Montabaur
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Vit Verwaltung informiert
Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11. März 1986
Beratung und Beschlußfassung über die Schulorganisation in der Verbandsgemeinde Montabaur (Grundschule Simmern)
Sachstandsbericht des Bürgermeisters Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläuterte dem Verbandsgemeinderat den derzeitigen Sachstand bezüglich der Schulorganisation für den Bereich der Grundschule Simmern/Kadenbach. Der Verbandsgemeinderat habe am 13.6.1985 den Antrag zur Auflösung der Grundschule mit Beginn des Schuljahres 1985/86 beschlossen. In Ausführung dieses Beschlusses sei ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Koblenz als zuständige Schulbehörde gestellt worden.
Vor allem durch Verzögerungen im personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahren konnte die Organisationsverfügung zum 1 .8.1985 nicht erlassen werden. Auf Vorschlag des Kultusministers sei im personalvertretungsrecht'lichen und Mitbestimmungsverfahren als Termin für die Schulauflösung der 1.2.1986 festgelegt worden.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führte weiter aus, in einer Stellungnahme zu diesem Vorschlag vom 10.9.1985 habe er in Ausführung und Interpretation des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 13.6.1985 der Bezirksregierung mitgeteilt, die Beschlußfassung sei dahingehend zu verstehen, daß bei Undurchführbarkeit zu Beginn des Schuljahres 1985/86 der nächstmögliche spätere Zeitpunkt von der Beschlußfassung mit erfaßt werde, dadie Dringlichkeit,dem Kindergarten in Simmern Räume zur Einrichtung einer 4.- Gruppe zur Verfügung zu stellen, nach wie vor bestanden habe. Die Organisationsverfügung der Bezirksregierung Koblenz mit Datum vom 9.10.1985 beinhalte die Auflösung der Grundschule Simmern mit Wirkung vom 1.2.1986 und gleichzeitig die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Der Bewilligungsbescheid vom 30.10.1985 habe einen Beginn der Bauarbeiten erst im November 1985 ermöglicht. Dadurch und durch den frühen Wintereinbruch sei es nicht möglich gewesen, die Baumaßnahme rechtzeitig zum 1.2.1986 zu beenden. Gegen die Organisationsverfügung der Bezirks'regierung hätten drei Eltern Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht in Koblenz Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung gestellt.
Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seien vom Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluß vom 18.12.1985 abgelehnt worden. Das Gericht habezur Begründung ausgeführt, das überwiegendeöffentliche Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung wäre gerechtfertigt, da die Organisationsverfügung der Bezirksregierung offensichtlich rechtmäßig sei.
Oberverwaltungsgericht gibt den Anträgen der Eltern statt
Den Beschwerden der Eltern habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluß vom 13.2.1986 abweichend von der Entscheidung der ersten Instanz stattgegeben und den Klagen die aufschiebende Wirkung wieder zuerkannt. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hob hervor, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts basiere im wesentlichen auf zwei Gründen.
Der Zeitpunkt (1.2.1986) und die Dringlichkeit der Organisationsverfügung sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes von der Bezirksregierung Koblenz nicht hinreichend dokumentiertworden. Die Möglichkeit der Auflösung einer Schule während des Schuljahres bestehe nur bei gewichtigen Gründen, die von der Bezirksregierung nicht dargetan worden seien.
Darin liegeein Verstoß gegen das Abwägungsgebot. Daneben leide die Organisationsverfügung daran, daß die Verbandsgemeinde Montabaur dem geänderten Termin zum 1.2.1986 nicht durch einen gesonderten Ratsbeschluß ausdrücklich zugestimmt habe. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führte aus, das Oberverwaltungsgericht vertrete die Auffassung, da der Verbandsgemeinderat nicht erneut über den geänderten Termin abgestimmt habe,
Nt
sei die Organisationsverfügung nicht rechtmäßig zZ"' kommen. aa
Zudem werde die Notwendigkeit zur Einrichtung ein es s, ges hervorgehoben, der keine besonderen Gefahrenfß* tern und Kinder herbeiführe. Zu diesem Punkt sei aberkel Scheidung getroffen worden. Die Beschlüsse des Obel tungsgerichtes Koblenz könnten wegen ihrer Unanfed! keiner weiterer^ juristischen Überprüfung unterzogen^
Verbandsgemeinderat soll Auflösung der Grundschui mern/Kadenbach zum 1.8.1986 beantragen
Bürgermeister Dr. Possei führte aus, es werde dahervom gen.einenneuen Beschluß des Verbandsgemeinderatesa Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach mit vd vom 1 .8.1986 zu fassen, da die vom Oberverwaltungsgerj, gebrachten Bedenken gegen einen Wechsel während Schuljahres darin ausgeräumt seien. BürgermeisterDr. Possel-Dölken erklärte, in der Zwischen be es in der Sache selbst keine neuen Gesichtspunkte ga die für eine andere Entscheidung sprechen würden. Esv« daher unverändert bei dem Vorschlag, die Grundschui mern/Kadenbach aufzulösen.
Robert Stauch (CDU) hebt Provisorium der Grundschui mern/Kadenbach hervor
Robert Stauch führte als Sprecher der CDU-Fraktion« 1977 gebildete Grundschule Simmern mit den Standorten) bach und Simmern sei im Rahmen der NeuordnungderSc zirke in den 70er Jahren als provisorische Lösung angesel* den. Dafür spreche auch, daß der damalige Elternbeiratdi geteilte Schule als unzumutbar bezeichnet und eine Ein rung in die Augstschule gefordert habe. Aus pädagogisch« sei es unbestritten, daß zweigeteilte Schulen vielerlei Nt anhaften, so daß die Zusammenführung an einem Standj angestrebte Ziel einer effizienten Schulorganisationsei.di Dauer die beste Lösung für einen geordneten Funktionsaj Interesse der Kinder geschaffen werden könne. '
Robert Stauch (CDU)erklärte, die nach Jahrgangsklassen) derteeinzügigeGrundschule an einem Ort solltediekleinsli nisatorische Einheit sein, wobei diese Forderung weder! mern noch in Kadenbach zu erfüllen sei.
Eingehende Beratungen bestätigen die Notwendig!« Auflösung der Grundschule
Die CDU-Fraktion habe unter besonderer Gewichtungund gung vieler Aspekte am 13.6.1985 der beabsichtigten Orj tionsform der Grundschule Simmern/Kadenbach zugeS Aufgrund des Beschlusses des OberverwaltungsgericM man erneut alle für und gegen eine Auflösung sprechend« de erörtert und die Elternvertreter in einer Fraktionssitzuj CDU-Fraktion am 10.3.1986 angehört.
Nach eingehender Beratung und unter Beachtung allerKri so Robert Stauch, komme die CDU-Fraktion zu dem Erg daß die von ihr bei der Beschlußfassung im Juni 1985veitij und für überzeugend gehaltenen Gründe aufrecht eiW den.
Seine Fraktion werde daher der beabsichtigten Auflös«! Grundschule Simmern/Kadenbach und der gleichzeitig# gliederung in den Schulbezirk der Augstschule zustimma
Raumbedarf für 6. Klassenraum ist ursächlich für diel sung der Schule ’
Robert Stauch (CDU) betonte besonders, das RaumprobW Kindergartenzweckverbandes Simmern-Neuhäuselseilf der zeitliche Auslöser der Diskussion um den Bestanddei schule gewesen. i
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