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Montabaur

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Schulauflösungsfrage gemäß der Gemeindeordnung gehört wer­den können.«

Zur Begründung führte er aus, die Entscheidung über die Auflö­sung eine Schule stelle eine wichtige Angelegenheit dar, von der dieGemeindenSimmern und Kadenbach betroffen sind. Es seien in der Zwischenzeit wichtige Ereignisse eingetreten, die eine An­hörung der Gemeinden zwingend gebiete.

Der Verbandsgemeinderat lehnte den Antrag der FWG-Fraktion mit 12 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen ab.

Heinrich Dombo (FWG) gab nach der Entscheidung folgende per­sönliche Erklärung ab:

»Die Bestimmung der Gemeindeordnung, vor wichtigen Ent­scheidungen des Verbandsgemeinderates betroffene Gemein­den anzuhören ist zwingend geboten. Mit dieser gegenteiligen Entscheidung wird ein wichtiges Recht der betroffenen Gemein­den verletzt, das nicht ohne Folgen bleiben wird.«

Abschließend faßte der Verbandsgemeinderat mit 22 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der Be­zirksregierung Koblenz (Schulorgan isationsbehörde)zu beantra­gen, daß die Grundschule Simmern mit Beginn des Schuljahres 1986/87 aufgelöst und in den Schulbezirk der organisatorisch ver­bundenen Grund- und Hauptschule in Neuhäusel (Augst-Schule) integriert wird, also die Augst-Schule für die Klassenstufen 1 bis 4 um die Ortsgemeinden Simmern und Kadenbach erweitert wird. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll bei der Bezirksregierung die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Organisationsver­fügung beantragen, um ihre Verwirklichung zum 1.8.1986 zu er­möglichen.

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