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Montabaur

Seite 12

Nr.,

Erneute öffentliche Bekanntmachung nach Durchführung einer wesentlichen Umplanung

1. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Monta­baur, beantragt gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Was­serhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. IS. 3017) in der derzeit gülti­gen Fassung - WHG - sowie §§ 72,105, Abs. 2 und 114 ff. des Lan­deswassergesetzes vom 04.03.1983 (GVBI. S. 31) - LWG - nach Maßgabe der dem Antrag zugrundeliegenden überarbeiteten Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz als obere Was- serbehörde die Planfeststellung für den Ausbau eines Gewässers in der Gemarkung Ruppach-Goldhausen, Flur 21, Flurstück Nr. 2681, 2679/1 und Flur 8, Flurstück Nr. 2513/1, 954, 2508/3, 2507/1,937,938, 2479/1 und 858.

Die zunächst vorgelegte und am 22.02.1985 öffentlich bekannt­gemachte Planung sah für den Bereich der Flurstücke Gemar­kung Ruppach-Goldhausen, Flur 8, Flursütcke Nr. 954 und 937 ei­nenoffenen Ausbau des Vorflutgrabens vor.

Hiergegen richteten sich im Zuge des Anhörungsverfahreris vor­getragene Einwendungen, die im Erörterungstermin vom 10.09.1985 behandelt und denen auch Rechnung getragen wur­de.

Aufgrund der Verhandlung soll der Vorflutgraben nunmehr voll­ständig verrohrt werden; auf den zunächst geplanten offenen Ausbau wird verzichtet.

Die aufgrund dieses Verhandlungsergebnisses vorgenommene Umplanung liegt zwischenzeitlich vor. Da es sich um eine wesent­liche VeränderungderPlanunghandelt.isteineerneute Bekannt­machung, d.h. ein erneutes Anhörungsverfahren erforderlich. Dieses wird hiermit durchgeführt.

Nähere Angaben zu der geplanten Maßnahme bzw. zu der Plan­änderung können den Antrags- und Planunterlagen entnommen werden (siehe 8. dieser Bekanntmachung).

2. Sollte von dem Ausbau eine Beeinträchtigung der Allgemein­heit ausgehen, werden diese durch Auflagen und Bedingugen ausgeglichen. Sofern ein Ausgleich bzw eine Verhütung der Be­einträchtigungen durch Auflagen und Bedingungen nicht möglich ist, wird die Planfeststellung versagt.

3. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegen­stände, die einem anderen gehören, oder Grundstücke und Anla­gen , die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu nehmen.

4. Es wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen, aus denen sich Art und Umfang des Unterneh­mens im einzelnen ergeben, in der unter 8. angegebenen Zeit bei der dort aufgeführten Behörde zu jedermanns Einsichtnahme öf­fentlich ausliegen.

5. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche we­gen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 9. erwähnten Be­hörden schriftlich in drei Ausfertigungen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären, undzwar spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist für die Planunterla­gen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Be­hörden maßgebend.

6. Wer innerhalb der angegebenen Frist keine Einwendungen ge­gen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwendungen. Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zu­gestandenen Unternehmens keine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaberder beantragten Entscheidung Ansprü­che, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf Schadenersatz gerichtet sind nicht mehr erheben. Scha­densersatzansprüche wegen nachteiliger Wirkungen, die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entscheidung ange­ordnete Auflagen nicht erfüllt oder Bedingungen nicht eingehal­ten hat, sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Nachteilige Wir­kungen, die während des Verfahrens nicht vorausgesehen wer­den konnten, können noch nachträglich im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Betreffenden geltend gemacht werden. Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entschei­dung nicht ausgeschlossen. Ein Termin zur mündlichen Verhand­lung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhan­delt werden. Verspätet eingegangene Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtig,,

Zustellungen-kann dieZustellungder Entscheidung ObM

Wendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung er J! den; - können die Personen, die Einwendungen erhobt von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntm* beOföftBftfcferlagen liegen aus vohWÖPfö. 1986 bis 06 ^ einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung m 0i J 5430 Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Piatz r 7 201 . "

9. Einwendungen müssen eingehen bei der unterß.genj. Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz Stegemaw 3-5,5400 Koblenz, spätestens am 20.11.1986.

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TuS Ahrbach 1921 e.V.

Vorschau auf das Wochenende:

27.09.1986, Samstag:

E-Jugend, 14.00 Uhr, JSG Haiderbach M. - TuS Ahrbach D-Jugend, 15.00 Uhr, TuS Ahrbach - SG Malberg C-Jugend, 16.00 Uhr, TuS Ahrbach - SV Hundsangen B-Jugend, 16.00 Uhr, SV Neuwied - TuS Ahrbach 28.09.1986, Sonntag:

11.00 Uhr, A-Jugend, SSV Weyerbusch - TuS Ahrbach 11.00 Uhr, Damenmannschaft: Rheinland-Pokal, TuS Ahrb SV Niederhausen

13.00 Uhr, II. Mannschaft: TuS Ahrbach II - SG Elbertll 15.00 Uhr, I. Mannschaft: Schlagerspiel der KreisligaB-T bach - SG Herschbach/Sch.

- Abteilung Handball -

An diesem Wochenende finden folgende Handballspielest Herren 28.09.1986, TuS Ahrbach - TuS Hachenburg II,Am der Vogelsanghalle um 17.30 Uhr. Zuschauer sind rechtlx eingeladen; weibliche A-Jugend 28.09.1986 TuS Ahrbach-i Hachenburg Anwurf in der Vogelsanghalle um 14.30 Utä schauer sind recht herzlich eingeladen.

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Neuhäusel Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinj Neuhäusel

Der Ortsgemeinderat trat unlängst zu zwei Sitzungen zusan und traf eine Reihe von Entscheidungen, deren wichtig^ folgend behandelt werden.

NeubaugebietAuf der Haid

Der Bauausschuß der Ortsgemeinde hatte in einer Ortsbt gung zur Abnahme und Übergabe der Erschließungsalt festgestellt, daß in etlichen Fällen der Ausbau im Bereit)] Grünordnung sowie im Straßenbereich nochtinvolfötändigii mit dem Ausbau der Erschließungsanlage befaßte Landsief Rheinland-Pfalz GmbH nahm daraufhin in einem besold Schreiben zu dem noch fehlenden Ausbau Stellung urnl^ breitete der Gemeinde Vorschläge über das weitere Vor) Der Rat nahm zur Kenntnis, daß in einer Reihe von angesp« nen Punkten die Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH de«J ausstehenden Ausbau veranlassen wird. In zwei g Punkten traf der Rat Entscheidungen über die von derG Schaft unterbreiteten Vorschläge in Bezug auf den fehlen® bau von Wegen im Baugebiet.

Fortschreibung des Investitionsprogrammes

Der Ortsgemeinderat erarbeitete und verabschiedetedas®

tionsprogramm der Gemeinde für den Planungszeitrau»j 1989, das u.a. die folgenden Maßnahmen umfaßt:

1987 - Umlegungsverfahren GewerbegebietFeldciienj bau GewerbegebietFeldchen, Dorfverschönerungsn* men (10.000,- DM), Ausbau Mittelweg, AnschaffungeineS"|