Montabaur
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Nr.,
Erneute öffentliche Bekanntmachung nach Durchführung einer wesentlichen Umplanung
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, beantragt gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. IS. 3017) in der derzeit gültigen Fassung - WHG - sowie §§ 72,105, Abs. 2 und 114 ff. des Landeswassergesetzes vom 04.03.1983 (GVBI. S. 31) - LWG - nach Maßgabe der dem Antrag zugrundeliegenden überarbeiteten Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz als obere Was- serbehörde die Planfeststellung für den Ausbau eines Gewässers in der Gemarkung Ruppach-Goldhausen, Flur 21, Flurstück Nr. 2681, 2679/1 und Flur 8, Flurstück Nr. 2513/1, 954, 2508/3, 2507/1,937,938, 2479/1 und 858.
Die zunächst vorgelegte und am 22.02.1985 öffentlich bekanntgemachte Planung sah für den Bereich der Flurstücke Gemarkung Ruppach-Goldhausen, Flur 8, Flursütcke Nr. 954 und 937 einen “offenen Ausbau” des Vorflutgrabens vor.
Hiergegen richteten sich im Zuge des Anhörungsverfahreris vorgetragene Einwendungen, die im Erörterungstermin vom 10.09.1985 behandelt und denen auch Rechnung getragen wurde.
Aufgrund der Verhandlung soll der Vorflutgraben nunmehr vollständig verrohrt werden; auf den zunächst geplanten offenen Ausbau wird verzichtet.
Die aufgrund dieses Verhandlungsergebnisses vorgenommene Umplanung liegt zwischenzeitlich vor. Da es sich um eine wesentliche VeränderungderPlanunghandelt.isteineerneute Bekanntmachung, d.h. ein erneutes Anhörungsverfahren erforderlich. Dieses wird hiermit durchgeführt.
Nähere Angaben zu der geplanten Maßnahme bzw. zu der Planänderung können den Antrags- und Planunterlagen entnommen werden (siehe 8. dieser Bekanntmachung).
2. Sollte von dem Ausbau eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit ausgehen, werden diese durch Auflagen und Bedingugen ausgeglichen. Sofern ein Ausgleich bzw eine Verhütung der Beeinträchtigungen durch Auflagen und Bedingungen nicht möglich ist, wird die Planfeststellung versagt.
3. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegenstände, die einem anderen gehören, oder Grundstücke und Anlagen , die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu nehmen.
4. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens im einzelnen ergeben, in der unter 8. angegebenen Zeit bei der dort aufgeführten Behörde zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
5. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche wegen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 9. erwähnten Behörden schriftlich in drei Ausfertigungen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären, undzwar spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist für die Planunterlagen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.
6. Wer innerhalb der angegebenen Frist keine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwendungen. Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unternehmens keine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaberder beantragten Entscheidung Ansprüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf Schadenersatz gerichtet sind nicht mehr erheben. Schadensersatzansprüche wegen nachteiliger Wirkungen, die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entscheidung angeordnete Auflagen nicht erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Nachteilige Wirkungen, die während des Verfahrens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch nachträglich im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Betreffenden geltend gemacht werden. Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entscheidung nicht ausgeschlossen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätet eingegangene Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtig,,
Zustellungen-kann dieZustellungder Entscheidung ObM
Wendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung er J! den; - können die Personen, die Einwendungen erhobt von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntm* beOföftBftfcferlagen liegen aus vohWÖPfö. 1986 bis 06 ^ einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung m 0i J 5430 Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Piatz r 7 201 . "
9. Einwendungen müssen eingehen bei der unterß.genj. Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz Stegemaw 3-5,5400 Koblenz, spätestens am 20.11.1986. ™
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TuS Ahrbach 1921 e.V.
Vorschau auf das Wochenende:
27.09.1986, Samstag:
E-Jugend, 14.00 Uhr, JSG Haiderbach M. - TuS Ahrbach D-Jugend, 15.00 Uhr, TuS Ahrbach - SG Malberg C-Jugend, 16.00 Uhr, TuS Ahrbach - SV Hundsangen B-Jugend, 16.00 Uhr, SV Neuwied - TuS Ahrbach 28.09.1986, Sonntag:
11.00 Uhr, A-Jugend, SSV Weyerbusch - TuS Ahrbach 11.00 Uhr, Damenmannschaft: Rheinland-Pokal, TuS Ahrb SV Niederhausen
13.00 Uhr, II. Mannschaft: TuS Ahrbach II - SG Elbertll 15.00 Uhr, I. Mannschaft: Schlagerspiel der KreisligaB-T bach - SG Herschbach/Sch.
- Abteilung Handball -
An diesem Wochenende finden folgende Handballspielest Herren 28.09.1986, TuS Ahrbach - TuS Hachenburg II,Am der Vogelsanghalle um 17.30 Uhr. Zuschauer sind rechtlx eingeladen; weibliche A-Jugend 28.09.1986 TuS Ahrbach-i Hachenburg Anwurf in der Vogelsanghalle um 14.30 Utä schauer sind recht herzlich eingeladen.
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Neuhäusel Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinj Neuhäusel
Der Ortsgemeinderat trat unlängst zu zwei Sitzungen zusan und traf eine Reihe von Entscheidungen, deren wichtig^ folgend behandelt werden.
Neubaugebiet “Auf der Haid’’
Der Bauausschuß der Ortsgemeinde hatte in einer Ortsbt gung zur Abnahme und Übergabe der Erschließungsalt festgestellt, daß in etlichen Fällen der Ausbau im Bereit)] Grünordnung sowie im Straßenbereich nochtinvolfötändigii mit dem Ausbau der Erschließungsanlage befaßte Landsief Rheinland-Pfalz GmbH nahm daraufhin in einem besold Schreiben zu dem noch fehlenden Ausbau Stellung urnl^ breitete der Gemeinde Vorschläge über das weitere Vor) Der Rat nahm zur Kenntnis, daß in einer Reihe von angesp« nen Punkten die Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH de«J ausstehenden Ausbau veranlassen wird. In zwei g Punkten traf der Rat Entscheidungen über die von derG Schaft unterbreiteten Vorschläge in Bezug auf den fehlen® bau von Wegen im Baugebiet.
Fortschreibung des Investitionsprogrammes
Der Ortsgemeinderat erarbeitete und verabschiedetedas®
tionsprogramm der Gemeinde für den Planungszeitrau»j 1989, das u.a. die folgenden Maßnahmen umfaßt:
1987 - Umlegungsverfahren Gewerbegebiet “Feldciienj bau Gewerbegebiet “Feldchen”, Dorfverschönerungsn* men (10.000,- DM), Ausbau Mittelweg, AnschaffungeineS"|

