Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 12

H

ho,'

Montabaur, den 21. Okt. 1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge: Hannappel.

Hinweis:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhqinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hingewie­sen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die AusschlieBungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 ABs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzuungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Heiligenroth, 28.10.85 Ortsgemeinde Heiligenroth (S) Zerfas, Ortsbürgermeister

was-rwKw.wo

Nr.

Wir bemühen uns, einen gemütlichen Abend mit viemT" Tanz zu bieten. Eintritt: Abendkasse 5,- DM. Un,(

Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe

Am Montag , dem 11 . N ov . 1 985 fi ndet u m 1 9 .00 Uhrdie F i,

Sitzung der Freien Wählergruppe Herbst im Sitzung$raum!i meindeverwaltung statt. Um vollzähliges Erscheinen Ji w ten. rfl

Voranzeige

Gründungsversammlung des SV Heiligenroth Die Gründungsversammlung des SV Heiligenroth findet« Freitag, 22.11.1985, 20.00 Uhr in der Gaststätte Neuroth Eine gesondrte Einladung mit Bekanntgabe der Tagest» erfolgt noch einmal an gleicher Stelle. a 1

Interessengemeinschaft SV Heiligenroth.

TuS Ahrbach 1921 e.V.

Am Freitag, dem 29.11.85, besuchen wir per Bus das Eishockey- Bundesligaspiel Düsseldorfer Eg-Mannheimer ERC. Anschließend geht es zur längsten Theke der Welt in Düsseldorf.

Abfahrt um 17.00 Uhr ab Sonnenhof, Rückankunft ca. 3.00 Uhr. Fahrpreis incl. Eintritt = 25,- DM.

Eingeladen ist neben den Vereinsmitgliedern jedermann. Anmeldungen umgehend bei Gerd Ehl, Tel. 02602/8694.

Vorschau auf das Wochenende:

Samstag, den 9.11.85

D-Jugend 14.30 Uhr TuS Ahrbach SV Ransbach-Baumbach C Il-Jugend 15.30 Uhr TuS Ahrbach II - Glas Chemie II B-Jugend 15.30 Uhr SV Rengsdorf - TuS Ahrbach.

Sonntag, den 10.11.1985:

A II - Jugend 11.00 Uhr - SG Ellingen II - TuS Ahrbach II

A I - Jugend 11.00 Uhr TuS Ahrbach - VfB Wissen

II. Mannschaft 12.30 Uhr TuS Ahrbach II - SV Niedererbach II.

Damenmannschaft:

*14.30 Uhr TuS Ahrbach - SV Oberwesel I. Mannschaft 14.30 Uhr - SV Staudt - TuS Ahrbach.

Boden

Martinszug

Der diesjährige Martinszug findet am Montag, dem 11.11.1985 statt. Aufstellung ist um ca. 17.00 Uhr an der Ahrbachhalle.

Wie in den vergangenen Jahren werden Jugendliche der Big- Band Boden den Zug musikalisch begleiten.

Eulberg, Ortsbürgermeister

ASV »Deutsche Eiche«, Boden

Nach dem großartigen Heimsieg des ASV »Deutsche Eiche« Bo­den gegen den SC Langenlonsheim vor hervorragendem Publi­kum trifft die I. Ringermannschaft am kommenden Wochenende, Samstag, 9. Nov. 1985 um 20.00 Uhr in der Ahrbachhalle Boden auf den bisher ungeschlagenen Spitzenleiter der Ringerlandesli­ga, den VfL Bad Kreuznach. Wegen des zu erwartenden Zuschauerandrangs wird um möglichst frühe Anfahrt gebeten. Es werden auch mehr Zuschauerplätze als üblich zur Verfügung ste­hen. Für das leibliche Wohl ist in bewährter Qualität gesorgt.

Heiligenroth

Voranzeige

Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth

Dieses Jahr kann unser Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth

auf sein 20jähriges Bestehen zurückblicken.

Aus diesem Anlaß gestalten wir am 16.11.1985,20.11 Uhr einen »Bunten Abend« in der Vogelsanghalle Heiligenroth, ku dem wir alle Mitbürger und auswärtigen Gäste herzlich einladen.

Bezirksregierung Koblenz

56 - 61 - 6 -1/83 Öffentliche Bekanntmachung für den Bereich der Aua

1. Das Verbandswasserwerk Vallendar, vertreten durchl Geschäftsführung der Energieversorgung Mittelrhein | GmbH, hat auf Grund des § 19 des Gesetzes zurOrdij des Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. I s. WHG - sowie der §§ 13,122,123 und 105 Abs. 2 desll deswassergesetzes vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) LWGj die öffentliche Wasserversorgung beantragt, nach Mai be der vorgelegten Planunterlagen ein WasserschutzJ biet mit verschiedenen Zonen festzusetzen.

2. Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen Siij mern, Fluren 5, 7 und 15, Eitelborn, Flur 19, Arenbe Flur 11 und Immendorf, Flur 3

mit

Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung), Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung)u Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.

3. Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Zonen wej wie folgt beschrieben:

Zone I Brunnen Meerkatz I

Der Brunnen I liegt im südlichen Bereich der Parzelle5/^ markung Simmern, Flur 7.

Die Entfernung zur B 49 etwa bei km 6,53 rechtwinkliJ Straße beträgt ca. 60 m. Die Schutzzone I umfaßt eine] dratische Fläche von 20 x 20 m, in deren Mittelpunkf Brunnen I liegt.

Zone I Brunnen Meerkatz II.

Der Brunnen II liegt in westlicher Richtung vom Brunns! südlichen Bereich der Parzelle 6 Gemarkung Immeif Flur 3.

Die Schutzzone I umfaßt eine quadratische Fläche vor| 20 m, in deren Mittelpunkt der Brunnen I liegt.

Zone II Brunnen Meerkatz I und II.

Beginnend an der südöstlichen Ecke der Parzelle 5fl] markung Simmern Flur 7. Von hier verläuft die Schulz II in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen!] ze der Parzelle 5/9 bis zur südlichsten Ecke derselbe! Von hier weiter in südwestlicher Richtung entlang de! östlichen Grenze der Parzelle 6/2 Gemarkung SimmerJ 7 bis zur südlichsten Ecke der Parzelle 6/2. Die Schutz! II verläuft von dort in nordwestlicher Richtung entlanj nordöstlichen Grenze des Meerkatzbaches in derßf kung Simmern Flur 7 und Gemarkung Immendorf Flui zur westlichsten Ecke der Parzelle 17 Gemarkung Inj dorf Flur 3. Von dort in nordöstlicher Richtung entlai nordwestlichen Grenze der Parzelle 17 bis zur nördlicf Ecke derselben. Von hier geradlinig in nord-nordäsll Richtung, die Parzellen 6 und 5 Gemarkung Immendorf 3 schneidend bis auf einen Punkt der nordöstlichen Gl