Montabaur
Seite 27
Nr. 51/52/86
Feuerstätten vorher zu reinigen und ggf. für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.
gez. Zey, Ortsbürgermeister
Nomborn
Öffentliche Bekanntmachung
Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes »Ortslage» der Ortsgemeinde Nomborn; hier: Offenlage der Planunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Anstelle des wegen Vorliegens von Sonderinteresse nicht beschlußfähigen Ortsgemeinderates hat der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) bestellte Beauftragte nach Anhörung der nach § 22 GemO nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 6.3.1986 folgenden Beschluß gefaßt:
»Der durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 3.2.1982 genehmigte und seit 19.2.1982 rechtsverbindliche Bebauungsplan »Ortslage« wird aufgehoben und durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt.«
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textfestsetzungen und Begründung sowie der Entwurf des Grünordnungsplanes liegen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 29. Dezember 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich) (Hinweis: am 31.12.1986 keine Einsichtnahme möglich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitagsvon 7.30-12.45 Uhr und 13.30-16.00 Uhrsowie dienstags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Bebauungsplan
Montabaur, den 5.12.1986 gez. Reusch, Beauftragter
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Nomborn vom 3.12.1986 Der Ortsgemeinderat Nomborn hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,18Abs.3Satz1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche
Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.
§4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 10.6.1983 und 18.2.1985 außer Kraft. Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gelten diese weiter.
Nomborn, den 3.12.1986 gez. Brach, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973(BS2020-1)wirdauffolgendes hingewiesen:
' Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründenkönnen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Nomborn (S.) Brach, Ortsbürgermeister
GroBholbach/Girod
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Samstag, dem 20.12.86, um 14 Uhr, spielen wir in der neuen Halle in Montabaur gegen unsere Spörtkameraden aus Wirges, Spielkleidung blau.
Anmeldung zu unserer Weihnachtsfeier
Zu unserer Weihnachtsfeier am Samstag, dem 27.12.86, im Gasthaus »Zur Dorfschänke« laden wir alle unsere Mitglieder mit ihren Frauen recht herzlich ein. Hierzu bitten wir um Anmeldung wegen der Essens-Vorbestellung (Schweinshaxe oder Jägerschnitzel) bis zum 20.12.86 bei Otto Ferdinand, Tel. 02602/3565.
Am Sonntag, dem 28.12.86, fahren wir zu einem Hallenturnier zu unseren Sportfreunden nach Bad Marienberg. Dort spielen wir nach folgendem Zeitplan: 10 Uhr gegen Neitersen, 12 Uhr gegen Nistertal, 13.30 Uhr gegen Bad Marienberg, Spielkleidung rot, blaues Trikot bitte mitbringen, Abfahrt ab Dorfschänke 9.15 Uhr.
Fanfarenzug Husaren Rot-Weiß Großholbach
Samstag, 20.12.86, Weihnachtsfeier für alle aktiven Mitglieder im Rarrheim. Wir möchten ferner einen möglicherweis aufgetretenen Irrtum aufklären, daß der Verein den im Sommer stattgefunden Ausflug auf die Marxburg voll finanziert habe. R ichtig ist, daß dieTeilnehmer einen Unkostenbeitrag von 16,95 DM fürdie Fahrt bezahlen mußten.
Schützenverein Punkt 12 e. V.
Girod-Kleinholbach
Unsere Vereinsmeister ermitteln wir am 10. Jan. 1987 um 19.30 Uhr im Schützenhaus. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Achtung! Alle Mitglieder, die sich bereit erklärt haben, eine Anzeige für unser Festbuch zu besorgen, können die dafür vorgesehenen Vordrucke ab sofort bei Friedhelm Hannappel, Kappeilenstraße, Kleinholbach, abholen.
Jahreshauptversammlung TuS Girod/Kleinholbach e. V. Unsere 1. Jahreshauptversmmlung findet am 17.01.1986 um 20 Uhr im Saale Schönberger statt. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

