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Nr. 14/86
Itensten Fällen eine Lehrkraft alle Fächer unterrichten
|d 8l,se -3 dies umständliche Fahrten der Lehrer zwischen Eine negative Beeinträchtigung der Kommunika- iieri(Olleg iurn sei nicht zu vermeiden, dadie Lehrersehr 11 laktmöglichkeiten hätten. Ein Zusammenwachsen der Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und nasregelung im Krankheitsfall würden erschwert. Chiamatik einer gemeinsamen Grund- und Hauptschule L aus eshätte sich zumindest an der Schule, an derertätig pj die gemeinsame Unterrichtung von Grund- und l hüiern an einer Schule einen leichteren Übergang zwi- den Schulsystemen ermögliche und bei den älteren Schü- k newisse Rücksichtnahme auf die Grundschüler festzu- r ei Im gemeinsamen Schülertransport habe er bisher kei- * nS i Schwierigkeiten oder besondere Vorkommnisse besten können.
huna und Beschlußfassung über den Antrag zur künfti- bqanisationsform der Grundschule für die Ortsgemein- Eadenbach und Simmern Lgnahme der CDU-Fraktion
h eine Sitzungsunterbrechung, in der Gelegenheit zur frak- Internen Beratung gegeben wurde, gab der Vorsitzende der [Fraktion wolfgang Müller die Stellungnahme seiner Frak-
nonie.dieCDU-FraktionhabederAnhörungzugestimmt.um l/orwurfeiner übereilten Entscheidung vorzubeugen. Essei- Lneue Aspekte aufgezeigt worden, die zur Entscheidungs-
Ina beigetragen hätten.
Schulträger habe in enger Zusammenarbeit mit der Schulbe- LeäuBeren Bedingungen füreinen ordnungsgemäßen Un- litsicherzustellen. Im Jahre 1977 sei ein Organisationsplan lltworden, der neben Regelungen für den Hauptschul- auch lelürden Grundschulbereich enthalten habe. Nachdem die pndsgemeinde in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für iiichtungder Hauptschulen geschaffen habe, stelle die Real- ng der Grundschulkonzeption die nächste Aufgabe dar.
taug Müller erläuterte, im Bereich Simmern/Kadenbch habe lulgrund des Raumbedarfs für einen 6 . Klassenraum, aber Ivegen des Raumbedarfs des Kindergartenverbandes Sim- [(Neuhäusel die Notwendigkeit einer vorzeitigen Lösung er- i. Die Anhörung habe die CDU-Fraktion nicht in ihrer Mei- Ibeirren können, daß eine Beibehaltung der zweigeteilten Hscliule Simmern/Kadenbach unter Vornahme weiterer ko- [itensiver Baumaßnahmen nicht sinnvoll erscheine. Seine [ion habe Verständnis für das Anliegen der Eltern, die Schule trfbeizubehalten. Da die Schülerzahlen aber eine f unktions- |eeinzügige Grundschule an beiden Orten nicht zuließen, eder Elternwilte nicht erfüllt werden.
U-Fraktion werde daher einer Auflösung und Zuordnung in Schulbezirk der Augst-Schule zustimmen.
Lngnahme der SPD-Fraktion
tmen der SPD-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Reiner Immer, auch seine Fraktion fühle sich durch die Anhörung lügt. Er stellte fest, es sei unbefriedigend, daß fast alle be- pnSachverständigen für die heutige Sitzung abgesagt hät-
|hl die Vertreterin des Schulelternbeirates als auch die Vor- fdedes Personalrates hätten sich eindeutig fürdie Beibehal- J bestehenden Schulform ausgesprochen. Oberregie- Ischulrat Greift habe früher zu erkennen gegeben, daß er die fendigkeit einer Auflösung der Grundschule Simmern/Ka- p nicht sehe und diese nur mit dem Einverständnis aller .also auch der Eltern, erfolgen solle. Die Feststellung sProvisoriums dürfe nicht ausdrücklich auf die Schulsitua- Jiden Gemeinden Simmern und Kadenbach bezogen, son- psse im Hinblick auf die Gesamtsituation in der Verbands- Ne im Jahre 1977 gesehen werden.
Schlemmer stellte fest, die Frage nach der Berücksichti- luesElternwillens sei nicht richtig beantwortet worden. Man je nicht von einer Berücksichtigung reden, wenn gegen den pgenden Willen der Eltern die Schule aufgelöst werden
[i en , d,1andeleess ' chumc| ie Beibehaltung eines gewachse- | ulsystems, dasdieZustimmung der Eltern und der Lehrer I• und nicht um d ' e Einrichtung einer zweigeteilten rde völlig anders zu bewerten wäre.
Stellungnahme der FWG-Fraktion
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion Günter Windeck hob hervor, die Anhörung habe gezeigt, daß es keine schulgesetzlichen Gründe für die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach gebe. Für Schulkinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren stehe nicht die Schul-, sondern die Klassengemeinschaft im Vordergrund. Eine große Schulgemeinschaft erschwere den 6 - bis 7jährigen die Orientierungsmöglichkeiten, daher benötigten Kleinkinder eine überschaubare Kleinschule.
Der eigentliche Auflösungsgrund, der Raumbedarf des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel, dürfe nicht genannt werden, da er im außerschulischen Bereich liege und einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten würde.
Nach Auffassung von Günter Windeck(FWG)könnees eine intakte Dorfgemeinschaft nurgeben, wenn der Ort nicht seiner notwendigen Strukturelemente beraubt werde. Neben dem Wohnen sollte es auch noch das Arbeiten im Dorf sowie Einkaufsmöglichkeiten geben. Tatsächlich sei aber eine Reduzierung auf den Wohn- charakter festzustellen.
Die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach ist nach Meinung von Heinrich Dombo (FWG) auf eine ungerechtfertigte Beanspruchung von Schulräumen durch den Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel zurückzuführen. Dieser »Hauptauflösungsgrund« sei gerichtlich nicht überprüfbar, da ihn die Bezirksregierung Koblenz in ihrer Organisationsverfügung verschweige. Die CDU-Fraktion behaupte, für den Erhalt des traditionellen Schulsystems und der Schule vor Ort einzutreten, handele aber im vorliegenden Fall entgegengesetzt. Heinrich Dombo (FWG) warf der Verwaltung vor, sie habe überdas U rteil des Oberverwaltungsgerichtes nur unzulänglich in Auszügen informiert und wichtige Schulbaurichtlinien dem Verbandsgemeinderat nicht zur Kenntnis gegeben. Es bestehe kein Grund, die Organisationsverfügung ausdem Jahre 1977 zu ändern. Die Verwaltung habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in der Presse als Sieg gefeiert, den Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes aber zurückgehalten. Kein deutsches Gericht akzeptiere eine Begründung der Dringlichkeit mit Blick auf die Interessen eines Kindergartens. Darüber hinaus mangele es dem Verbandsgemeinderat an einer Zuständigkeit für die Angelegenheiten eines Kindergartens einzutreten.
DieOrtsgemeinde Kadenbach könne alle Forderungen der Schulbaurichtlinien für einen dritten Klassenraum erfüllen. So befinde sich in Schulnähe ein etwa 1.100 qm großer Platz, der bis vor kurzem mit Zustimmung einer Behörde für den Schulsport zur Verfügung gestanden habe.
Heinrich Dombo (FWG) behauptete, das Angebot der Ortsgemeinde Kadenbach führe zu Kosteneinsparungen von 600.000 DM. Die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach verstoße daher gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zur Zeit könnten etwa 64% der Kinde aus Simmern und Kadenbach die Schule in ihrem Heimatort besuchen, innerhalb eines Jahres steige der Anteil sogar auf 84 %.
Die Verbandsgemeindeverwaltung habe bereits am 30.5.1985 vor einem entsprechenden Beschluß des Verbandsgemeinderates am 13.6.1985 den Antrag auf Auflösung der Grundschule gestellt. Da Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dies in der letzten Sitzung des Rates bestritten habe, liege hier eine falsche Information vor. Darin sei ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Gemeindeordnungzusehen. Schon am 30.1.1985 sei von der Verwaltung seine Kostenaufstellung mit Bauplänen für eine Schulerweiterung in Neuhäusel erarbeitet worden.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies nochmals auf die Bestimmungen der Landesverfassung hin, wonach der Elternwille zu berücksichtigen ist. Das Verwaltungsgericht habe eindeutig herausgestellt, daß sich diese Vorschrift auf den Unterrichtsinhalt, die pädagogische und weltanschauliche Erziehung bezieht, nicht aber auf organisatorische Fragen nach dem Standort einer Schule. Er stellte fest, man habe gegenüber den Gerichten sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Schulauflösung auch im Zusammenhang mit dem Raumbedarf des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel zu sehen sei. Der Vorwurf, die Verwaltung versuche dieses Argument zu unterschlagen, könne daher nicht aufrechterhalten bleiben.
Günter Windeck (FWG) stellte folgenden Beschlußantrag: »Names der FWG-Fraktion beantrage ich, den vorliegenden Beschlußantrag der Verwaltung zurückzustellen, damit zuvor die Ortsgemeinden Kadenbach und Simmern zu der wichtigen

