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Montabaur

Seite 4

N

Wasserzähleraustausch

Wir weisen darauf hin Holler

Untershausen

Stahlhofen

Daubach

Gackenbach

Horbach

Hübingen

, daß in den Ortsgemeinden Heiligenroth Ruppach-Goldhausen Girod Nomborn Heilberscheid Nentershausen Görgeshausen Niedererbach

aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung z. Zt. die Meßeinrichtun­gen ausgewechselt werden.

Die Arbeiten werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur durch die Fa. Werner Schenk, 5249 Bitzen, ausge­führt.

Den Monteuren dieser Firma bitten wir ungehinderten Zutritt zu den Meßeinrichtungen zu gewähren.

5430 Montabaur, 24.4.1986 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

Durchführung der örtlichen Eichtage 1986

Nachstehend geben bekannt:

Eichlokal Turnhalle

Nentershausen

Girod

Großholbach

Görgeshausen

Heilbercheid

Niedererbach

Nomborn

wir die Termine für die Nacheichung 1986 Nentershausen

Montag, 12.5. von 9.00 -10.00 Uhr Montag, 12.5. von 9.00 -10.00 Uhr Montag, 12.5. von 10.00 -11.00 Uhr Montag, 12.5. von 10.00-11.00 Uhr Montag, 12.5. von 10.00 -11.00 Uhr Montag, 12.5. von 10.00 -11.00 Uhr Montag, 12.5. von 10.00 - 11.00 Uhr

Eichlokal Feuerwehrgerätehaus Montabaur

Montabaur Mittwoch, 14.5. von

Bladernheim

Ettersdorf

Eigendorf

8.30 -10.30 Uhr 8.30 -10.30 Uhr

Mittwoch, 14.5. von Mittwoch, 14.5. von 10.30 -11.30 Uhr Mittwoch, 14.5. von 10.30 -11.30 Uhr

Horressen

Donnerstag,

Boden

Donnerstag,

Heiligenroth

Donnerstag,

Niederelbert

Donnerstag,

Oberelbert

Donnerstag,

Ruppach-Gold­

hausen

Donnerstag,

Neuhäusel

Donnerstag,

Eitelborn

Donnerstag,

Simmern

Donnerstag,

Kadenbach

Donnerstag,

15.5.86

von

8.30-

9.30

Uhr

15.5.86

von

8.30-

9.30

Uhr

15.5.86

von

8.30-

9.30

Uhr

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von

9.30-

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Uhr

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Uhr

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10.30-

11.30

Uhr

15.5.86

von

10.30-

11.30

Uhr

Daubach

Gackenbach

Hübingen

Hörbach

Horbach

Holler

Stahlhofen

Untershausen

Welschneudorf

Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30 Dienstag, 20.5.86 von 8.30

9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr

Alle Gewerbetreibenden, die bei ihrer Tätigkeit Meßgeräte, Waa­gen und Gewichte verwenden und keine persönliche Aufforde­rung durch das Eichamt erhalten haben, unterliegen ebenfalls der Eichpflicht.

Außerdem weisen wir darauf hin, daß die Besitzer feststehender Großwaagen verpflichtet sind, den Transport der Prüfgewichte zu den Eichwaagen selbst zu übernehmen.

Die Abholung der Prüfgewichte ist mit dem Eichamt an der Nach­eichstelle vorher zu vereinbaren.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

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DIE BRÜCKE ZUM ERFOLG !!!

Vit Verwaltung in firm iw

Verschiebung der wöchentlichen Müliai

Wegen der Pfingstfeiertage (Pfingstmontag, 19 . M ai 19| schiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in der Wochev bis 24.5.1986 jeweils um einen Tag, d.h. von montaqs! stags usw. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebetet

Statistisches Landesamt führt Haushaltsbefragungen durch

ln den nächsten Wochen führen im gesamten Bundesqel auftragte der Statistischen Landesämter in zufällig ausqel Gebieten Haushaltsbefragungen durch. Mit dieser repri ven Stichprobe können schnell und kostengünstig aus del ben eines kleinen Teils der Bevölkerung Aussagen überdJ tur, die wirtschaftliche und soziale Lage sowie über die v tuation der gesamten Bevölkerung gemacht werden. Rechtliche Grundlage für diese Befragung ist das Mikro]

gesetzvon 1985. das unterentscheidender Mitwirkungde

schutzbeauftragten zustande gekommen ist. Über EinzJ der Auskunftspflicht, des Erhebungsumfangs und derG, haltung gibt eine Informationsschrift Auskunft, die allen« Befragung betroffenen Haushalten zugestellt wird. Auchdl fältig ausgewählten und besonders geschulten Interview Statistischen Landesamtes geben gerne weitere Informd Sie können sich ausweisen und übernehmen die Ausfüllj Fragebogen, wenn der Haushalt das wünscht.

Das Statistische Landesamt bittet alle befragten Bürger,] wünschten Auskünfte zu geben und damit zur Gewinnung die Allgemeinheit notwendigen Ergebnisse beizutragen!]

Ausgleichszulage 1986 für Landwirte] Westerwald kreis

Das für die Antragsberechtigung auf Ausgleichszulagefi wirte mit Viehhaltung anerkannte benachteiligte Gebielisl sem Jahr wesentlich vergrößert worden. Im Westerwaldkrl len nun fast alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeindf mern, Neuhäusel und Hillscheid zu diesem Gebiet.

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur sind somit] bereits im Vorjahr genannten Gemeinden und Stadttei übrigen Gemeinden und die restlichen Teile der StadtMofl mit Ausnahme der o.g. drei Gemeinden hinzugekoiml Diese Erweiterung steht noch unter dem Vorbehalt einer] mung durch die EG, macht aber schon die AntragstellynJ fort möglich.

Die Voraussetzungen bezüglich der Haltung von Rindern] fen, Ziegen, Pferden und der Nutzung von mindestens3| chen im benachteiligten Gebiet sind die gleichen wie ind jahren. Geblieben ist auch die ausschließende Bestimmu| die Grenzen beim Jahreseinkommen.

Im Kalenderjahr 1984 dürfen die Einkünfte im SinnedesB mensteuergesetzes (d.h. positive Einkünfte, - undnichli versteuernde Einkommen -) des Antragstellers undseio^ gatten die Obergrenzen von insgesamt 50.000,- DM,( aus nichtlandwirtschaftlichen Einkunftsarten höchstens^ DM, nicht überschritten haben.

Die erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Einkor nachweise (Steuerbescheid) und Milchreferenzmer scheid sind zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen landwirtj chen Beratungsstelle Montabaur, Kirchstr. 45, Tel.;® Die Antragsformulare sind ab sofort dort erhältlich, wdj auch über die Verbandsgemeinde Montabaur an Ortsbw!] ster und Ortslandwirte verteilt.

Die Anträge solien möglichst frühzeitig am 15. M landwirtschaftlichen Beratungsstelle in Montabaur eins werden. An bestimmten Tagen werden noch ein Dienststunden festgesetzt und durch die Pressebekan ben werden.

Die Entgegennahme der Anträge ist nur bis zu ei frist, nämlich bis zum 15. Juli 86 bei der Beratungen Fristüberschreitungen führen zwangsläufig zur Ablehnurr Ausnahmemöglichkeit.