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alle

Konzert mit der Südwestfä!ischen r Philharmonie Siegerland-Orchester" q

Leitung: Hans Lingerhand am Freitag, 9. Mai 1986, 20.00 Uhr, Haus Mons-Tabor, Montabaur.

Programm:

Schubert: Ouvertüre zur, .Rosamunde op. 26 Dvorak: 8 Slawische Tänze, op. 46 Smetana: ,,Die Moldau

Strauß: Verschiedene Walzer

Eintritt: 12,- DM

Jugendliche, Wehr- und Zivildienstleistende, Inhaber des Sozial­passes und Gruppen erhalten Ermäßigung.

Kartenvorbestellung:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, Tel.: 02602/126.107 Veranstalter: Stadt Montabaur.

An alle hilfebedürftige Einwohner der Stadt Montabaur werden auf Antrag Freikarten ausgestellt.

Fortsetzung von Seite 2!

lerbesserung von zentralen Warmwasserheizungs- und Lichwasseranlagen durch Anpassung der Wasservo- Lenströme, Heizkörperflächen und Reduzierung der Biennleistung. Erneuerung von vorhandenen Heizungs-

Inlagen.

perneuerung als solche ist kein förderungsfähiger Vor- [mSinne der Moderniserung (§ 3 ModEnG).

«insparende Maßnahmen dürfen jedoch mitgefördert , wenn sie zugleich mit ModernisierungsmaBnahmen geführt werden sollen.

Jsetzungsarbeiten können gefördert werden, wenn sie iModernisierungsmaßnahmen verursacht werden, eisen darauf hin, daß bei diesem Programm mit den bauli- pnahmen grundsätzlich erst nach Bewilligung derbean- (iFörderungsmittel begonnen werden darf.

|is:

mannten Ausführungen geben keine erschöpfende Aus- [iber sämtliche Finanzierungs- und Förderungsfragen.

i erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ibaur und der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in

[baur.

pgemeindeverwaltung Montabaur

pit-

Für die Ortsgemeinden

|od, Großholbach, Ruppach-Goldhausen, Nomborn und Nentershausen lamt Westerburg - 00 - G. 2063

(teilung von ,,Massegrundstücken im Flurbereinigungsverfahren Girod

lrAbfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masse- pdnach§54des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)in der Jigvom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in einem Nachtrag [utbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zu-

eltsich um folgende Grundstücke:

'k Ugebezeichnung Nutzungs- Größe Mindestpreis (einschl.-

art ar Baumbestand) DM

Flur Flurstück Lagebezeichnung

Nutzungs­

art

Größe Mindestpreis (einschl.- ar Baumbestand) DM

P Girod

ln der Born wiese

Grünland

10,29

2.200,-

Himer den Gärten

Acker

16,63

3.800,-

Krumbitz

Acker

31,48

4.900,-

In den Bachstückern

Acker

74,63

10.300,-

Am Breitenweg

Garten

3,03

450,-

Am Breittnweg

Garten

3,00

450,-

Am Breiten weg

Acker

83.13

12.000,-

Im Pottenhahn

Grünland

22,63

2.700,-

Im Pottenhahn

Grünland

9.34

1.100.

&i den Sandkauten

Acker

177,61

20.000,-

Auf dem Klingelfeld

Acker

54,92

8.100,-

Im Hahn

Holzung

12,70

3.500,-

132

Im Hahn

Holzung

4,02

600,-

142

Im Hahn

Holzung

6,12

1.150,-

220

Im Hahn

Holzung

10.81

2.750,-

241

Im Hahn

Holzung

2,21

800,-

246

Im Hahn

Holzung

5.49

550,-

252

Im Hahn

Holzung

4,17

2.100,-

105

Saichenwiese

Grünland

14,30

2.400,-

128

An der Neumühle

Acker

43,94

7.600,-

133

An der Neumühle

Acker

21,54

2.600,-

48

Im Boden

Acker

56,78

7.700,~

50

Im Boden

Acker

93,00

I3.500,~

60

ln der Schlehwiese

Grünland

72,08

10.000,-

76

Am Wetterstein

Acker

41,17

3.600,-

81/1

Im Diezerborn

Grünland

27,18

2.700,-

81/2

Im Diezerborn

Grünland

40,10

4.100,-

87

Im Diezerborn

Grünland

6,83

700,-

90

Am Wetterstein

Acker

61,38

7.600,-

93

Wengenfrenzerkopf

Grünland

20,95

2.800,-

arkung Kleinholbach

8/2

Ober dem Dorf

Acker

23,30

5.300,-

26

Bösenmorgen

Grünland

22,87

2.500,-

55

Bösenmorgen

Acker

41,35

4.600,-

79

Michelbitz

Acker

10,24

1.600,-

110

Unter dem Remmelsweg

Acker

21,87

2.700,-

126

Damm

Acker

17,52

2.600,-

6

Sauerwiese

Grünland

19,52

1.700,-

15

Sauerwiese

Grünland

19,64

1.200,-

98

Dörrwiese

Grünland

23.18

1.900,-

110

Dörrwiese

Grünland

22,09

3.100,-

Wer an der Zuteilung dieser Grundstücke interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim Kulturamt bis spätestens 2. Juni 1986 ein schriftliches Gebot abzugeben. Formulare hierzu sind beim Ortsbürgermeister in Girod und beim Kulturamt während der Dienststunden erhältlich.

Für die Landzuteilung gelten die vom Ku Ituramt festgesetzten Zu­teilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ih­res Gebotes diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.

Die Zuteilungsbedingungen liegen beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5 und beim Ortsbürgermeister in Girod in der Zeit vom 16. Mai 1986 bis 30. Mai 1986 während der Dienststunden zur Ein­sichtnahme aus. Die Lage der Grundstücke kann dort zur glei­chen Zeit aus einer Übersichtskarte ersehen werden.

Westerburg, den 5. Mai 1986 Der Kulturamtsvorsteher In Vertretung:

Braun, Verm. Direktor

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