Montabaur
Seite 12
Torsten Draeger (Eitelborn), Bettina Drees (Oberelbert), Michael Drees (Oberelbert), Sascha Hillen (Horressen), Claudia Jüttner (Oberelbert), Christiane Ketzer (Stadtb.Mtbr.) Kerstin Leisenhei- mer (Horressen), Jörg Linscheid (Stahlhofen), Patrick Merziger (Pfarrb.Mtbr.)RafaelaMüller(Horressen),SimoneReusch (Stahlhofen), Elena Rotkegel (Pfarrb.Mtbr.), Frank Schmitz (Horressen), Nicole Stein (Eitelborn).
Herzlichen Glückwunschl
_Aus den Gemeinden
A
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Hemchen« der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen;
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.11.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Hemchen« wie folgt zu ändern:
Die Textfestsetzung:
»Das Dacheindeckungsmaterial muß anthrazit - grau oder dunkelbraun getönt sein« wird ersatzlos aufgehoben.
Der Änderungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 6 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 8.12.1986
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Hemchen« der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen; hier: Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG). Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.11.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Hemchen« zu ändern (s.vor- stehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Stadtrat den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1-3 BBauG) gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
Die Unterlagen zur Planänderung liegen gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 29. Dezember 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich) (Hinweis: am 31. Dezember 1986 keine Einsichtnahme möglich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30-12.45 und 13.30-16.00 Uhrsowiedienstagsvon 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Das Plangebiet »Hemchen« umfaßt im groben den Bereich zwischen Westerwaldstraße/Meisenstraße/Straße »Im Wiesen- grund«/Talweg/Straße »Im Hemchen«.
Montabaur, 8. Dezember 1986 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« (Gemarkung Horressen) der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 8, Flurstück 2083/4 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 19.6.1986 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß die überbaubare Fläche des Flurstückes N r. 2083/4, Flur 8, in östlicher Richtung zur Weserstraße hin erweitert wird.
Nr, 51/5 2/86
Öffentliche Bekanntmachung
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh rend der Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit u.Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführtwird.
§ 155 a BBauG:
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses) Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungspiänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie] nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des) Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gej meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die VerJ letzung begründen soll, ist darzulegen.
(3) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs-i planes oder der Satzung.
Hinweisauf §24 Abs.6 Gemeindeordnung fürRheinland-Pfalzj (GemO). 1
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desGeJ meinderate (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach den öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung den Tasachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Montabaur, 12.12.1986 Dr. Possel-Dölken,
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Altstadt V« der Stadt Mon- tabaur,
hier: Offenlage der Planunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 de« Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Stadtrat von Montaaurhat in seinerSitzung am 13.3. 1985 beschlossen, für
den Teilbereich Vorderer Rebstock/östlicher Teil des Kleinen Marktes / Großer Markt/Sauertalstraße/Elisabethenstraße/Öslli- eher Teil der Kirchstraße den Bebauungsplan »Altstadt V« aufzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textfestset zungen und Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in de/ Zeit I
vom 29. Dezember 1986 bis 30. Januar 1987 (einschließlich (Hinweis: am 31. Dezember 1986 keine Einsichtnahme möglich
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wähj rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit schriftj lieh oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindej Verwaltung vorgebracht werden. I
Der Planbereich ist aus der auf der nächsten Seite abgedrucktenj - verkleinerten - Skizze ersichtlich.
Montabaur, 8.12.1986
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister I
MONTABAUR

