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-911.1985,16.00 Uhr: SV Limburg/Offheim - TuS. r^ t ist um 15 Uhr in der Gaststätte »Zum Wolkenkratzer«, minFrink, zur pünktlichen Abfahrt.

Liabaur, Abt. Basketball

" jitzenspiel der Landesliga kommt es am kommenden a DieTuS-Basketballerempfangenden ungeschlagenen [ihrer TuS Treis-Karden.

" y ngsort ist am Samstag, 9.11.1985, um 16.00 Uhr die

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9. November 1985 5 Augst - Schüler iUhrWesternohe - Jungen 1 UhrJungen 2 - Seenplatte 2 ihr Zinhain - Mädchen 1 Uhr Mädchen 2 - Höhr-Grenzhausen.

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[ienwanderung jB- und Bettag, dem 20. le.Uhrzeit: 13.15 Uhr.

jtyeschichte und Brauchtum

n 71. Treffen des Arbeitskreises Heimatgeschichte und lum des Westerwaldvereins am Donnerstag, 14. Nov. 1 19 Uhr wird Landrat Peter Paul Weinert das 75jährige gebäude vorstellen. Gäste sind, wie immer, willkom-

Nov. 85. Treffpunkt: J. Kehrein-

AHRBACHGEMEINDEN

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Boden:

Öffentliche Bekanntmachung

ktiste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am I Donnerstag, 14. November 1985, um 19.30 Uhr pigsraum in der Ahrbachhalle statt.

Kdnung:

plliche Sitzung:

ptung und Beschlußfassung über die Änderung des

puungsplanes »Beul II« -Vorlage.

piedenes

pentliche Sitzung:

tagnahme zum Rahmenbetriebsplan der Firma

pg&Schneider, Siershahn

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iden, 5.11.85 ), Ortsbürgermeister

Heiligenroth Beilage einer Satzung

hung der Gemeinde über die Benutzung der Sportanlage

«emeinde Heiligenroth vom 25.10.1985 wird hiermit öf-

pkanntgemacht.

Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ortsge­meinde Heiligenroth bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefügt.

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 12. November 1985,20.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1984 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1984

2. Beratung und Beschlußfasung über den Erlaß einer Sat­zung über eine erneute Veränderungssperre im Bebau­ungsplanbereich »Dorfmitte«

Hinweis:

Zu Tagesordnung I/2 wird zum zweiten Male eingeladen, da der Rat in seiner Sitzung am 8.10.1985 nicht beschluß­fähig war. Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist daher in- der Sitzung am 12.11.1985 die Anzahl der mitwirkungsbe­rechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfä­higkeit des Rates unbeachtlich.

3. Beratung und Beschlußfassung über den I. Nachtragsplan zum Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1985

4. Beratung und Beschlußfassung über den 2. Nachtrags­plan zum Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirt­schaftsjahr 1985

5. Beratung und Beschlußfassung über die Sanierung der lufttechnischen Anlagen in der Vogelsanghalle gemäß TÜV-Bericht.

6. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten zum Umbau der Josef-Sabel-Schule

3. Personalangelegenheit.

4. Verschiedenes.

5431 Heiligenroth, 5.11.85 Zerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von ErschlieBungsanlagen (Er­schließungsbeiträge) vom 25.10.1985 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord« nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 04.03.1983 (GVBI.S.3l)sowiedes§ 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommu­nalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS610-10), zuletzt geändert durch Lan­desgesetz vom 7.2.1983 (GVBI. S. 25) die folgende Satzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 21. Okt. 1985 hiermit be­kanntgemacht wird.

§1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 1.8.1983 wird wie folgt geändert:

§ 4 (Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsauf­wand) erhält folgende Neufassung:

»Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungs­aufwandes. Erhält die Gemeinde zur Finanzierung des Erschlie­ßungsaufwandes Zuweisungen aus öffentlichen Kassen, die den sich aus Satz 1 ergebenden Betrag überschreiten, so erhöht sich der Gemeindeanteil nach Satz 1 um den überschreitenden Be­trag.«

§2

Diese Satzungsändrung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma­chung in Kraft.

Heiligenroth, 25.10.1985 Siegel Zerfas, Ortsbürgermeister

Genehmigt:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz