essens-Vorbestellung (Schweinshaxe oder Jägerschnitzel) bis zum 20.12.86 bei Otto Ferdinand, Tel. 02602/3565.

Am Sonntag, dem 28.12.86, fahren wir zu einem Hallenturnier zu unseren Sportfreunden nach Bad Marienberg. Dort spielen wir nach folgendem Zeitplan: 10 Uhr gegen Neitersen, 12 Uhr gegen Nistertal, 13.30 Uhr gegen Bad Marienberg, Spielkleidung rot, blaues Trikot bitte mitbringen, Abfahrt ab Dorfschänke 9.15 Uhr.

Fanfarenzug Husaren Rot-Weiß Großholbach

Samstag, 20.12.86, Weihnachtsfeier für alle aktiven Mitglieder im Rarrheim. Wir möchten ferner einen möglicherweis aufgetrete­nen Irrtum aufklären, daß der Verein den im Sommer stattgefun­den Ausflug auf die Marxburg voll finanziert habe. R ichtig ist, daß dieTeilnehmer einen Unkostenbeitrag von 16,95 DM fürdie Fahrt bezahlen mußten.

Schützenverein Punkt 12 e. V.

Girod-Kleinholbach

Unsere Vereinsmeister ermitteln wir am 10. Jan. 1987 um 19.30 Uhr im Schützenhaus. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Achtung! Alle Mitglieder, die sich bereit erklärt haben, eine Anzei­ge für unser Festbuch zu besorgen, können die dafür vorgesehe­nen Vordrucke ab sofort bei Friedhelm Hannappel, Kappeilen­straße, Kleinholbach, abholen.

Jahreshauptversammlung TuS Girod/Kleinholbach e. V. Unsere 1. Jahreshauptversmmlung findet am 17.01.1986 um 20 Uhr im Saale Schönberger statt. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: