Einzelbild herunterladen

Seite 15

ßnteinj

erabschl ®rn dem| iam die k in.

1986 siehl an inHöB

sind notvl ald. Die v|

loch kein!

h Ratsbel

lerStraBel

igsgebüif

emeindeJ

nÜBuni

i werdend ig vonZJ die VerbEU ir in der na

ichwindlj

mte der R| r Zeit im ne Geschl

ränkungI ) in ander!

Maönahrrj

cheidendr

erbeseerif

i Urbar n« de vermal aase der j

Schreiben i mit dem!

>n,di< ärspricM.) h hat zugei rundurchll

,r Landespl >eschluB nl

zum Spol

aiiae Steinbruch mit Laubgehölzen wieder aufgeforstet. Iwasserzonen werden vorw iegend in der ehern. Kiesgrube in &se unterhalten, als sie möglichst von äußeren Einwirkun- - Wanderern usw. - geschützt werden und sich so störungsfrei Wickeln können.

tTrdies wird der Ausweisung einer Altholzzone zugestimmt. Genehmigung der Anlage stehen demnach aus der Sicht der * einde Hinderungsgründe nicht mehr entgegen.

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 24 . 10.1985

iuungs- und Kulturplan 1986

J*einführenden Erläuterungen des Ortsbürgermeisters gab ipevierbeamte zunächst einen Überblick über das Forstbe- Lrgbnis im Gemeindewald Neuhäusel für das Forstwirt- ytsjahr 1984 und unterrichtete den Rat sodann über die bishe- [nErgebnisse des Jahres 1985. Es wurde von denRatsmitglie- mitBefriedigung zur Kenntnis genommen, daß insbesonde- Lrfür das Forstwirtschaftsjahr 1984 veranschlagte Fehlberag ßiteingetreten ist und noch ein nicht unerheblicher Überschuß «schäftet werden konnte.

Lpevierbeamte erläuterte sodann im einzelnen den Hauungs- jdKulturplan 1968 und ging ausführlich auf die geplanten Maß- Len ein. Hiernach ist im Forstwirtschaftsjahr 1986 ein Holz- Lchlagvon insgesamt 280 fm vorgesehen, der sich wie folgt zu- jmensetzt:

in,gehe, 120 fm Buche, 85 fm Fichte, 65 fm Kiefer.

Lder Beratung beschloß der Rat einstimmig den Hauungs- pillurplan 1986, derGesamteinnahmen von 17.200,-DMund jamtausgben von 23.250,- DM vorsieht. Der Ortsbürgermei- linahm anschließend Gelegenheit, dem Revierbeamten na- isdes Rates seinen Dank dafür auszusprechen, daß trotz der Ijnnt schwierigen Verhältnisse er durch seine gewissenhafte Sparsame Wirtschaftsführung wiederum positive Betriebser- misse hat erzielen können.

«anzungsplan Tannenweg

bdem der Bepflanzungsplan für den Tannenweg bereits ftimals Gegenstand von Erörterungen im Ortsgemeinderat |r,wurde dem Rat nunmehr der endgültige Plan nochmals un- tjeitet. Bei der Vorstellung des Bepflanzungsplanes wurde baut die Einwendungen eines Anliegers eingegangen. Am Meder Aussprache beschloß der Rat, daß die Bepflanzung im pnenweg entsprechend dem in der Sitzung vorgestellten Plan jenommen werden soll. Damit kommen von der B 49 aus zu- bs! Ebereschen zur Anpflanzung, während im weiteren Ver- frfdesTannenweges etwa ab dem Grundstück Kühne Rotdorn jesehen ist. In diesem Zusammenhang sprach sich der Rat hdafür aus, in den beiden Baumscheiben im Friedhofsweg s anzupflanzen.

tderung des Bebauungsplanes »Spiel- und Sportzentrum«

((Ratnahm von den im Rahmen des Anhörverfahrens nach § (.5 BBauG durch die untere Landespflegebehörde und den pckverband Naturpark Nassau vorgebrachten Anregungen, i die Aufstellung eines Grünordnungsplanes gefordert fie,zur Kenntnis und beschloß, daß den Anregungen insoweit (prochen wird, als die Festsetzungen des bestehenden Grün- änungsplanes hinsichtlich der Randeingrünung auch für diese Änderung gelten und die Festsetzungen zur Durchgrünung ^Gebietes sinngemäß bei allen Einzelanlagen anzuwenden d.DerRat stimmte weiter derÄnderungdes Bebauungsplanes Begründung und der genannten Textfestsetzung in der »zu, wie sie dem Rat inder Sitzung Vorlagen. Er beschloß au- Idem die Offenlage dieserÄnderungsunterlagen nch § 2 a Abs. |6äuG.

lerung des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße Än- :n 9 und Erweiterung«

irvon der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeiteten ^90 hatte sich der Rat zunächst mit den durch einen Recht­st vorgetragenen Bedenken und Anregungen eines Anlie- ßzu befassen. Der Ortsgemeinderat beschloß, die Bedenken " Anregungen zurückzuweisen bzw. nichtzu berücksichtigen. °at stimmte weiter der Änderung des Bebauungsplanes Wabaurer Straße-Änderung und Erweiterung« mit folgendem pzu:

Nr. 45/85 -

a) Die Straße »Tannenweg« wird als verkehrsberuhigt ausgewie­sen.

b) Die Verkehrsflächenbreite des Tannenweges wird entlang der Grundstücke Nr. 8/1 und9/3 auf 6,50 m und im übrigenm auf 7.00 m festgesetzt.

Er beschloß weiter die Bebauungsplanänderung als Satzung ge­mäß §§ 24 GemO, 10 BBauG.

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Haid:

Der Tagesordnungspunkt hatte die Änderung einer sich auf die Dachaufbauten beziehenden Textfestsetzung zum Inhalt. Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes und der Frage an die Ratsmit­glieder nach einem etwa vorliegenden Sonderinteresse gemäß § 22 GemO stellte der Vorsitzende fest, daß der Ortsgemeinderat bei den verbleibenden mitwirkungsberechtigten Ratsmitgliedern nicht beschlußfähig ist und der Tagesordnungspunkt nicht abge­handelt werden kann. Er wies darauf hin, daß für die nächste Sit­zung zum gleichen Gegenstand nochmals eingeladen wird und der Rat aldann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Ratsmitgliedergemäß§39Abs. 1 Satz2GemO beschlußfähig ist.

Widmung von Verkehrsflächen

Der Ortsgemeinderat beschloß in getrennten Abstimmungen die Widmung des Tannenweges einschl. der Stichstraßen und des restlichen Teilstückes »Am Sauwald«. Ais Tag der Verkehrsüber­gabe wurde der 1.10.1985 bestimmt.

Neugestaltung des Kinderspielplatzes im Gebiet »Montabau­rer Höhe«

Nach voraufgegangenen Beratungen in verschiedenen Aus­schüssen befaßte sich der Rat erneut mit dem Kinderspiel- platz.Nach dem Ergebnis der Beratung und Abstimmung sollen zunächst Pläne für eine Neugestaltung des Kinderspielplatzes von verschiedenen Fachtirmen eingeholt werden. Der Rat will als­dann weiter entscheiden.

Entwässerung des Sommerweges zwischen dem Baugebiet »Lampertsloch« und der B 49

Der Vorsitzende informierte den Rat über die im Bauausschuß vorangegangenen Beratungen und über die vom Ausschuß ab- gegbene Empfehlung, am Böschungsfuß an der B49 entlang eine Drainage zu verlegen und das Wasser alsdann in einer Rohrlei­tung an der Grenze des letzten Baugrundstückes entlang in den Abwasserkanal derStichstraße des Lampertsweges zu leiten. Weiter wurde von dem Vorsitzenden eine ihm unterbreitete Skiz­ze zur Herstellung eines Lärmschutzwalles zur Diskussion ge­stellt.

Im Verlauf der anschließenden Beratung wurde das Für und Wider beider Lösungen mit zum Teil gegensätzlichen Standpunkten dis­kutiert. Gegen die Anlage eines Lärmschutzwalles wurde einge­wendet, daß der gemeindliche Sommerweg zur Errichtung eines Walles eine zu geringe Breite aufweist und das Oberflächenwas­ser sowohl im straßenseitigen Wallbereich als auch an der Grenze zu den Anliegergrundstücken aufgefangen und abgeleitet wer­den müßte. In der Abstimmung am Ende der Diskussion über bei­de Lösungen entschied sich der Rat mehrheitlich für die vom Bau­ausschuß empfohlene Entwässerung des Sommerweges.

Im weiteren Verlauf der Erörterungen stand im Vordergrund die Frage, wie in der Sache weiter vorgegangen werden soll. Der Rat beschloß hierzu, die Entwässerung durchzuführen und den Som­merweg an die angrenzenden Anlieger zu veräußern, sofern sich alle Anlieger mit dem Ankauf des Sommerweges einverstanden erklären. Vorsorglich sollen die Anlieger nochmals angeschrie­ben werden.

Nichtöffentliche Sitzung:

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vergab der Ortsgemeinderat die Arbeiten zur Ausführung von Außenputzarbeiten am Geräte­haus am Friedhof und zur Erneuerung des Anstrichs (außen) an der Friedhofshalle jeweils an die Firma mit dem preisgünstigsten Angbot. Der Rat stimmte weiter der Veräußerung von 2 gemein­deeigenen Baugrundstücken zu und beriet einen ihm vorliegen­den Planentwurf.

St. Martinszug in Neuhäuel

UnserdiesjährigerSt. Martinszugfindet am Montag, dem 11. Nov. 1985, statt. Die Kinder treffen sich mit ihren Fackeln und Lichtern um19.00UhrinderGartenstraßean der St. Anna-Kirche. Von dort führt der Lichterzug zum Martinsfeuer. St. Martin wird wieder