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Nr. 51/52/86
Uabaur__
| Öffentliche Bekanntmachung
[ v e rbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Lgmeinde Stahlhofen den Umbau und die Erweiterung der L a ligen Schule zum Kindergarten öffentlich aus. Wungsumfang: u Estricharbeiten U parkettarbeiten Lg; Malerarbeiten « 4 : flexible Trennwandanlagen
Lngsfähige Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Inter- L haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Meten Wild und Klumpp, Werbhausgasse 1, 5430 Monta- anzufordern.
[schutzgebühr von 20,-- DM je Los ist unter Angabe des Ver- Ldungszweckes auf das Konto der Architekten Wild und Lppbei der Raiffeisenbank Staudt e.G., Konto-Nr. 35 350, ein- Ulen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung istderAnfor- Lg beizulegen.
Lin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 9. Januar 1987
Li; 14.00 Uhr [ 2 :14.15 Uhr [ 3 :14.30 Uhr h 4 :14.45 Uhr.
bbote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein Len, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Architekten Wild HKlumpp, Werbhausgasse 1,5430 Montabaur, einzureichen, taussichtlicher Baubeginn: Februar 1987.
Eniabaur, 15.12.1986
[bandsgemeindeverwaltung Montabaur [possel-Dölken, Bürgermeister
Wasserzähler werden abgelesen
L nächsten Tagen werden im Bereich der Verbandsgemein- die Wasserzähler abgelesen, um den Jahresverbrauch an jschwasser im Jahre 1986 festzustellen.
1 Verbandsgemeindewerke bitten die Grundstückseigentü- h, den von ihr Beauftragten Zutritt zu den Räumen, in welchen- Mefieinrichtungen installiert sind, zu gestatten und gleichzei- [dafür zu sorgen, daß das Ablesen der Wasseruhren ohne Be- uerung möglich ist.
die Ablesung nicht durchführbar, muß der Verbrauch ge- riätzt werden.
lichzeitig sind die »Wasserableser« beauftragt, zur Ermittlung iBemessungsgrundlagen für die für den Bereich der Abwas- peseitigung zu erhebenden Grundgebühren folgende Festungen zu treffen:
Wieviel Wohnungen befinden sich in dem Gebäude?
Wieviel Mitarbeiter (Beschäftigte) werden in dem Betrieb, dem Geschäft, der Praxis, dem Unternehmen - Betriebsstätte beschäftigt
Wie hoch ist die Anzahl der Betten im Beherbergungsgewer- Ibe, im Gasthaus, im Internat, im Ferienhaus?
Mitten höflich, die notwendigen Auskünfte unseren Beauftrag- bu erteilen.
(Ihre Bereitschaft bedanken wir uns. pwarsky (Werkleiter)
Kulturamt Westerburg
[OO-0.2041
[entliehe Bekanntmachung für die Ortgsgemeinden Oberst, Niederelbert, Holler, Untershausen, Daubach, Stählen und Welschneudorf
lerFlurbereinigungssache Oberelbert, Westerwaldkreis, wird mit in Ergänzung zu der am 08.11.1983 erlassenen »Vorzeiti- 'Ausführungsanordnung« gemäß § 63 des Flurbereinigungs- »tzes -FlurbG- in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) tanntgemacht, daß der Flurbereinigungsplan einschließlich nsr Nachträge nach Erledigung der erhobenen Widersprüche Wirkung vom 08.11.1986 rechtlich unanfechtbar geworden
»vorgenanntem Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Flurberei- Cngsbeschluß vom 13.12.1976 angeordneten zeitweiligen Kränkungen des Eigentums gemäß § 34 FlurbG, wonach für femte Maßnahmen (Änderung der Nutzungsart der Grundes, Errichtung und Veränderung von Bauwerken, Beseiti- »!)von Bäumen, Hecken, Feld- und Ufergehölzen,
Holzeinschlägen usw.) die Zustimmung des Kulturamtes erforderlich war, aufgehoben.
Der Kulturamtsvorsteher:
Herz, Regierungsdirektor
Wichtiger Hinweis für Benutzer der Tiefgarage in der Stadt Montabaur
Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß bei akustischen und optischen Signalen die Motoren sofort abzustellen sind und die Garage zu verlassen ist.
Bei solchen Signalen ist Vergiftungsgefahr in Verzug. Des weiteren bitten wir, soweit die Hinweisschilder vor der Einfahrt »Besetzt« anzeigen, nicht mehr in die Tiefgarage einzufahren.
Bekanntmachung
über die Auslegung der Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 25.Januar 1987
1. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eltelbom, Gackenbach, Girod, Görges- hausen, Großholbach, Heilberscheid, Helllgenroth, Holler, Horbach, HUbingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nombom, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Slmmem, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf, sowie für die Wahlbezirke der Stadt Montabaur Hegen in der Zeit vom 5. Januar 1987 bis 10. Januar 1987 zu folgenden Zelten zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 120 (Einwohnermeldeamt) öffentlich aus:
Montag, 5. Januar 1987 von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr
von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag, 6. Januar 1987 von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr
von 13.30 Uhr - 18.30 Uhr
Mittwoch, 7. Januar 1987 Donnerstag, 8. Januar 1987 Freitag, 9 Januar 1987 Samstag, 10. Januar 1987
von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr von 1?,.30 Uhr - 16.00 Uhr von 7.30 Uhr - 12.45 Uhr von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr von 10.00 Uhr - 13.00 Uhr
Der Wahlberechtigte kann verlangen,daß 1n dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer 1n das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig - oder unvollständig .hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 10. Januar 1987 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 120 (Einwohnermeldeamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die 1n das Wählerverzeichnis eingetragen
- sind, erhalten bis spätestens zum 4. Januar 1987 eine Wahlbe- nachrlchtiguno.
Wer keine 'Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat,' kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 153 (Montabaur)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Mahlraum dieses
Wahlkreises
oder
durch Briefwahl teil nehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzelt aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,
b) wenn er seine Wohnung ab dem 22. Dezember 1986 in einen anderen Wahlbezirk
- innerhalb der Gemeinde
- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist,
verlegt,
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder Infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter-nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist.nach 5 16 *bs. 10 der Bundeswahlordnung (bis

