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Montabaur

Seite 18

Nentershausen

Bürgerversammlung in Nentershausen

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 18. Dez. 1985 (GVBI. S. 291) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Nentershausen am

Donnerstag, 13. März 1986, 20.00 Uhr in der Turnhalle statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Nentershausen/Montabaur, 24.2.1986 Ortsgemeinde Nentershausen Perne, Ortsbürgermeister

Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Gemeinderatssitzung vom 14.2.1986

Tagesordnungspunkt 2:

Zur Haushaltsvorlage erklärte der Bürgermeister, der Rat könnte glücklich sein über den vorgelegten Entwurf.

Es sei wohl einmalig in Rheinland-Pfalz, daß eine Gemeinde ohne jegliche Schulden mit einem Rücklagenstand zum 31.12.1985 von rd. 1.800.000,-- DM in ein neues Haushaltsjahr gehe.

Dies sei u.a. das Ergebnis einer über 12 Jahre konsequent verfolg­ten, von großem Verantwortungsbewußtsein getragenen Finanz­politik zum Wohle der Allgemeinheit.

Bei diesem äußerst günstigen Stand habe die Gemeinde trotzdem im vergangenen Jahr wieder für 250.000,-- DM investiert.

Die Steuerhebesätze bleiben auch in diesem Jahr unverändert und liegen somit seit Jahren im untersten Drittel beim Landes­durchschnitt. Die jährlichen Zuwendungen an die Ortsvereine werden aufgestockt.

Alle im Investitionsprogramm bis 1989 vorgesehenen Maßnah­men sind nach derzeitigen Erkenntnissen ohne die Aufnahme von Fremdkapital möglich. Als Investitionsmaßnahmen nannte der Bürgermeister u.a.: Erschließungsmaßnahmen im »Wolfen« (ein­schließlich einer umfangreichen Fläche für den Grundschulstandort)sowie gleiche Maßnahmen im »Wiesenmor­gen«.

Ausbau des Marktplatzbereiches

Kostenbeteiligung an der Schulturnhalle. Allein fürdiese Maßnah­men sind die Rücklagen erforderlich um zu verhindern, daß die Gemeinde in rote Zahlen gelange.

Es bestehe also nicht die Absicht, wie wider besseres Wissen von gewisser Seite behauptet wurde, der Bürgermeister und die Mehrheit seiner Vertretung wollten durch hohe Rücklagen »glän­zen«.

Es treffe auch nicht zu, wie fälschlicherweise zu hören war, die Ge­meinde hätte durch Raubbau im Wald ihre Rücklagen geschaf­fen. Ganz im Gegenteil heute wisse jeder, daß über viele Jahre im Wald (Forstetat) mit Defizit abgeschlossen wird. Es werde seit Jahren nur soviel Holzeinschlag vorgenommen, wie es zur Erhal­tung und Pflege des Gemeindeeigentums (Wald) erforderlich sei. Abschließend erklärte der Bürgermeister, daß der Haushalt 1986 im Verwaltungshaushalt mit 1.492.000,-- DM und im Vermögens­haushalt mit 549.000,--DM abschließt. Das Gesamtvolumen des Etats belaufe sich somit auf 2.041.000,-- DM.

Der Rat stimmte dem Haushaltsplan 1986 einstimmig zu.

Perne, Ortsbürgermeister

Tagesordnungspunkt 6. Öffentlicher Teil der Gemeinderats­sitzung vom 14.2.1986, Verschiedenes In scharfer Form verurteilte der Bürgermeister die Veröffentli­chung der FDW Rörig in der WWZ und Nass. Landeszeitung vom 15.1.1986. Auskünfte von der Zeitungsredaktion hätten ergeben, daß Listenführer Kurt Rörig schriftliche Vorlagen, von ihm unter­zeichnet, zur Veröffentlichung gegeben habe.

Dies sei umso bedauerlicher, weil es sich bei K. Rörig um einen Angehörigen der Kreisverwaltung handele, bei dem man eine ge­wisse Verwaltungskenntnis voraussetzt und der nicht darauf

angewiesen sein dürfte, mit unwahren BehauptuZl lichkeit zu täuschen, um so seine ProfilierungsbeJj frieden. Im Interesse der Gemeinde und des gesaml derates erkläre ich, daß es in Zukunft nicht rnehrsnj hingenommen wird, wenn die Gemeinde und ihren! fälschliche Aussagen des Herrn Rörig in ein falsche^ werden, zumal es sich nicht um den ersten Falldiesel Leider hat es Herr Rörig heute abend und in J] Finanzausschußsitzung vorgezogen, unentschuiy Wesenheit zu glänzen.|

Die Gemeindepoiitik wird nicht in Gaststätten oder J räumen, sondern einzig und allein in den Gemeinde! schußsitzungen gemacht. Schlagworte wie: »SenioJ ren« und »große Resonanz gefunden« würden andij nichts ändern. 1

Im einzelnen sei zu den Veröffentlichungen festzuJ

1. K.Rörig hat Ende Dezember 1985 keinen HauslJ

1986 vorgestellt, weil er dazu überhaupt nicht in! war. ]

2. Im vorgesehenen Baugebiet »Wolfen« für denGI

schulstandort ist die Sporthalle nicht vorgesely vorgesehene Schulturnhalle mit den entsprach richtungen für die Mitbenutzung sämtlicher OrtsJ wird oberhalb der Hauptschule errichtet. Dieser! liegt schon über 8 Jahre fest.) |

3. Durch den Ort könne nach wie vor mit Tempo?)] werden, ist eine ungeheuerliche Behauptung und rung sämtlicher Kraftfahrer. Es wäre besserzJ daß der Profilierungsversuch der FWG Rörig eins ins Leere war, anstatt neue Hoffnungen bei den] der Weserstraße/Niedererbacher Straße zu wd

4. Tatsache ist, daß die gesetzlichen Bestimmurig]

raumer Zeit keine Einrichtung von SpielstraBed lassen 1

Perne, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Schlüsselbund mit Karabinerhaken, 1 schwarzesfJ mit Inhalt im Gemeindebereich Nentershausen geH Die Verlierer können sich die Fundgegenstände bei meindeverwaltung während der Sprechzeiten des sters abholen.

Perne, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgeii Nentershausen für das Jahr 1981 26.2.1986

L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. derGa nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973p folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nadij gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aulsiä vom 18.2.1986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3 IH Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werdentuj

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A)

1986

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