Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 14

Der Zug wird sich an der kath. Kirche, Gartenstraße aufteilen. Zu­vor wird um 17.00 Uhr Herr Diakon Heinen einen Wortgottes­dienst halten, zu dem alle Teilnehmer am St. Martinszug herzlich eingeladen sind.

Der Zug führt über die Wilhelmshöhe, Oberdorfsraße, Struthweg zur Feuerstelle am Struthweg.

Bei dieser Gelegenheit darf ich darauf verweisen, daß für die Feu­erstelle nur nutzloses Reisigmaterial verwandt werden darf.

Es ist untersagt, nicht brennbares Material oder umweltfeindliche Gegenstände zum Abbrennen dort abzulegen.

Die Mitglieder der Freiw. Feuerwehr werden wieder die begleiten­de Funktion übernehmen.

Ich darf schon jetzt darum bitten, die Veranstaltung in geordnetem Rahmen durchzuführen und den Anordnungen der Feuerwehr­leuten Folge zu leisten.

Termin: Montag, 11.11.1985,

17.00 Uhr Wortgottesdienst in der Kirche,

17.30 Uhr Aufstellen des Umzuges auf dem Kirchenvorplatz. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Helfenstein­straße« der Ortsgemeinde Eitelborn für das Grundstück Flur 3, Flurstück 178/14 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG).

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 24.4.1985 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße« gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Für das Flurstück 178/14 (Flur 3) wird eine Dachneigung von 40 Grad und eine Drempelhöhe von 0,365 m zugelassen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, wäh­rend den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbür­germeisters in Eitelborn während den ortsüblichen Diensstunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile elngetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Ge­meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 giltnichtfürdie Verletzungvon Vorschriften überdieGe- nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla­nes oder der Satzung.

Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderaes (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter

oniabai

Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche RechtaTI begründen können, gegenüber der GemeindeverwT 11 1 tend gemacht worden ist. a,Un <l

Eitelborn, 4.11.1985 Ortsgemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung des Rates der Gemein« Eitelborn

Nörrenpfad und Steinstraße gewidmet Der Nörrenpfad und die Steinsraße wurden durch Ratsbel dem öffentlichen Verkehr gewidmet. I

Die letzte Voraussetzung fürdie Abrechnung dieser Str anJ der Satzung über die Erhebung von Erschließungsgebütf damit gegeben. 2

Die Abrechnung wird It. Auskunft der Verbandsgemeinde] tung den Anliegern in Kürze zugeatellt.

Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen zg nahmen der Dorferneuerung zurückgestellt.

Keine endgültige Entscheidung konnte getroffen werden: ne Beteiligung der Gemeinde bei der Gewährung von Zu sen zu Maßnahmen der Dorferneuerung durch die Verba meinde Montabaur, so daß eine Aussage hierüber in derni Ratssitzung ergehen soll.

Versuchsweise Einrichtung einer Zonengeschwlndlj begrenzung befürwortet

Gegen die Stimmen der SPD-Ratsfraktion stimmte derR| Antrag der CDU-Ratsfraktion zu, in absehbarer Zeit irr Helfensteinsraße/Bodenweg versuchsweise eine Gesch| keitsbegrenzungszone einzurichten.

Vorgesehen ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung: km/h, die Aufschluß über die spätere Einrichtung in ander] teilen geben soll.

Verstärkte Kontrollen bei Einhaltung dieser Höchstgesch| keit wurden von der Polizei zugesichert.

Die Ortsvertreter versprechen sich durch diese Maßnahnj de in der »Schnellstraße« Helfensteinstraße entscheidend: se für den innerörtlichen Verkehr.

KEVAG beabsichtigt Stromversorgung zu verbessern Durch die Installation einer 20kV-Freileitung von Urbar na] born soll die Stromversorgung für die Gemeinde vermef chert werden. Diese Freileitung wird in der Trasse derf vorhandenen Hochspannungsleitung montiert.

Dies entnahmen die Ratsmitglieder aus einem Schreibeid vag an die Kreisverwaltung, das der Gemeinde mildem« chenden Lageplan zugegangen ist.

Straßenrisse werden ausgebessert

Endlich, so sieht es aus, ist eine Firma gefunden, d den örtlichen Straßendecken auszubessern verspricht. | Eine chemische Fabrik aus Wiesbaden Biebrich hatzug !e Aufbruchstellen fachmännisch und wasserundurchlJ schließen. Die Arbeiten sollen noch im November diese« vorgenommen werden.

Rekultivierungs- und Ersatzmaßnahmen für die Fläche zur Errichtung der Schießanlage beschlösse!] Was vorherzwischen den Vertretern derVerbandsgentai Ortsgemeinde, dem Naturpark Nassau und der Landes^ hörde erörtert wurde, ist nunmehr durch Ratsbeschlußn| lieh bestätigt worden.

Als Ersatzfläche für die in unmittelbarer Nähe zum Spul errichtende Schießanlage wird der inzwischen einpleni«

(Ȋs

Irffäis*

j.#ar

Wickel

leidies

kGsiw

flieind

Waldwirtschaftspläne der Gemeinde für 1986 verah&chi Seit langer Zeit wieder mußte Herr Revierförster Karn dem« nen »Waldhaushalt« der Gemeinde vorlegen, bei dem die/* ben die Einnahmen erheblich übersteigen werden. * Der Hauungs- und Kulturplan der Gemeinde für 1086 &, Einnahmen in Höhe von 56.600 DM und Ausgaben in Mi] 63.300 DM vor bei einem Holzeinschlag von 1

175 fm Buche, 475 fm Fichte und 55 fm Kiefer.

Keine einschneidenden Maßnahmen hingegen sind not* zur Bekämpfung des »Sterbens« im Gemeindewald. Die v a denen Bestände geben, so Herr Kern - derzeitig noch kein! laß zu besonderen Vorkehrungen. 1

juungs

jtlieinl

»Revie

ytsjal

piErg:

11 mit E Iderfür i Öileing litsch: «Revie

pene

jtdilag

mmens

IbiEid

idKullui samtai irnabiT is des ts

wisse

t flanzi bdem

fr.wurd »eitet, kb aut wieder pienw: jim Ittel Et Ildes T jeseht Ich dafü e ar

ie,zu

sprach

f ände; Gebie DerF hl, B azu.v [dem dii ffiauG.

lerunt Mg ui

faltvt iszube p-Anrei ]Rat s pitaba Pt zu: