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itabaur

Seite 13

Nr. 51/52/86

Aufstellung des Bebauungsplanes »In den ködern« der Stadt Montabaur im Stadtteil Eigendorf

tirchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 Abs. 1-3 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

|v Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.8.1986 chlossen, für die Flurstücke 122/1 -130 westlich der Weststra- pm Stadtteil Eigendorf den Bebauungsplan »In den Rödern« Izustellen.

lieh § 2a Abs. 1 -3 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Zie- und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und Gelegen- Rtzur Äußerung-und zur Erörterung zu geben.

(idiesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­hrt in der Zeit

[vom 29. Dezember 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich) inweis: am 31. Dezember 1986 keine Einsichtnahme möglich) der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, prad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh- pdder Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und pags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 U hr sowie dienstags von )-12.45 und 13.30 -18.30 Uhr).

pPlanbereich istausdernachstehend abgedruckten Skizze er­stlich.

Nabaur, 8.12.1986 FPossel-Dölken, Bürgermeister

Fr,tdhot + ^

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Östliche Bahnhofstraße« der Stadt Montabaur

Offenlage der Planunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundes­baugesetzes (BBauG)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.3.1985 beschlossen, für den östlichen Teil der Bahnhofstraße vom Klei­nen Markt bis zur Einmündung Wallstraße den Bebauungsplan »Östliche Bahnhofstraße« aufzustellen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textfestset­zungen und Begründung liegt gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 29. Dez. 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich) Hinweis: am 31. Dezember 1986 keine Einsichtnahme möglich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30-12.45 und 13.30-16.00 Uhrsowiedienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Nie­derschrift vorgebracht werden.

Das Plangebiet ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten verkleinerten- Skizze ersichtlich.

Montabaur, 15.12.1986

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hunde auf Kinderspielplätzen

Immer wieder ist festzustellen, daß frei und unbeaufsichtigt im Stadtgebiet herumstreunende Hunde Kinderspielplätze als »Toi­lette« benutzen. Es ist unverständlich, daß sich einzelne Hunde­halter vor ihrer Verantwortung der ordnungsgemäßen Hundehal­tung drücken wollen und ihren Vierbeiner unbeaufsichtigt herum­laufen lassen. Gänzlich unverständlich ist jedoch, daß einige Hun­dehalter ihre Tiere an der Leine auf den Kinderspielplatz ausfüh­ren, um sie dort ihr »Geschäft« verrichten zu lassen. Ein solches Verhalten ist besonders verwerflich, weil mittlerweile jedermann bekannt sein dürfte, daß Hundekot eine Vielzahl von zum Teil