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Montabaur

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Der Ortsgemeindera Kadenbach solle die Schule weggenommen werden, die sich seit über 250 Jahren dqrt befinde.Damit gestehe die Gefahr, daß junge Familien in Zukunft den Gemeinden Kaden­bach und Simmern fernblieben und Einbußen bei den Steuerein­nahmen zu erwarten seien. Die beiden betroffenen Gemeinden mußten auch noch die Schulauflösung mitfinanzieren.

Heinrich Dombo (FWG) behauptete, die Schulbaurichtlinien wür­den in Neuhäusel nicht eingehalten werden.

Der Verbandsgemeinderat habe keine Informationen erhalten, daß durch die Schulerweiterung bei der Augst-Schule zusätzlich ein Kleinspielfeld und eine Weitsprunganlage mit vier Anlaufbah­nen erforderlich würden. Während man in Horressen über 1.000.000, DM für Renovierungsarbeiten ausgebe, könne man in Neuhäusel eine Benachteiligung der Kinder und des Lehrerper­sonals feststellen. Die FWG-Fraktion werde dem Antrag zur Auflö­sung der Grundschule Simmern/Kadenbach nicht zustimmen.

Erwiderung des Bürgermeisters zu den Stellungnahmen der Fraktionen

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken antwortete auf die Stellungnah­me der einzelnen Fraktionen. Er habe in der Sitzung des Ver­bandsgemeinderates im Dezember 1984 nicht den dauerhaften Bestand der Grundschule Simmern/Kadenbach zugesagt, son­dern auf Frage von Erich Schmidt (SPD) geantwortet, daß zum da­maligen Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen war, viel­mehr Gespräche geführt würden. Erst drei Monate später habe man nach Überprüfung des Gesamtkomplexes dem zuständigen Ausschuß erste Vorschläge unterbreitet.

Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz sei selbstverständlich jedem Ratsmitglied auf Anfrage zugänglich gewesen. Man habe lediglich nach ständiger Verwaltungspraxis darauf verzichtet, jedem Rasmitglied einen vollständigen Be­schlußtext zur Verfügung zu stellen, sondern die Hinweise in der Ratsvorlage auf die wichtigsten Aussagen des Gerichtes be­schränkt.

Die Annahme, entscheidungserhebliche Ausführungen des Oberverwaltungsgerichtes sollten verschwiegen werden, sei ab­wegig. Zur vermeintlichen Antragstellung mit Datum vom

30.5.1985 rief Dr. PosseIOölken in Erinnerung, daß tags zuvor der Haupt- und Finanzausschuß mehrheitlich eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat zur Auflösung der Grundschule Sim­mern/Kadenbach ausgesprochen habe. In den angesprochenen Schreiben sei der Bezirksregierung Koblenz im Hinblick auf die zeitliche Dringlichkeit zu Beginn des Schuljahres 1985/86ein ent­sprechender Antrag angekündigt worden, der erst nach der Ent­scheidung des Verbandsgemeinderätäs\/rftit' Datum vom

14.5.1985 gestellt wurde. Von einem Vorgriff auf die Beschlußfas­sung des zuständigen Entscheidungsgremiums könne daher nicht die Rede sein.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führte weiter aus, er habe in der Sitzung vom 16.10.1985 unter dem Tagesordnungspunkt »Be- richtdes Bürgermeisters« auf die Organ isationsverfügung der Be­zirksregierung und den geänderten Termin für die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach hingewiesen, ohne daß eine Fraktion des Verbandsgemeinderates einen Antrag auf erneute Beratung gestellt habe. Dieses Verhalten habe als stillschweigen­de Zustimmung gewertet werden müssen. Damit sei er seiner Un­terrichtungspflicht in vollem Umfange nachgekommen.

Der Verbandsgemeinderat habe als zuständiges Entscheidungs­organ alle Gründe für und gegen eine bestimmte Schulorganisa­tionsform abzuwägen, wobei nicht immer allen Interessen Rech­nung getragen werden könne. Das schulische Bedürfnis für die Neuorganisation leite sich aus der Tatsache her, daß nunmehr ei­ne endgültige Entscheidung über den Bestand der zweigeteilten Grundschule in Simmern und Kadenbach zu treffen sei. Der Vor­sitzende stellte fest, bei der angesprochenen Organisationsverfü­gung aus dem Jahre 1977 handele es sich unbestritten um ein Provisorium. Dies werde auch von der Bezirksregierung in Ko­blenz bestätigt.

Zum Vorwurf von Heinrich Dombo (FWG), die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach werde erneut unter Zeitdruck vorangetrieben, müsse man beachten, auch das Oberverwal- tungsgdericht gehe in seiner Entscheidung davon aus, daß nach dem Schulgesetz frühzeitig Klarheit über die Organisationsform herbeizuführen sei.

Der Bezirksregierung müsse eine entsprechende Absicht des Verbandsgemeinderates rechtzeitig mitgeteilt werden. Da die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes bereits seit einigen Wochen vorlag, hätte allen Fraktionen hinreichend Zeit für eine ausführliche Information über den Sachstand zur

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Verfügung gestanden.

Zur erneuten Beschlußfassung des Verbandsgertte über den geänderten Termin 1.2.1986 erläuterte Büro'* Dr. Possel-Dölken, bei der Diskussion im Jahre 1985h die kurzfristigste Lösung gewählt, womit aber nicht v-rf war, daß zu einem späteren Zeitpunkt die Frage der Beil! bzw. der Auflösung der Grundschule anders zu beurtal Heinrich Dombp (FWG) habe die Wirtschaftlichkeil J! schlagenen Änderung der Schulorganisation angezM den möglichen Alternaiven sei der Vorschlag der Verw-i alle Beteiligten auf Dauer aber die kostengünstigste i Selbstverständlich müsse man sich noch mit dem GriM zirk Heilberscheid beschäftigen, da auch dort in den7öef nur eine vorläufige Entscheidung der Bezirksregierunoni wurde. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, insge« le grundsätzlich keine kleinere Schule als die vierklassicr Jahrgangsklassen geordnete, einzügige GrundschuleaS bestehen bleiben. Fürdie angesprochenen Raumprobiem Augst-Schule in Neuhäusel sei im Haushaltsplan ein Bet gesehen, um zu einer besseren Lösung zu kommen. Den vom Oberverwaltungsgericht zititerten Urteilenbzl cherheit des Schulweges, hätten anders gelagerte Sach» zugrunde gelegen. So habe man bei Schulauflösunger 60er Jahren den Schulkindern einen 3 km langen Fußwegj einer sehr stark befahrenen Straße, z.T. ohne Gehweg,® tet. Das Bundesverwaltungsgericht habe in solchen^ schieden, diese Regelung sei für die Elten unzumutbar.! richtung eines Schulbusverkehrs wurde zur Lösung & blems als ausreichend angesehen. Bürgermeister Dr.i Dölken wies auf einen durchgeführten Ortstermin an der Schule hin, in dessen Verlauf Möglichkeiten zur Verbs der Verkehrssicherheit besprochen wurden. Man seiaberj dem Ergebnis gekommen, daß die Augst-Schule überein! sichere Schulbushaltestelle verfüge, da diese in einerWoa nicht an einer Hauptsraße liege. Die Kinder könnten nach] sen des Schulbusses das Schulgelände sicher erreid müßten dazu nur eine Stichstraße überqueren. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken kritisierte in c menhang das unvernünftige Verhalten einiger wenigerE| mit ihren Pkws möglichst nahe an das Schulgeländehes und beim Rangieren und Abfahren von der Schule denn gerverkehr der Kinder aus dem Schulbus kreuzen. Ledig! ses Verhalten führe Gefahrensituationen herbei.

Das Problem der Außensportanlagen sei wiederholt a chen worden. Der Grunderweb habe bisher wegen & Preisvorstellungen der Eigentümer nicht verwirklichtweri nen. Nach Abschluß der Grunderwerbsverhandlungen k verzüglich mit dem Bau begonnen.

Erich Schmidt (SPD) führte aus, das Schu Iproblem seiei^ einen Anrag des Kindergartenzweckverbandes i den. Er vertrat die Auffassung, Bürgermeister Dr. Posi habe eine endgültige Entscheidung über die Schulorg« Ende 1984 verneint, obwohl insgeheim die Auflösung! beschlossene Sache gewesen sei. Bürgermeister Dr,j Dölken wies diese Aussage als eine Unterstellung zur» Erich Schmidt (SPD) zweifelte an, daß in der Kürze derZef] schlußfassung des Oberverwaltungsgeriches die Wille des Verbandsgemeinderates abgeschlossen sein könntjj Stimmung zur vorgeschlagenen Schulauflösung würde# zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Elternw* ren, den das Oberverwaltungsgericht für unzulässigem] Er appellierte an die Ratsmitglieder, der Vorlage ihreZus ' zu verweigern.

Melf Schaerffenberg (SPD) führt aus, die CDU-Fraktkmlj Elternrecht mit Füßen. Er sei der Meinung gewesen, ( bandsgemeinderat werde erneut über die Gesamts#^ Schulorganisation nachdenken und neu aufgetreteneAi gewichten. Die Mehrheitsfraktion wolle im vorliegenden!] »Machtposition« ausnutzen, um die Meinung allerandeif ligten zu unterdrücken. Das Urteil des Oberverwaltung habe die SPD-Fraktion noch nachdenklicher als zuvor!) Heinrich Dombo (FWG) erklärte, bezüglich des Sehre 30.5.1985 könne sich der Verbandsgemeinderat tot Pressemitteilungen verlassen, nach denen die Antraj beeits zu diesem Termin erfolgte. Er sprach Bürgern" Possel-Dölken die Befugnis ab, an diesem Tage bereite*! trag zu stellen. Dies stelle eine Verletzung der Rechlej

bandsgemeinderatesdar. Er sehe darüber hinaus keicc die Organisationsverfügung der Bezirksregierung dem Jahre 1977 zu ändern, die im übrigen keine Pöt* 1