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Konzert mit der Südwestfä!ischen r Philharmonie Siegerland-Orchester" q
Leitung: Hans Lingerhand am Freitag, 9. Mai 1986, 20.00 Uhr, Haus Mons-Tabor, Montabaur.
Programm:
Schubert: Ouvertüre zur, .Rosamunde” op. 26 Dvorak: 8 Slawische Tänze, op. 46 Smetana: ,,Die Moldau”
Strauß: Verschiedene Walzer
Eintritt: 12,- DM
Jugendliche, Wehr- und Zivildienstleistende, Inhaber des Sozialpasses und Gruppen erhalten Ermäßigung.
Kartenvorbestellung:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, Tel.: 02602/126.107 Veranstalter: Stadt Montabaur.
An alle hilfebedürftige Einwohner der Stadt Montabaur werden auf Antrag Freikarten ausgestellt.
Fortsetzung von Seite 2!
lerbesserung von zentralen Warmwasserheizungs- und Lichwasseranlagen durch Anpassung der Wasservo- Lenströme, Heizkörperflächen und Reduzierung der Biennleistung. Erneuerung von vorhandenen Heizungs-
Inlagen.
perneuerung als solche ist kein förderungsfähiger Vor- [mSinne der Moderniserung (§ 3 ModEnG).
«insparende Maßnahmen dürfen jedoch mitgefördert , wenn sie zugleich mit ModernisierungsmaBnahmen geführt werden sollen.
Jsetzungsarbeiten können gefördert werden, wenn sie iModernisierungsmaßnahmen verursacht werden, eisen darauf hin, daß bei diesem Programm mit den bauli- pnahmen grundsätzlich erst nach Bewilligung derbean- (iFörderungsmittel begonnen werden darf.
|is:
mannten Ausführungen geben keine erschöpfende Aus- [iber sämtliche Finanzierungs- und Förderungsfragen.
i erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ibaur und der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in
[baur.
pgemeindeverwaltung Montabaur
pit-
Für die Ortsgemeinden
|od, Großholbach, Ruppach-Goldhausen, Nomborn und Nentershausen lamt Westerburg - 00 - G. 2063
(teilung von ,,Massegrundstücken” im Flurbereinigungsverfahren Girod
lrAbfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masse- pdnach§54des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)in der Jigvom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in einem Nachtrag [utbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zu-
eltsich um folgende Grundstücke:
'k Ugebezeichnung Nutzungs- Größe Mindestpreis (einschl.-
art ar Baumbestand) DM
Flur Flurstück Lagebezeichnung
Nutzungs
art
Größe Mindestpreis (einschl.- ar Baumbestand) DM
P Girod
ln der Born wiese
Grünland
10,29
2.200,-
Himer den Gärten
Acker
16,63
3.800,-
Krumbitz
Acker
31,48
4.900,-
In den Bachstückern
Acker
74,63
10.300,-
Am Breitenweg
Garten
3,03
450,-
Am Breittnweg
Garten
3,00
450,-
Am Breiten weg
Acker
83.13
12.000,-
Im Pottenhahn
Grünland
22,63
2.700,-
Im Pottenhahn
Grünland
9.34
1.100.—
&i den Sandkauten
Acker
177,61
20.000,-
Auf dem Klingelfeld
Acker
54,92
8.100,-
Im Hahn
Holzung
12,70
3.500,-
132
Im Hahn
Holzung
4,02
600,-
142
Im Hahn
Holzung
6,12
1.150,-
220
Im Hahn
Holzung
10.81
2.750,-
241
Im Hahn
Holzung
2,21
800,-
246
Im Hahn
Holzung
5.49
550,-
252
Im Hahn
Holzung
4,17
2.100,-
105
Saichenwiese
Grünland
14,30
2.400,-
128
An der Neumühle
Acker
43,94
7.600,-
133
An der Neumühle
Acker
21,54
2.600,-
48
Im Boden
Acker
56,78
7.700,~
50
Im Boden
Acker
93,00
I3.500,~
60
ln der Schlehwiese
Grünland
72,08
10.000,-
76
Am Wetterstein
Acker
41,17
3.600,-
81/1
Im Diezerborn
Grünland
27,18
2.700,-
81/2
Im Diezerborn
Grünland
40,10
4.100,-
87
Im Diezerborn
Grünland
6,83
700,-
90
Am Wetterstein
Acker
61,38
7.600,-
93
Wengenfrenzerkopf
Grünland
20,95
2.800,-
arkung Kleinholbach
8/2
Ober dem Dorf
Acker
23,30
5.300,-
26
Bösenmorgen
Grünland
22,87
2.500,-
55
Bösenmorgen
Acker
41,35
4.600,-
79
Michelbitz
Acker
10,24
1.600,-
110
Unter dem Remmelsweg
Acker
21,87
2.700,-
126
Damm
Acker
17,52
2.600,-
6
Sauerwiese
Grünland
19,52
1.700,-
15
Sauerwiese
Grünland
19,64
1.200,-
98
Dörrwiese
Grünland
23.18
1.900,-
110
Dörrwiese
Grünland
22,09
3.100,-
Wer an der Zuteilung dieser Grundstücke interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim Kulturamt bis spätestens 2. Juni 1986 ein schriftliches Gebot abzugeben. Formulare hierzu sind beim Ortsbürgermeister in Girod und beim Kulturamt während der Dienststunden erhältlich.
Für die Landzuteilung gelten die vom Ku Ituramt festgesetzten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihres Gebotes diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.
Die Zuteilungsbedingungen liegen beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5 und beim Ortsbürgermeister in Girod in der Zeit vom 16. Mai 1986 bis 30. Mai 1986 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Lage der Grundstücke kann dort zur gleichen Zeit aus einer Übersichtskarte ersehen werden.
Westerburg, den 5. Mai 1986 Der Kulturamtsvorsteher In Vertretung:
Braun, Verm. Direktor
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