itabaur
Seite 13
Nr. 51/52/86
Aufstellung des Bebauungsplanes »In den ködern« der Stadt Montabaur im Stadtteil Eigendorf
tirchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 Abs. 1-3 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
|v Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 28.8.1986 chlossen, für die Flurstücke 122/1 -130 westlich der Weststra- pm Stadtteil Eigendorf den Bebauungsplan »In den Rödern« Izustellen.
lieh § 2a Abs. 1 -3 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Zie- und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und Gelegen- Rtzur Äußerung-und zur Erörterung zu geben.
(idiesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gehrt in der Zeit
[vom 29. Dezember 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich) inweis: am 31. Dezember 1986 keine Einsichtnahme möglich) der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, prad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh- pdder Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und pags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 U hr sowie dienstags von )-12.45 und 13.30 -18.30 Uhr).
pPlanbereich istausdernachstehend abgedruckten Skizze erstlich.
Nabaur, 8.12.1986 FPossel-Dölken, Bürgermeister
Fr,tdhot + ^
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Östliche Bahnhofstraße« der Stadt Montabaur
Offenlage der Planunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.3.1985 beschlossen, für den östlichen Teil der Bahnhofstraße vom Kleinen Markt bis zur Einmündung Wallstraße den Bebauungsplan »Östliche Bahnhofstraße« aufzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textfestsetzungen und Begründung liegt gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 29. Dez. 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich) Hinweis: am 31. Dezember 1986 keine Einsichtnahme möglich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30-12.45 und 13.30-16.00 Uhrsowiedienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Das Plangebiet ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten verkleinerten- Skizze ersichtlich.
Montabaur, 15.12.1986
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hunde auf Kinderspielplätzen
Immer wieder ist festzustellen, daß frei und unbeaufsichtigt im Stadtgebiet herumstreunende Hunde Kinderspielplätze als »Toilette« benutzen. Es ist unverständlich, daß sich einzelne Hundehalter vor ihrer Verantwortung der ordnungsgemäßen Hundehaltung drücken wollen und ihren Vierbeiner unbeaufsichtigt herumlaufen lassen. Gänzlich unverständlich ist jedoch, daß einige Hundehalter ihre Tiere an der Leine auf den Kinderspielplatz ausführen, um sie dort ihr »Geschäft« verrichten zu lassen. Ein solches Verhalten ist besonders verwerflich, weil mittlerweile jedermann bekannt sein dürfte, daß Hundekot eine Vielzahl von zum Teil

