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Zum Start zugelassen sind Inhaber, von roten und grünen Wertungskarten sowie alle Trimmfahrer. Das Startgeld beträtl

alle Teilnehmer. 9t5,j

8,- DM kostet es mit einet Auszeichnung (Original Westerwälder Bierkrug).

. Wie der Veranstalter weiterhin mitteilt, erhalten alle Fahrer kostenlos an den Kontrollpunkten Getränke und werden im*«« nem Service-Fahrzeug betreut. ""W

Der Veranstalter, der Velo-Club Neuwied und der Schirmherr, Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, bitten die Fahrtteilnehmer I tige und überlegte Fahrweise, dann wird, so ihre Meinung, die Veranstaltung für Jeden ein unvergeßliches Erlebnis und oin ' Höhepunkt. nsDl

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt öffentlich aus:

Teilstück des Hauptsammlers in Niederelbert.

Es kommen zur Ausführung:

ca. 250 lfdm. Stahlbetonrohre 0 300 -1.400 mm.

Angebotsunterlagen sind gegen eine Schutzgebühr von 20,--DM bis zum 9. Mai 1986 bei den Verbandsgemeindewerken Monta­baur, Gr. Markt 10, Rathausaltbau, Zimmer 29, erhältlich.

Submission: Freitag, 23. Mai 1986,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemein­dewerken Montabaur einzureichen.

5430 Montabaur, 28. April 1986 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

Allgemeines Modernisierungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz über die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungen 1986

Wir weisen darauf hin, daß in diesem Jahre Modernisierungsmaß­nahmen in Wohnungen gefördert werden. Die Antragsvordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8 (Rathaus-Neubau), Zimmer 221, erhältlich.

Die Förderung ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmit­tel möglich. Auf die Förderung besteht deshalb kein Rechtsan­spruch.

Förderungsfähig sind alle Wohnungen, die zur dauernden Füh­rung eines Haushaltes geeignet und bestimmt sind.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer (und sonstige dinglich Verfügungsberechtigte) von Wohngebäuden.

Modernisierungsmaßnahmen in Familienheimen und eigenge­nutzten Eigentumswohnungen werden nur gefördert, wenn fol­gende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

Haushaltsgröße

Gesamteinkommen der zur Familie zählenden Angehörigen jährlich bis zu DM monatlich bis zu DM

30.240,--

2.520,

44.520,-

3.710,

55.720,-

4.643,

66.920,-

5.577,

78.120,-

6.510,

89.320,-

7.443,

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

Für jeden weiteren zur Familie rechnenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 11.200,-- DM jährlich (933,-- DM monatlich).

Bei jungen Ehepaaren erhöht sich die Einkommensgrenze bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschlie­ßung um 11.760,--DM.

Für Personen, die nicht nur vorübergehend um mindestens 50 v.H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind (Schwerbehinderte) und ihnen Gleichgestellte erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.880,-- DM (490,- DM); für Personen, die nicht nur vorüberge­hend um mindestens 80 v.H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhöht sich die Einkommensgrenze um je 12.600,-- DM (1.050,-DM monatlich).

Für Aussiedler, Zuwanderer und Gleichgestellteerhöhil Einkommensgrenze bis zum Ablauf des 5. Kalenderiah] dem Jahr der Einreise in den Geltungsbereich dieJor um 8.820,- DM (735,- DM monatlich).

Der Eigentümer muß eine Eigenleistung in Höhe von isl Mondernisierungskosten erbringen. 51

Modernisierungsmaßnahmen:

Modernisierung ist die Verbesserung von Wohnungendul liehe Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnuno] haltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse ad verbessern. J

DerGebrauchswertwirdnachhaltigerhöhtdurchMaBnahj

Verbesserung

1. des Zuschnittes der Wohnung

2. der Belichtung und Belüftung

3. des Schallschutzes

4. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und Entwässerung

5. sanitären Einrichtungen

6. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten

7. der Funktionsabläufe in Wohnungen

8. der Sicherung von Diebstahl und Gewalt sowiedurj

9. sonstige bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchs] der Wohnungen erhöhen, z.B. Anbau zur Ve der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eine^ wendigen Aufzuges

10. besondere bauliche Maßnahmen für Behinderte uni Menschen, z.B. Einbau einer Rampe für Rollstuhlfe Einbau breiter Türen.

Förderungsfähig sind Kosten bis zu 12.000,-DM pro Wo| bei Wohnheimen und einzelnen Räumen bis 6.000, -DM

Der Modernisierungsaufwand je Wohnung mu8 minij 4.000,- DM betragen.

Die Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse in Hj{ 30 % der förderungsfähigen Kosten.

Die Mittel sind grundsätzlich für ein Modernisierungspro bereitgestellt. Demgemäß können nur Modernisierungsni men im eigentlichen, engeren Sinne gefördert werden.

Anträge, die ausschließlich auf die Förderung von Energ maßnahmen gerichtet sind, können nicht zum Zuge komi

Darunter fallen insbesondere:

1. Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern ui Außentüren

1.1. Dichtung der Fugen zwischen Flügel und Rahmen b vorhandenen Fenstern und Außentüren

1.2 Ersatz von Einfachverglasung durch Isolier- oder Ms fachverglasung

1.3 Einbau neuer Fenster bzw. Fenstertüren mit Isolier^ oder Mehrfachverglasung als Ersatz von einfachveij sten Fenstern bzw. Außentüren

1.4 Vorsatzfenster bzw. Vorsatzflüßgel für einfach vergli Fenster und Fenstertüren

1.5 Rolländen, Schiebe- oder Klappläden

2. Verbesserung der Wärmedämmung von Außenwänd durch:

2.1 Wärmedämmaterial auf der Außenseite und unmittel re Beschichtung des Wärmedämmaterials

2.2 Wärmedämmung auf der Außenseite mit hinterlüM Verkleidung

3. Verbesserung der Wärmedämmung von Dächern

3.1 Wärmedämmaterial im Gebälk ausgebauter und W ter Dachgeschosse

4. Verbesserung der Wärmedämmung von Decken