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Seite 17

Nr. 51/52/86

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[Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfaßt im «ndas bisher unbeplante Gebiet im Bereich der Limburger jje.Kirchstraße, Bergstraße, Höhenweg, Winkelgasse, Brun- jjiraße, Neuwiesenstraße, Mühlenweg, Bodener Weg und Lstraße. Der Geltungsbereich ist zudem aus der vorstehend «druckten Skizze ersichtlich.

Eigenroth, 5.12.1986 [fas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Lachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligen- dfür das Jahr 1986 vom 16.12.1986

I.

lürtsgemeinderat hat aufgrund des § 98 ff. der Gemeindeord- gfürRheinland-Pfalzvom l4.l2.l973(GVBI.S.4l9)folgende [litragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- gdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde gl2.12.1986 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

|dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

rzege-l

erhöht um u.damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes ein- schl.d.Nachträge gegenüber bish. auf nunmehr DM festges. DM

1.493.000,--

1.508.000,-

1.508.000,-

779.000,--

779.000,-

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die Ai

Verwaltungshaushalt Einnahmen

15.000,--

Ausgaben

15.000,- 1.493.000,- Vermögenshaushalt Einnahmen

197.000,-- 582.000,-

Ausgaben

197.000,-- 582.000,--

gesetzt.

§2

«erden neu festgesetzt:

^Gesamtbetrag der Kredite

bisher. 248.400,-- DM

. 216.347,-DM

er Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ächtigungen von bisher. 157.000,- DM

' . 282.000,- DM.

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

lehmigung der Nachtragshaushaltssatzung nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Ge- ndeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. {erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nach- shaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das shaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt: idem Gesamtbetrag der

iflichtungsermächtigungen in Höhe von ... 282.000,- DM u dem Gesamtbetrag der

®e in Höhe von . 216.347,-DM

»Montabaur, 12.12.1986

sverwaltung Westerwaldkreises 1 Az. 029/901-10

(Siegel) I.A. Unterschrift

III.

Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom [12.1986 bis 7.1.1987 während der allgemeinen Dienststunden Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. igenroth, 16.12.1986 lemeindeverwaltung Heiligenroth lauamt.jZerfas, Ortsbürgermeister L «eis:

«Verletzung der Bestimmungen über ä Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ^Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- pderates (§ 34 GemO)

^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- beid«Wentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung lerne Watsachen, eine solche Rechtsverletzung begründen

können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 09.12.1986

Nachtragshaushaltsplan/Nachtragshaushaltssatzung 1986 beschlossen

Mehrheitlich entsprach der Ortsgemeinderat dem im Entwurf vor­gelegten Nachtragshaushaltsplan bzw. der Nachtragshaushalts­satzung für das Jahr 1986. Die Gründe, die zur Erarbeitung eines Nachtragsplanes führten, wurden seitens der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur in einem gesonderten Vorbericht dar­gelegt. Hieraus ist folgendes zu entnehmen:

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wird erforder­lich, wenn:

1. bei einzelnen Haushaltsstellen Mehrausgaben zu leisten sind, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblichen Umfang annehmen bzw.

2. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaß­nahmen zu tätigen sind.

Diese Voraussetzungen erwiesen sich in der Haushaltswirtschaft der Gemeinde als gegeben, so daß die Erstellung eines Haus­haltsplanes erforderlich wurde. Die Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur nahm dieszum Anlaß, um sämtliche Einnahmen- und Ausgabeansätze fortzuschreiben bzw. dem voraussichtli­chen Bedarf anzupassen. Als Auswirkung dieser Fortschreibung ist festzustellen:

a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushal­tes erhöhen sich von ursprünglich 1.493.000,-- DM um 15.000,- DM auf nunmehr 1.508.000,-- DM

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich von ursprünglich 582.000,- DM um 197.000,- DM auf nunmehr 779.000,-- DM.

c) Der Gesamtbetrag der Kredite verringert sich von ur­sprünglich 248.000,-- DM um 32.053,- DM auf 216.347,- DM

d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen er­höht sich von ursprünglich 157.000,- DM um 125.000,- DM auf nunmehr 282.000,- DM.

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich folgende Veränderungen: Trotz des Rückganges bei der Gewerbesteuer um 52.000,- DM verantworten schwerpunktmäßig die Einnahmenseite des Forst­etats sowie die Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B den An­stieg des Volumens des Verwaltungshaushaltes um 15.000,- DM. Zur Ausgabenseite ist anzumerken, daß ein Anstieg in dem Umfange wie auf der Einnahmenseite nicht erfolgt. Im Gegenteil, durch Einsparungen bei den verschiedensten Haushaltsstellen kann sogar gegenüber der ursprünglichen Situation des Verwal­tungshaushaltes eine positivere Entwicklung eingeleitet werden. Dies zeigt sich darin, daß dem Vermögenshaushalt nunmehr 76.000,- DM zugeführt werden können, also 25.000,- DM mehr als zunächst vorgesehen waren.

Auch die sog. Freie Finanzspitze (diese dient als Beurteilungs­maßstab für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde) wird positiv beeinflußt. Wiesen die Berechnungen zu Beginn des Jahres 1986 eine freie Finanzspitze von Überschuß 42.000,- DM aus, so korrigiert sich dieser Betrag nunmehr auf Überschuß 67.000,- DM.

Vermögenshaushalt

Da sich im Investitionsbereich verschiedene Augabepositionen ändern bzw. neue Ausgaben für bislang nicht berücksichtigte In­vestitionen einzustellen sind, erscheint es zweckmäßig, eine um­fassende Übersicht hierüber zu erstellen:

(Siehe nächste Seite)!

Haushaltsrechnung 1985 beschlossen und Entlastung erteilt Den formellen Abschluß eines Haushaltsjahres stellt die Ent­scheidung über die Jahresrechnung dar. Für das Haushaltsjahr 1985 stand hierzu wiederum eine entsprechende Entscheidung an, nachdem vorab der Rechnungsprüfungsausschuß der Ge­meinde in den Räumen der VerbandsgemeinLeverwaltung Mon­tabaur die ordnungsgemäße Ausführung der Haushalts- und Kas­sengeschäfte überprüft hatte.