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Montabaur

Seite 8

Karl-Heinz Bächer (SPD) erklärte, er habe erwartet, daß Reinhard Lorenz (FWG) sich als erster Redner zu Wort melden würde. Er sei enttäuscht, daß dies nicht geschehen sei. Seit der letzten Ratssit­zung habe er sehr viel Zeit gehabt, die er offensichtlich aus­schließlich dazu verwendet habe, einen moralisch gerechtfertig­ten Ausschluß formalrechtlich rückgängig zu machen. Diese für Reinhard Lor'enz (FWG) kostbare Zeit hätte er besser nutzen kön­nen. Es hätte sowohl dem Ansehen des Rates und insbesondere seinem eigenen Ansehen nicht geschadet, wenn er sich zu einer Entschuldigung durchgerungen hätte.

Karl-Heinz Bächer (SPD) erläuterte, er habe eigentlich erwartet, daß sich die FWG-Fraktion in aller Form von den Äußerungen di­stanzieren würde. Er bedaure, daß dies bisher nicht der Fall gewe­sen sei.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hob nochmals hervor, er habe den Ausschluß nicht in der Hitze der Debatte ausgesprochen, son­dern sei guten Glaubens gewesen, daß bei schweren Verstößen auch der Ausschluß aus einer laufenden Sitzung möglich ist. Dies habe sich aber nicht bestätigt. Der rechtswidrige Ausschluß recht- fertige aber in keinen Weise die beleidigenden Äußerungen. Reinhard Lorenz (FWG) wies darauf hin, er habe Bürgermeister Dr. Possel-Dölken in einem Schreiben vom 30.12.1985 die Mög­lichkeit eingeräumt, die von ihm getroffene Fehlentscheidung bis zum 10. Januar 1986 zurückzunehmen und dies im öffentlichen Teil der nächsten Stadtratssitzung öffentlich bekanntzugeben. Bis zur festgesetzten Frist sei ihm keine Antwort von Bürgermei­ster Dr. Possel-Dölken zugegangen. Er habe sich daher gezwun­gen gesehen, die Angelegenheit an die Kreisverwaltung weiterzu­geben.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellte fest, er habe sich nicht unter Fristsetzung, in Form eines bestimmten Ultimatums, zu ei­ner bestimmten Erklärung oder einem bestimmten Handeln ver­anlaßt gesehen. Einige Tage nach dem 10.1.1986 sei Reinhard Lorenz (FWG) das Antwortschreiben zugegangen. Bürgermei­ster Dr. Possel-Dölken führte weiter aus, er habe von seiner Seite aus keine Möglichkeit gesehen, die Entscheidung zurückzuneh­men. Die Gemeindeordnung schreibe eindeutig die Beschlußfas­sung des Stadtrates über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses vor.

Der Stadtrat entschied zunächst durch Handzeichen offen über die Aufnahme des Zusatzantrages der SPD-Fraktion in den Be­schlußtext. Der Antrag wurde mit 20 Ja-Stimmen und 3 Enthaltun­gen angenommen.

Aufgrund der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde anschlie­ßend in geheimer Abstimmung (durch Stimmzettel) mit 20 Ja- Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgendes beschlos­sen:

Dem Einspruch von Ratsmitglied Reinhard Lorenz vom

30.12.1985 gegen seinen Ausschluß von der weiteren Teilnahme an der Stadtratssitzung am 19.12.1985 wird aus formellen Grün­den stattgegeben, im übrigen wird der Einspruch zurückgewie­sen.

Der Stadtrat bestätigte dem Bürgermeister, daß der Ausschluß von Ratsmitglied Lorenz aus der Stadtratssitzung vom

19.12.1985 dem Ansehen des Rates sowie der Aufrechterhaltung des moralisch-politischen Anstandes diente und dem Geist der Geschäftsordnung des Stadtrates entsprach.«

Paul Trumm (SPD) einstimmig zum II. Beigeordneten der Stadt Montabaur gewählt

Nachdem Gerhard Stühn (SPD) sein Amt als II. ehrenamtlicher Beigeordneter niedergelegt hatte, war die Wahl eines Nachfol­gers erforderlich. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Paul Wid- ner, schlug Paul Trumm (SPD) aus Montabaur-Reckenthal zur Wahl als II. Beigeordneten vor. Der Stadtrat wählte mit 23 Ja- Stimmen (einstimmig) Paul Trumm (SPD) zum II. ehrenamtlichen Beigeordneten.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreichte die Ernennungsur­kunde und nahm die Vereidigung des Neugewählten vor.

Paul Widner (SPD) bedankte sich für die einstimmige Wahl des der SPD-Fraktion zustehenden Beigeordneten. Er verlieh seiner Freude Ausdruck darüber, daß nunmehr ein aktives Mitglied der Industriegewerkschaft »Chemie, Papier, Keramik« gewählt wur­de. Damit sei eine weitere Palette des politischen Spektrums in der Bundesrepublik auch im Stadtrat vertreten.

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung hoHrllg! Weiterung des Bebauungsplanes »Schul- und SportzentJKLh: hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß

Der Stadtrat beschloß mit 21 Ja-Stimmen und 3 EnthaltunqjBB27 Der Stadtrat stimmt der Änderung bzw. Erweiterung des bIsui ungsplanes »Schul: und Sportzentrum«, welche zum InhanKK 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um diÄL Flurstücke Nr. 5939/6, 8/4881, 9/4881,4191/2, 4191/1 5942/1 (tlw.) 4200/3 und 4200/4 (tlw.) erweitert.

Im unter 1. genannten Erweiterungsbereich zwischen 8 ^-

dem Wirtschaftsweg Nr. 5938 und der von- Bodelschwingh-Straße wird eine öffentliche Verkehrs^.) w che ausgewiesen. ! ,

Für das Sportplatzgebäude im südwestlichen GeltungstP^i 13 reich und das Hausmeistergebäude im nordwestlichen nerj Geltungsbereich werden überbaubare Grundstücksflä- chen festgesetzt,

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in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung vorgel

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und durch die Verwaltung mit Datum vom 24.6.1985 erstellim^«^

und beschließt die Bebauungsplanänderung/-erweiterunj| g un - qe Satzung gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG. [

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan/ wurf »Feldchen» im Stadtteil Horresen an den zuständp Ausschuß verwiesen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies auf ein Antragsschrei eines Anliegers hin, wonach der Stadtrat die Möglichkeite Ausbaus der Auerhahnstraße bis zum Grundstück der AutofJ Diel prüfen möge. Der befestigte Streifen von etwa 2,5 mf reichte auf Dauer nicht als Zufahrt aus.

Karl-Heinz Bächer (SPD) beantragte im Namen seiner Fral den Tagesordnungspunkt zur erneuten Beratung an denzujj digen Ausschuß zu verweisen, da es noch zu viele diskussi würdige Punkte gebe, die nicht alle in öffentlicher Sitzungl delt werden könnten.

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Der Stadtrat entsprach dem Antrag der SPD-Fraktion auf Ven sung an den Bauausschuß mit 22 Ja-Stimmen (einstimmig))

Fortentwicklungssatzung im Bereich des Stadtteils Reet/ ME 1 hal verabschiedet. f von ' c *

Der Stadtrat beschloß mit 24 Ja-Stimmen (einstimmig) den? At)S - einer Satzung für einen Teilbereich des Stadtteiles Reckeii sinc *' Zur Begründung wurde ausgeführt, daß die Gemeinden Gm mit besonderer Wohnsiedlungsstruktur durch Satzung alsiij § 1p5 sammenhang bebaute Ortsteile festlegen können. Die Frag^ 0)E Erlasses einer Satzung stelle sich im vorliegenden Falleki durch die Bauabsichten eines Grundstückseigentümers« reich des Sespenroder Weges. Aufgrund eines Beschluss«! Stadtrates wurden Grundstücke am Sespenroder Weg in Novellierung des Flächennutzungsplanes aufgenommen Verbindlichkeit inzwischen gegeben ist. Durch den Erlaß Satzung würden Zweifel an der lnnenbereichseigenschaftiii| sprechenden Gebiet beseitigt und den Grundstückseigerir , eine Bebauung mit Wohngebäuden ermöglicht. Die AufsläJ Gene eines Bebauungsplanes erscheine nicht erforderlich. ; plane

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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Im Hahn«- Erweiterung« der Stadt Montag . Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindli^^, gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

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Der vom Stadtrat von Montabaur am 26.11.1985 gemäß §§l IS * ur BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnunj| cmen

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Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebau« plan »Im Hahn«-Erweiterung wurde durch die Kreisvemal _ des Westerwaldkreises am 24.1.1986 (Az. 6A/60,610-l3)- r migt. ® ,

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Auszug aus der Genehmigungsverfügung: I Halit

»Zu dem vorgenanten Bebauungsplan wird hiermit gemäßlGelti des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BlHahr S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleuß Allee von Verfahren und zur Erleichterung von InvestitionsvorhabiBahr

Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindul« |nd

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Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zustä keiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weiterleitungsl g r ^ baulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Gern gj^ gung erteilt.

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