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Nr. 14/86

Itensten Fällen eine Lehrkraft alle Fächer unterrichten

|d 8l,se -3 dies umständliche Fahrten der Lehrer zwischen Eine negative Beeinträchtigung der Kommunika- iieri(Olleg iurn sei nicht zu vermeiden, dadie Lehrersehr 11 laktmöglichkeiten hätten. Ein Zusammenwachsen der Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und nasregelung im Krankheitsfall würden erschwert. Chiamatik einer gemeinsamen Grund- und Hauptschule L aus eshätte sich zumindest an der Schule, an derertätig pj die gemeinsame Unterrichtung von Grund- und l hüiern an einer Schule einen leichteren Übergang zwi- den Schulsystemen ermögliche und bei den älteren Schü- k newisse Rücksichtnahme auf die Grundschüler festzu- r ei Im gemeinsamen Schülertransport habe er bisher kei- * nS i Schwierigkeiten oder besondere Vorkommnisse be­sten können.

huna und Beschlußfassung über den Antrag zur künfti- bqanisationsform der Grundschule für die Ortsgemein- Eadenbach und Simmern Lgnahme der CDU-Fraktion

h eine Sitzungsunterbrechung, in der Gelegenheit zur frak- Internen Beratung gegeben wurde, gab der Vorsitzende der [Fraktion wolfgang Müller die Stellungnahme seiner Frak-

nonie.dieCDU-FraktionhabederAnhörungzugestimmt.um l/orwurfeiner übereilten Entscheidung vorzubeugen. Essei- Lneue Aspekte aufgezeigt worden, die zur Entscheidungs-

Ina beigetragen hätten.

Schulträger habe in enger Zusammenarbeit mit der Schulbe- LeäuBeren Bedingungen füreinen ordnungsgemäßen Un- litsicherzustellen. Im Jahre 1977 sei ein Organisationsplan lltworden, der neben Regelungen für den Hauptschul- auch lelürden Grundschulbereich enthalten habe. Nachdem die pndsgemeinde in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für iiichtungder Hauptschulen geschaffen habe, stelle die Real- ng der Grundschulkonzeption die nächste Aufgabe dar.

taug Müller erläuterte, im Bereich Simmern/Kadenbch habe lulgrund des Raumbedarfs für einen 6 . Klassenraum, aber Ivegen des Raumbedarfs des Kindergartenverbandes Sim- [(Neuhäusel die Notwendigkeit einer vorzeitigen Lösung er- i. Die Anhörung habe die CDU-Fraktion nicht in ihrer Mei- Ibeirren können, daß eine Beibehaltung der zweigeteilten Hscliule Simmern/Kadenbach unter Vornahme weiterer ko- [itensiver Baumaßnahmen nicht sinnvoll erscheine. Seine [ion habe Verständnis für das Anliegen der Eltern, die Schule trfbeizubehalten. Da die Schülerzahlen aber eine f unktions- |eeinzügige Grundschule an beiden Orten nicht zuließen, eder Elternwilte nicht erfüllt werden.

U-Fraktion werde daher einer Auflösung und Zuordnung in Schulbezirk der Augst-Schule zustimmen.

Lngnahme der SPD-Fraktion

tmen der SPD-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Reiner Immer, auch seine Fraktion fühle sich durch die Anhörung lügt. Er stellte fest, es sei unbefriedigend, daß fast alle be- pnSachverständigen für die heutige Sitzung abgesagt hät-

|hl die Vertreterin des Schulelternbeirates als auch die Vor- fdedes Personalrates hätten sich eindeutig fürdie Beibehal- J bestehenden Schulform ausgesprochen. Oberregie- Ischulrat Greift habe früher zu erkennen gegeben, daß er die fendigkeit einer Auflösung der Grundschule Simmern/Ka- p nicht sehe und diese nur mit dem Einverständnis aller .also auch der Eltern, erfolgen solle. Die Feststellung sProvisoriums dürfe nicht ausdrücklich auf die Schulsitua- Jiden Gemeinden Simmern und Kadenbach bezogen, son- psse im Hinblick auf die Gesamtsituation in der Verbands- Ne im Jahre 1977 gesehen werden.

Schlemmer stellte fest, die Frage nach der Berücksichti- luesElternwillens sei nicht richtig beantwortet worden. Man je nicht von einer Berücksichtigung reden, wenn gegen den pgenden Willen der Eltern die Schule aufgelöst werden

[i en , d,1andeleess ' chumc| ie Beibehaltung eines gewachse- | ulsystems, dasdieZustimmung der Eltern und der Lehrer I und nicht um d ' e Einrichtung einer zweigeteilten rde völlig anders zu bewerten wäre.

Stellungnahme der FWG-Fraktion

Der Vorsitzende der FWG-Fraktion Günter Windeck hob hervor, die Anhörung habe gezeigt, daß es keine schulgesetzlichen Grün­de für die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach gebe. Für Schulkinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren stehe nicht die Schul-, sondern die Klassengemeinschaft im Vordergrund. Eine große Schulgemeinschaft erschwere den 6 - bis 7jährigen die Orientierungsmöglichkeiten, daher benötigten Kleinkinder eine überschaubare Kleinschule.

Der eigentliche Auflösungsgrund, der Raumbedarf des Kinder­gartenverbandes Simmern/Neuhäusel, dürfe nicht genannt wer­den, da er im außerschulischen Bereich liege und einer gerichtli­chen Überprüfung nicht Stand halten würde.

Nach Auffassung von Günter Windeck(FWG)könnees eine intak­te Dorfgemeinschaft nurgeben, wenn der Ort nicht seiner notwen­digen Strukturelemente beraubt werde. Neben dem Wohnen soll­te es auch noch das Arbeiten im Dorf sowie Einkaufsmöglichkei­ten geben. Tatsächlich sei aber eine Reduzierung auf den Wohn- charakter festzustellen.

Die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach ist nach Meinung von Heinrich Dombo (FWG) auf eine ungerechtfertigte Beanspruchung von Schulräumen durch den Kindergarten­zweckverband Simmern/Neuhäusel zurückzuführen. Dieser »Hauptauflösungsgrund« sei gerichtlich nicht überprüfbar, da ihn die Bezirksregierung Koblenz in ihrer Organisationsverfügung verschweige. Die CDU-Fraktion behaupte, für den Erhalt des tra­ditionellen Schulsystems und der Schule vor Ort einzutreten, han­dele aber im vorliegenden Fall entgegengesetzt. Heinrich Dombo (FWG) warf der Verwaltung vor, sie habe überdas U rteil des Ober­verwaltungsgerichtes nur unzulänglich in Auszügen informiert und wichtige Schulbaurichtlinien dem Verbandsgemeinderat nicht zur Kenntnis gegeben. Es bestehe kein Grund, die Organi­sationsverfügung ausdem Jahre 1977 zu ändern. Die Verwaltung habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in der Presse als Sieg gefeiert, den Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes aber zurückgehalten. Kein deutsches Gericht akzeptiere eine Be­gründung der Dringlichkeit mit Blick auf die Interessen eines Kin­dergartens. Darüber hinaus mangele es dem Verbandsgemein­derat an einer Zuständigkeit für die Angelegenheiten eines Kin­dergartens einzutreten.

DieOrtsgemeinde Kadenbach könne alle Forderungen der Schul­baurichtlinien für einen dritten Klassenraum erfüllen. So befinde sich in Schulnähe ein etwa 1.100 qm großer Platz, der bis vor kur­zem mit Zustimmung einer Behörde für den Schulsport zur Verfü­gung gestanden habe.

Heinrich Dombo (FWG) behauptete, das Angebot der Ortsge­meinde Kadenbach führe zu Kosteneinsparungen von 600.000 DM. Die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach ver­stoße daher gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zur Zeit könnten etwa 64% der Kinde aus Simmern und Kadenbach die Schule in ihrem Heimatort besuchen, inner­halb eines Jahres steige der Anteil sogar auf 84 %.

Die Verbandsgemeindeverwaltung habe bereits am 30.5.1985 vor einem entsprechenden Beschluß des Verbandsgemeindera­tes am 13.6.1985 den Antrag auf Auflösung der Grundschule ge­stellt. Da Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dies in der letzten Sit­zung des Rates bestritten habe, liege hier eine falsche Information vor. Darin sei ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Gemein­deordnungzusehen. Schon am 30.1.1985 sei von der Verwaltung seine Kostenaufstellung mit Bauplänen für eine Schulerweite­rung in Neuhäusel erarbeitet worden.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies nochmals auf die Bestim­mungen der Landesverfassung hin, wonach der Elternwille zu be­rücksichtigen ist. Das Verwaltungsgericht habe eindeutig heraus­gestellt, daß sich diese Vorschrift auf den Unterrichtsinhalt, die pädagogische und weltanschauliche Erziehung bezieht, nicht aber auf organisatorische Fragen nach dem Standort einer Schu­le. Er stellte fest, man habe gegenüber den Gerichten sehr deut­lich zum Ausdruck gebracht, daß die Schulauflösung auch im Zu­sammenhang mit dem Raumbedarf des Kindergartenzweckver­bandes Simmern/Neuhäusel zu sehen sei. Der Vorwurf, die Ver­waltung versuche dieses Argument zu unterschlagen, könne da­her nicht aufrechterhalten bleiben.

Günter Windeck (FWG) stellte folgenden Beschlußantrag: »Names der FWG-Fraktion beantrage ich, den vorliegenden Be­schlußantrag der Verwaltung zurückzustellen, damit zuvor die Ortsgemeinden Kadenbach und Simmern zu der wichtigen