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Nr. 12/86
Mir
zur Auflösung der Grundschule Simmern/Kaden-
Hintergrund entstanden, daß für diese Schule
^'^ätestensmit Beginn des Schuljahres 1987/1988-ein ir-s
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^ benötigt wird. Man habe sich aus pädagogischen rnanisatorischen und wirtschaftlichen Überlegungen l en ’°L u ng der Grundschule nach Neuhäusel entschie- i an die Grundschule in z wei Standorten auf Dauer nicht re Lösung sehe. Da es dem Kindergartenzweckver- J htzumutbar war, für eine Übergangszeit die Raumkapa- r 1 zu erweitern, könne die 4. Gruppe erst nach Freiwer- ySchulgebäudes geschaffen werden.
jpsequenz
aus den Beschlüssen des Oberverwaltungsge-
, ' 13 . 2.1986 seien die formellen Punkte auszuräumen,
* Gericht zum Anlaß genommen habe, die Anordnung der /en Vollziehung der Organisationsverfügung aufzuheben. Ihhabesich jedoch nichts geändert. Robert Stauch beton- lliieCDU-Fraktion sei wichtig zu wissen, daß jede Klassen- Snschaft bestehen bleibe, die Klassenlehrer mit nach Neu- Lechselten und eine Fortführung des Unterrichtsstoffes I m öglich sei. Die Auflösung der Grundschule Sim- Ldenbach sollte zum nächstmöglichen Termin, also zum 88verwirklicht werden.
Lahme der SPD-Fraktion
LgpD-Fraktion erklärte Reiner Schlemmer, Ursache für die hdlung dieses Tagesordnungspünktes sei der Versuch, ge- L Interessen der gesamten Elternschaft der Grundschule L/Kadenbach die Auflösung dieser Schule durchzuset- [uf Frage des Ratskollegen Erich Schmidt (SPD) nach Ge- L Ober die Auflösung der Schule in Simmern und Kaden- LbeBürgermeisterDr.Possel-Dölken in der letzten Ratssit- |es Jahres 1984 diese Befürchtungen zurückgewiesen.
is in der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im 1985 sei die Absicht der Verwaltung deutlich geworden, die jschule Simmern/Kadenbach aufzulösen. Ein halbes Jahr jemdie Befürchtungen der Eltern zurückgewiesen wurden, Ider Verbandsgemeinderat mit der Mehrheit der CDU- jon am 13.6.1985 die Auflösung der Grundschule durchge-
[rSchlemmer (SPD) kritisierte, kein Mitglied seiner Fraktion pishereine Kopie des Beschlusses des Oberverwaltungsge- s erhalten, obwohl die Verbandsgemeinde am Verfahren igtwar. so habe man erst jetzt feststellen können, daß die Belang der Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach [sam30.5.1986 erfolgte, obwohl der Verbandsgemeinderat ji seiner Sitzung am 13.6.1986 eien entsprechenden Be- S gefaßt habe. Dies halte er für eine Mißachtung des Ver- jgemeinderates. In der Sitzung des Rates am 13.6.1986 ha- Ireinen Hinweis auf die bereits erfolgte Beantragung gege- [)ie SPD-Fraktion sehe dies als eine Täuschung und einen ) die Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters ge- }33 Abs. 1 der Gemeindeordnung an.
[PD-Sprecher hob hervor, der Beschluß zur Auflösung der Jschulemit Beginn des Schuljahres 1985/86 habe einen ein- Sen Termin enthalten, der nicht interpretationsfähig war.
|nende Haltung der SPD-Fraktion besteht unverändert
lerbandsgemeinderat sei nun aufgefordert, die Auflösung hindschuleSimmern/Kadenbach füreinen neuen Termin zu Wen. Die Auffassung der SPD-Fraktion sowie die der Elpe sich in der Zwischenzeit nicht geändert, feschluß des Oberverwaltungsgerichtes bestätige die Mei- leinerFraktion, daß der Wille der Eltern und des überwieen- pilesder Bevölkerung der beiden betroffenen Ortsgemein- oberücksichtigen sei. Bereits Art. 27 Abs, 2 der,LandÖsver- pg schreibe die Berücksichtigung des Elternwillens im Befer schulischen Erziehung vor. Reiner Schlemmer (SPD) lfest.es hätten sich über 800 Bürger der Orte Simmern und [bach zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen und fern seien im gerichtlichen Verfahren beigetreten, um für palt ihrer Schule zu kämpfen.
ehrheitsfraktion habe die Widersprüche der Eltern, des | ernbeirates, des Schulausschusses und Ortsgemeinde- Twdenbach beiseite geschoben. Im personalvertretungs- P an Verfahren hätten alle Personalräte gegen eine Auflö- | aer . Grundschule Simmern/Kadenbach votiert. Dieses f eiv °m zuständigen Minister durch ein »Ja« ersetzt wor-
Raumbedarf des Kindergartens ist der Grund für die Auflösung
Reiner Schlemmer (SPD) stellte fest, das Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz bestimme, daß die Schulbehörde Söhulep mit Zustimmung der Gebietskörperschaft nach dem schulischen Bedürfnis einrichtet und äufhebt. Auslöser im vorliegenden Fall sei nicht das schulische Bedürfnis, das lediglich einen zusätzlichen Klassenraum erfordere, sondern der Raumbedarf des Kindergartens.
SPD-Fraktion beantragt Sachverständigenanhörung
Zur Vermeidung eines erneuten negativen Ausgangs einer Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten und um die Möglichkeit zur Abwägung aller wichtigen Gesichtspunkte zu geben, stellte Reiner Schlemmer im Namen der SPD-Fraktion folgende Anträge:
1 . Der Verbandsgemeinderat führt vor einer abschließenden Entscheidung über die Schulorganisationsmaßnahmen eine Anhörung von Sachverständigen, des Schulelternbeirates und des Personalrates gemäß § 35 Abs. 2 GemO und § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates durch. Die anzuhörenden Sachverständigen werden durch die Fraktion benannt.
2. Der Rat beauftragt gemäß § 33 Abs. 3 Satz 2 GemO je zwei namentlich noch zu benennende Mitglieder der im Rat vertretenen Fraktionen mit der Einsichtnahme in alle Verwaltungsakten, die die Grundschule Simmern/Kadenbach und die beabsichtigte Neuorganiation betreffen.
Durch die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes hätten sich fürdie SPD-Fraktion offene Fragen ergeben, die nur durch die Anhörung des Sachverständigen und die Einsichtnahme in die Verwaltungsakten ausreichend beantwortet werden könnten.
Stellungnahme der FWG-Fraktion
Für die FWG-Fraktion erklärte Günter Windeck, er unterstütze weitestgehend die Aussagen von Reiner Schlemmer (SPD). Der Schulträgerausschuß habe sowohl den Antrag auf Auflösung als auch einen nachgeschobenen Antrag auf Beibehaltung der jetzigen Schulsituation mit jeweils 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen abgelehnt. Er kritisierte eine Aussage von Robert Stauch (CDU), wonach es sich bei der Grundschule Simmern/Kadenbach um ein Provisorium handele. Die Organisationsverfügung der Bezirksregierung über die Einrichtung der Grundschule Simmern/Kaden- bachvom 1.8.1977 enthalte keine Aussagen darüber, daß diese organisationsform lediglich eine provisorische Lösung darstelle. Günter Windeck (FWG) stellte abschließend nochmals die Ablehnung seiner Fraktion gegen die Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach und die Unterstützung der Anträge der SPD- Fraktion heraus.
Als zweiter Redner aus Reihen der FWG-Fraktion ergriff Heinrich Dombodas Wort und führte aus, nach dem Beschlußdes Oberverwaltungsgerichtes Koblenz hätten viele Eingeweihte damit gerechnet, daß Problem »Schulauflösung« werde erneut gründlich überdacht werden, statt dessen solle auf Biegen und Brechen das Verfahren durchgeführt werden. Der Gerichtsbeschluß sei den Ratsmitgliedern vorenthalten und nur auszugsweise zur Kenntnis gegeben worden.
Nach Auffassungvon Heinrich Dombo(FWG)seiderGrundfürdie Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach hauptsächlich im Raumbedarf des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäu- sel zu suchen. In Neuhäusel werde eine Grundschulerweiterung forciert, ein notwendiger Kindergarten dagegen bleibe aus. Die Begründung der Organisationsverfügung der Bezirksregierung enthalte keine Aussage darüber, daß die Schulauflösung wegen des Raumbedarfes des Kindergartenverbandes vorgenommen werde. Dieser »Hauptgrund« könne daher auch keiner gerichtlichen -Überprüfung unterzogen werden.
Schulauflösung Simmern/Kadenbach wird unberechtigterweise vorgezogen
Hei'iirteh Dombo (FWG) erhob den Vorwurf, die Schulauflösung derGrundschuleSimmern/Kadenbach werde unberechtigterwei- sevorgezogen, obwohl in derGrundschule Heilberscheid seit jah- ren vier Klassenräume fehlten. Mit der Auflösung würden die Interessen der Eltern vernachlässigt, die mit einer Mehrheit von etwa 90 % für den Schulerhalt eintreten würden. Der FWG- Sprecher wies auf parteiprogrammatische Aussagen der CDU- Fraktion hin, wonach es bis zum Jahre 1988 nicht zu neuen Schulschließungen kommen werde. Gegen dieses Programm verstoße die CDU-Fraktion des Verbandsgemeinderates.

