Montabaur
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Schulauflösungsfrage gemäß der Gemeindeordnung gehört werden können.«
Zur Begründung führte er aus, die Entscheidung über die Auflösung eine Schule stelle eine wichtige Angelegenheit dar, von der dieGemeindenSimmern und Kadenbach betroffen sind. Es seien in der Zwischenzeit wichtige Ereignisse eingetreten, die eine Anhörung der Gemeinden zwingend gebiete.
Der Verbandsgemeinderat lehnte den Antrag der FWG-Fraktion mit 12 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen ab.
Heinrich Dombo (FWG) gab nach der Entscheidung folgende persönliche Erklärung ab:
»Die Bestimmung der Gemeindeordnung, vor wichtigen Entscheidungen des Verbandsgemeinderates betroffene Gemeinden anzuhören ist zwingend geboten. Mit dieser gegenteiligen Entscheidung wird ein wichtiges Recht der betroffenen Gemeinden verletzt, das nicht ohne Folgen bleiben wird.«
Abschließend faßte der Verbandsgemeinderat mit 22 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Koblenz (Schulorgan isationsbehörde)zu beantragen, daß die Grundschule Simmern mit Beginn des Schuljahres 1986/87 aufgelöst und in den Schulbezirk der organisatorisch verbundenen Grund- und Hauptschule in Neuhäusel (Augst-Schule) integriert wird, also die Augst-Schule für die Klassenstufen 1 bis 4 um die Ortsgemeinden Simmern und Kadenbach erweitert wird. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll bei der Bezirksregierung die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Organisationsverfügung beantragen, um ihre Verwirklichung zum 1.8.1986 zu ermöglichen.
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