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Liabaur, Abt. Basketball
" jitzenspiel der Landesliga kommt es am kommenden a DieTuS-Basketballerempfangenden ungeschlagenen [ihrer TuS Treis-Karden.
" y ngsort ist am Samstag, 9.11.1985, um 16.00 Uhr die
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|l)hr Mühlheim 2 -Senioren 1 ([Ihr Altenkirchen - Senioren 2 ■Uhr Nentershausen - Senioren 3
[ienwanderung jB- und Bettag, dem 20. le.Uhrzeit: 13.15 Uhr.
jtyeschichte und Brauchtum
n 71. Treffen des Arbeitskreises Heimatgeschichte und lum des Westerwaldvereins am Donnerstag, 14. Nov. 1 19 Uhr wird Landrat Peter Paul Weinert das 75jährige gebäude vorstellen. Gäste sind, wie immer, willkom-
Nov. 85. Treffpunkt: J. Kehrein-
AHRBACHGEMEINDEN
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r/Ost jliedermitj ov. 1985, r
Boden:
Öffentliche Bekanntmachung
ktiste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am I Donnerstag, 14. November 1985, um 19.30 Uhr pigsraum in der Ahrbachhalle statt.
Kdnung:
plliche Sitzung:
ptung und Beschlußfassung über die Änderung des
puungsplanes »Beul II« -Vorlage.
piedenes
pentliche Sitzung:
tagnahme zum Rahmenbetriebsplan der Firma
pg&Schneider, Siershahn
rtiedenes
iden, 5.11.85 ), Ortsbürgermeister
Heiligenroth Beilage einer Satzung
hung der Gemeinde über die Benutzung der Sportanlage
«emeinde Heiligenroth vom 25.10.1985 wird hiermit öf-
pkanntgemacht.
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ortsgemeinde Heiligenroth bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefügt.
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 12. November 1985,20.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1984 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1984
2. Beratung und Beschlußfasung über den Erlaß einer Satzung über eine erneute Veränderungssperre im Bebauungsplanbereich »Dorfmitte«
Hinweis:
Zu Tagesordnung I/2 wird zum zweiten Male eingeladen, da der Rat in seiner Sitzung am 8.10.1985 nicht beschlußfähig war. Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist daher in- der Sitzung am 12.11.1985 die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.
3. Beratung und Beschlußfassung über den I. Nachtragsplan zum Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1985
4. Beratung und Beschlußfassung über den 2. Nachtragsplan zum Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1985
5. Beratung und Beschlußfassung über die Sanierung der lufttechnischen Anlagen in der Vogelsanghalle gemäß TÜV-Bericht.
6. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Umbau der Josef-Sabel-Schule
3. Personalangelegenheit.
4. Verschiedenes.
5431 Heiligenroth, 5.11.85 Zerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von ErschlieBungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 25.10.1985 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord« nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 04.03.1983 (GVBI.S.3l)sowiedes§ 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVBI. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 21. Okt. 1985 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 1.8.1983 wird wie folgt geändert:
§ 4 (Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand) erhält folgende Neufassung:
»Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Erhält die Gemeinde zur Finanzierung des Erschließungsaufwandes Zuweisungen aus öffentlichen Kassen, die den sich aus Satz 1 ergebenden Betrag überschreiten, so erhöht sich der Gemeindeanteil nach Satz 1 um den überschreitenden Betrag.«
§2
Diese Satzungsändrung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Heiligenroth, 25.10.1985 Siegel Zerfas, Ortsbürgermeister
Genehmigt:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

