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Montabaur

Seite 28

Nr. 51/52/aa

1. Begrüßung und Totenehrung, 2. Bekanntgabe der Tagesord­nung, 3. Wahl des Protokollführers, 4. Berichte a)des Geschäfts­führers, b) des Kassierers, c) der Kassenprüfer, 5. Verschiede­nes, 6. Entlastung v. Vorstand u. Kassierer, 7. Wahl der neuen Kassenprüfer

Anträge, die noch in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen, sind bis eine Woche vor der Sitzung schriftlich oder münd­lich beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Bitte um Beachtung und um zahlreiches Erscheinen.

Weihnachtsfeier am 20.12.1986

Alle Aktiven werden gebeten, zur Weihnachtsfeier ein kleines Päckchen im Wert von ca. 10 DM mitzubringen, damit eine kleine Tombola durchgeführt werden kann. Pro Paar ist nur ein Päck­chen erforderlich.

Holzversteigerung in Girod

Die diesjährige Brennholzversteigerung findet statt am 27.12.1986,10 Uhr, Treffpunkt Kautenmühle. Zum Verkauf kom­men 60 - 70 m Buchen-Hainbuche.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Großholbach

Am 03.01.87, 20 Uhr, findet die Jahreshauptversammlung der FFw Großholbach im Fw-Gerätehaus statt. Um vollzähliges Er­scheinen der aktiven und inaktiven Mitglieder wird gebeten.

Nentershausen

Alte Herren Nentershausen

Wir laden alle Mitglieder mit Ehefrauen zu unserer diesjährigen Jahresabschlußfeiueram Samstag, 20.12.86, in die Stadionklau­se ein, Beginn 20 Uhr.

Ebenfalls am Samstag, 20.12.86, spielen wir um 16 Uhr in der Kreissporthalle Montabaur gegen die Alten Herren Montabaur, Abfahrt: 15.30 Uhr ab Stadionklause.

Möhnenclub Klatschmohn, Nentershausen Wir möchten alle aktiven Mitglieder darauf hinweisen, daß am Donnerstag, 8.1.87, um 20 Uhr im Pfarrheim unsere nächste Pro­be stattfindet. Bitte erscheint vollzählig!

MGV Eintracht Nentershausen SAMSTAG, 27.12.86: Ehrung langjähriger Mitglieder Um 20 Uhr beginnt in der Turnhalle die Ehrung der Mitglieder, die 25,40,50 und 60 Jahre im Verein sind. Außerdem werden Sänger für aktives Singen im Verein geehrt. Umrahmt wird diese Feier­stunde durch Liedvorträge der »Eintracht«. Jedes aktive und pas­sive Mitglied erhält an diesem Abend die eigens angeschaffte Ver­einsnadel, anschl. Tanz.

SONNTAG, 28.12.: Bayerisches Sonntagsvergnügen Zum Frühschoppen bis zum Nachmittag wird zünftige Blasmusik von den Oberauroffer Musikanten dargeboten. Gaudi, Spaß und Stimmung sowie für Speisen und Getränke wird bestens gesorgt. Alle Nentershäusersind recht herzlich eingeladen, Eintritt frei.

Goldene Hochzeit in Nentershausen Am Donnerstag, dem 25.12.1986, feiern die Eheleute Maria und Aloysius Reusch, Koblenzer Straße 29, das Fest ihrer Goldenen Hochzeit. Die Gemeinde trifft sich am 2. Weihnachtstag um 19 Uhr am Marktplatz, um dem Jubelpaar miteinem FackelzugdieGlück- wünsche zu überbringen.

Nomborn

VfR Nomborn

Das letzte Spiel vor der Winterpause bestreitet die II. Mannschaft des VfR Nomborn am Samstag, 20.12.86, um 14 Uhr in Niederahr. Die Weihnachtsfeier des VfR Nomborn findet am Samstag, 20.12.86, um 20 Uhr im Clubhaus statt. Dazu sind alle Aktiven so­wie Vorstandsmitglieder mit ihrer Ehefrau bzw. Freundin recht herzlich eingeladen.

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederel­bert vom 15. Dez. 1986

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemein- deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) BS 2020/1 in Verbindung mit der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (Entschädigungs-VO-Gemeinden) vom 01.03.1974 (GVBI. S. 105), zuletzt geändert durch Landesverord­nung vom 28.05.1983 (GVBI. S. 147) die folgende Satzung be­schlossen:

§1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederelbert vom 21.12.1979 wird wie folgt geändert:

§ 9 erhält folgende Fassung:

»§ 9

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürger­meisters

( 1 ) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürger­meisters wird auf 1.500,- DM festgesetzt.

(2) Sofern die Entschädigungsverordnung-Gemeinden nicht]

entgegenstehende Regelungen enthält, wird für den Orts­bürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechen­der Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.« I

§2 |

Inkrafttreten j

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.1987 in Kraft. j

5431 Niederelbert, den 15. Dez. 1986

Ortsgemeinde Niederelbert In Vertretung: Merz, II. Beigeordneter

l

Hinweis

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz | GemO-vom 14.12.1973(BS2020-1) wird auf folgendes hingewie] sen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 221 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die-l ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründenkönj nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabauij geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Niederelbert I

I. V. Merz, II. Ortsbeigeordneter I

Öffentliche Bekanntmachung

Betr. : Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Garten-] Straße« (Erweiterung) der Ortsgemeinde Niederelbert für die] Grundstücke Flur 11, Flurstücke: 266/2 und 269/3 |

gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG) |

hier: Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG) |

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung von« 30.1.1986 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes] »Gartenstraße« (Erweiterung) gemäß § 13 BBauG beschlossen! Die Änderung hat zum Inhalt: |

daß im Bereich der Flurstücke 266/2 und 269/3 eine Wohnbebauj ung zugelassen wird. I

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfacht ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugH stimmt. _ I

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsuni terlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 1