Einzelbild herunterladen

Seite 5

Nr. 42/86

ItabaHL

'^Zjeck (FWG) teilte mit, die FWG-Fraktion könne den ip n Nachtragshaushaltsplan nicht mittragen. Den Nach- w®h a ftsplänen der Verbandsgemfeindewerke stimme

^tr^edner der FWG-Fraktion führte Heinrich Dombo r el,e . Veranschlagung freiwilliger Leistungen im Verwal- F 1 sha |(seien entstehende Folgekosten nicht bedacht wor- k U eiunnötigerweise ein zweiter Vollzugsbeamter u.a. zur Lhungdes ruhenden Verkehrs eingestellt worden. Durch kfdung jeder noch so geringen verkehrswidrigen Verhal- ETse der Autofahrer würden immer mehr Besucher der Stadt I haurden Rücken kehren. Die FWG-Fraktion fordere daher

soarung der Stelle des zweiten Vollzugsbeamten sobald in Lrwaltung eine Umsetzung möglich werde.

eordneter Reusch informierte den Verbandsgemeinderat l? Entwicklung bei den Asylbewerbern. Der Zahl von 22 Be- Lrnim Jahre 1985 stehe nunmehreine Anzahl von 103 Perso- Ewte 1986 entgegen. Die Verbandsgemeinde habe in der Laenheit ohne Zögern entsprechenden Wohnraum zur Ver- l gestellt, um so eine Unterbringung in Sammelunterkünf- [vermeiden. Er richtete die Bitte an die Mitglieder des Ver- sqemeinderates, je nach Bedarf bei der Anmietung privaten [raumes unterstützend mitzuwirken.

[ferbandsgemeinderat beschloß mit30 Ja-Stimmen und 3 Stimmen die Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsge- IdeMontabaur für das Haushaltsjahr 1986 sowie die Nach- virtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke (Abwasser- [tigung und Wasserwerk) für das Wirtschaftsjahr1986 in der [legten Form.

Iing und Beschlußfassung über die Änderung/Ergän- [des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde abaur(2.Novellierung)

pbandsgemeinderat hatte über die Änderungswünsche Irtsgemeinden hinsichtlich einer Ergänzung bzw. Änderung Flächennutzungsplanes zu entscheiden. Einstimmig be- ierim Grundsatz, Flächen der Rohstoffsicherung in die [eNovellierung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. I Vorliegen der landesplanerischen Stellungnahme sollen Lszuweisenden Flächen im einzelnen festgelegt werden.

[so einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat im Rah- Ber2.Novellierung auch einen Landschaftsplan aufzustellen [denFlächennutzungsplan zu integrieren. Mit derDurchfüh- jder Planungsarbeiten wurden für die Flächennutzungspla- jdas Planungsinstitut Dr. Scholz, Osnabrück, und für die paftsplanung die Landsiedlung Rheinland-Pfalz, Ko­tbeauftragt.

[ich Dombo(FWG)kritisiete, daß die Darstellung ehemaliger munaler, privater und gewerblicher Abfalldeponien und - perungspiätze erst für die 3. Novellierung vorgesehen ist. Er ltdie Auffassung, daß die Erfassung der Deponien eine sehr |ge Aufgabe sei,diekeinen Aufschubdulde. Im übrigen habe Irmeister Dr. Possel-Dölken die Aufnahme in die zweite No­rung zugesagt.

[rmeisterDr. Possel-Dölken erwiderte, er habe lediglich zu- die ehemaligen Abfalldeponien in eine der nächsten No­ungen des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Da aber jilbeider Bezirksregierung in Koblenz als auch bei der Kreis- litung des Westerwaldkreises eine Erfassungsaktion laufe, [eres nicht für sinnvoll, parallel hierzu eine eigene Aktion Bzuführen. Vielmehr könne man im Rahmen einer lellierung des Flächennutzungsplanes auf die bereits vor- flien Ergebnisse zurückgreifen.

jjeo.g. Beschlüssen wurde das Verfahren zur Novellierung fächennutzungsplanes eingeleitet.Im Rahmen dieses Ver- fswird zunächst die landesplanerische Stellungnahme ein- r worüber der Verbandsgemeinderat anschließend erneut Baten und zu beschließen hat. Sodann werden die Träger öf- fherBelange beteiligt, und die Bürger erhalten ebenfalls Ge- T eit z ur Stellungnahme.

L 1me '' on langfristigen Darlehen durch die Varbandsge- pewerke zur Finanzierung von Wasserbau- und Kanali- LhT aßnahmen m Wirtschaftsjahr 1986 beschlossen

F ands gemeinderat beschloß mit 33-Ja-Stimmen (einstim- |/ manzierung von Wasserbau- und Kanalisationsbau- | ^^Wirtschaftsjahres 1986 die Aufnahme von lang- ommunaldarlehen bis zur Höhe von insgesamt w.-DM (Wasserbau = 746.000,-DM;

Kanalisation = 3.743.000,- DM),

Die Vefbähdsgemeindewerke Montabaur wurdemmif der Kredit­aufnahme in der notwendigen Höhe und Zu den bei Aufnahme günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Konditionen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.

Herr Norbert Walzig,Kadenbach, zur erneuten Ernennung als Schiedsmann vorgeschlagen

Der Verbandsgemeinderat schlug einstimmig Herrn Norbert Wal­zig, Brunnenstraße 6,5411 Kadenbach zur erneuten Ernennung als Schiedsmann fürden Schiedsmannsbezirk II der Verbandsge­meinde Montabaur(hierzu gehören die Gemeinden Eitelborn, Ka­denbach, Neuhäusel und Simmern) auf die Dauer von weiteren 5 Jahren vor. Die neue Amtszeit beginnt am 20.1.1987.

Verbandsgemeinderat an der jährlichen Prüfung des Eigen­betriebes der Verbandsgemeindewerke Montabaur beteiligt

Gegen 3 Nein-Stimmen faßteder Verbandsgemeinderat mit 30Ja- Stimmen den Beschluß, daß der Vorsitzende des Rechnungsprü­fungsausschusses und je ein Vertreter der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion im Werksausschuß an der umfassenden Schlkjßbe- sprechung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Verwal­tung, der Kommunalaufsicht und dem Rechnungshof teilneh­men. Sollten sich aus der Schlußbesprechung weitergehende Prüfungsfragen ergeben, kann der Rechnungsprüfungsaus­schuß vom Verbandsgemeinderat mit der Belegprüfung beauf­tragt werden.

Resolution zum Ausbau des Knotens B 255/BAB 3 verabschie­det

Der Verbandsgemeinderat verabschiedete einstimmig folgende Resolution;

Die Straßenbaubehörden des Landes Rheinland-Pfalz werden gebeten.

- den notwendigen Grunderwerb vorzunehmen 1 und

- alle anderen Voraussetzungen fürden Ausbau des Verkehrskno­tens B 255/BAB 3

unverzüglich zu schaffen, damit diese für die Infrastruktur des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Montabaur drin­gend erforderliche Straßenbaumaßnahme so bald wie möglich durchgeführt werden kann.

Zur Begründung wurde ausgeführt, die Straßenplanung für den KnotenpunktB 255/BAB 3 werde gegenwärtig in den Bebauungs­plan »Industriegebiet« der Ortsgemeinde Heiligenroth aufgenom­men. Das Verfahren solle bis zum Jahresende abgeschlossen sein, so daß damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baumaßnahme erfüllt seien.

Die B 255 sei gegenwärtig die wichtigste Nord-Süd-Verbindung im Westerwaldkreis. DerAusbau sei wiederholt nachhaltig von den beteiligten kommunalen Gremien gefordert worden. Der jetzi­ge Ausbauzustand entspreche angesichts des Verkehrsaufkom­mens nicht den Erfordernissen der »Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs«. Deshalb sei es notwendig, daß diese wichtige Nord-Süd-Verbindung unverzüglich in Angriff genommen werde.

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung »In den Fichten - Auf der Trift«, in der Ge­markung Eigendorf.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Fichten - Auf der Trift« durch Be­schluß vom 26. Mai 1986 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom

25.0kt. 1986 bis einschließlich 24. Nov. 1986 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, (Bauamt) während der Dienst­stunden öffentlich aus.

Das Umlegungsverzeichniskannvonjedem.derein berechtigtes Interesse darlegt,bei der Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses, dem Katasteramt, Schloßweg 6,5430 Montabaur, Zim­mer HOund der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Zim­mer 201) während der Dienststunden eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte