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Montabaur

Seite 16

Nr. 51/52/t

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Erlaß einer neuen Satzung über das Friedhofs- und Bestat­tungswesen sowie einer Friedhofsgebührensatzung be­schlossen

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde dargeiegt, daß die derzeit geltende Friedhofssatzung der Ge­meinde aus dem Jahre 1970 in einigen Passagen der Überarbei­tung bedarf sowohl was die Anpassung an die derzeitige Rechts­lage als auch die seit Jahren praktizierten Verfahren auf dem Friedhof anbelangt. Darüber hinaus werden diese satzungsmäßi­gen Regelungen nunmehr in 2 gesonderten Satzungen festge­schrieben (Grundsatzung und Gebührensatzung.

Eine wesentliche Änderung bei der Grundsatzung besteht darin, daß künftig Grabgrößen und Gestaltungsvorschriften nicht mehr in der Satzung sondern in Belegungsplänen festgesetzt werden. Bei der Gebührensatzung wurden die Gebühren neu kalkuliert. Den beiden von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwürfen stimmte der Rat jeweils einstimmig zu. Die Satzungen werden in vollem Wortlaut nach der Vorlage bei der Kreisverwaltung sowie der Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister im Rahmen einer öffentichen Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Industrie­gebiet« der Ortsgemeinde Heiligenroth Veröffentlichung des Änderungs-/Erweiterungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 1 und 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

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Industriegebiet Heiligenroth

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am

11.11.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Industriegebiet«

wie folgt zu ändern bzw. zu erweitern:

1. Das Plangebiet wird erweitert um die Flurstücke nördlich der K 152 (Nr. 25 - 31 und 32/2 - Flur 48; Nr. 3636 - 3640, 3649 - 3667/2 und 4052/8 - Flur 39; 761/1 - 766/2 und 781/1 - Flur 12 ).

2. In das Plangebiet einbezogen werden auch Teilstücke der B 255, beginnend am BAB-Zubringer Richtung Köln bzw. BAB-Abfahrt aus Richtung Frankfurt bis ca. 120 m nördlich der Eisenbahnbrücke an der Kreuzung B 255/K152. Ausge­wiesen wird die B 255 in der erweiterten Trassierung.

3. Die in einem Wendehammer am Flurstück Nr. 57 (Parkplatz am SB-Warenhaus Allkauf) endende Industriestraße wird fortgeführt und an die K152 angebunden. Der Kreuzungsbe­reich wird ebenfalls im Bebauungsplan dargestellt, wobei u.a. auch die K 152 verbreitert wird.

Der im Bebauungsplan ausgewiesene Wendehammer am Flur­stück Nr. 57 entfällt.

4. Entlang der B 255 ist die Anlegung eines Fuß- und Radweges vorgesehen, der in Höhe des Flurstückes 24/4 durch das In­dustriegebiet führen soll. Der Rad- und Fußweg wird

im Bebauungsplan dargestellt.

5. Entlang der Flurstücke 70/6 (SB-Markt Aldi) und 69/2 (Knai ber) wird als Zufahrt zu den Grundstücken der Autobah (Rasthaus, ehern. Polizeistation) eine öffentliche Verkehrs fläche ausgewiesen.

Der Änderungs-/Erweiterungsbeschluß des Ortsgemeinderati wird hiermit gemäß §2 Abs. 1 und 6 BBauG öffentlich bekanntg macht. Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist at der vorstehenden Skizze ersichtlich.

Heiligenroth, 5.12.1986 Zerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Industril gebiet« der Ortsgemeinde Heiligenroth Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach§! Abs. 1-3 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung; 11.11.1986 die vorstehend bekanntgemachte Änderung und E Weiterung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« beschloss^ Nach § 2a Abs. 1 -3 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Zi le und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und Gelege heit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze g währt in der Zeit vom 29. Dezember 1986 bis 23. Januar 1987 (einschiieBlicj (Hinweis: am 31.12.1986 keine Einsichtnahme möglich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauart Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags ur freitags von7.30-12.45Uhrund13.30-16.00Uhr sowie dienstaj von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr).

Heiligenroth, 5.12.1986 Zerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« der Ortsg meinde Heiligenroth; Offenlage der Planunterlagen gemäGj 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

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Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat am 19.8.1980 die Au Stellung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textfestst zungen und Begründung sowie der Grünordnungsplanentwi] liegen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 29. Dezember 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich] (Hinweis: am 31.12.1986 keine Einsichtnahme möglich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauart Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wq rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags uni freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstagsvtj 7.30-12.45 Uhr und 13.30-18.30 Uhr)sowie im Dienstzimmerdj Ortsbürgermeisters von Heiligenroth während der ortsüblich^ Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgeme^ de Heiligenroth vorgebracht werden.

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