Montabaur
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Nr. 51/5;
zum 4. Januar 1987), die Antragsfrist auf Aufnahme 1n das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 4. Januar 1$87) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. Januar 1987) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist nach § 16 Abs. 10 der Bundeswahlordnung, der Antragsfrist nach 5 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht 1m Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsge- melndeverwaltung gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Januar 1987, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206 und 207 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die eih Aufsuchen des ■ Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 12.00 Uhr, gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 12.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage ei ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist.
Oer Antragsteller muß den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, daß der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises; einen amtlichen blauen Wahl Umschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
ein Merkblatt für die Briefwahl.
Diese Papiere werden ihm von der Verbandsgemeindeverwaltung
auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt.
Bei der Briefwahl muß der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, daß der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb des Bundesgebietes und Berlin (West) als Standardbrief ohne besondere Versendungsform gebührenfrei befördert. Er kann auch in der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
5430 Montabaur, 12. Dezember 1986
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABA]
( Dr//Possel-Dölken ) Bürgermeister
Die Verwaltung Informiert
Inbetriebnahme einer Lichtzeichenanlage
mit Halbschranken am Bahnübergang (»Alter Galgen«) Strecke Erbach - Montabaur - Bahnkilometer 72,226 Seit Mittwoch, 10.12.1986, ist im Industriegebiet »Alter Galgen« eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in Betrieb genommen worden. Es handelt sich hierbei um eine Anlage, die die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung als Bahnübergangssicherung vorsieht. Bei Einschaltung der Lichtzeichenanlage durch den Zug erscheint gelbes Ruhelicht, das nach einigen Sekunden selbsttätig nach rot wechselt. Kurze Zeit später senken sich die Schrankenbäume.
Der Bahnübergang im Industriegelände »Alter Galgen« darf bereits bei Erscheinen des gelben Ruhelichtes nicht mehr von den Straßenverkehrsteilnehmern benutzt werden. Im »Ruhestand« erscheint kein Lichtzeichen. Hierbei können die Wegebenutzer den Bahnübergang passieren.
Die Verkehrsteilnehmer im Industriegebiet »AlterGalgen« werden gebeten, auf diese neue Einrichtung der Bundesbahn besonders zu achten.
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mit dem Mainzer Kammerorchester Freitag, 17. Juli 198 unter der Leitung von Prof. Dr. Günther Kehr
Schloßkonzert
Ensemble remidium musicale Freitag, 23.0kt. 198 Musik aus der Renaissance-Zeit mit historischen Instrumenten
Weihnachtskonzert Freitag, 11. Dezember 198
Informieren Sie sich bei der:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zim mer 206, Tel. 02602/126.107
Amtsgericht Montabaur
- 4 VI 133/83-
Öffentliche Aufforderung
Am 16. September 1970 verstarb in Montabaur, seinem letzti Wohnsitz, Herr Richard Roßbach. Die Erben der 2. Ordnungs wie die Ehefrau des Erblassers haben die Erbschaft ausgeschl gen.

