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Nr. 38/85

rj^yng bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes

Äs Bebauungsplanes »Altstadt II«

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hahn-

Hstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes eiches Weiher«

Aufstellung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«.

I Rat zu treffenden Entscheidungen hatten im einzelnen js zum Inhalt:

Gerung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Ho- lerq«

hführung der vorgezogenen Burgerbeteiligung sowie iliaungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange (Be- bzw Anregungen wurden nicht vorgebracht) wurde als Verfahrensstufe die Offen läge gern. §2 Abs. 6 BBauG be-

ien dieser Offenlage wird nochmals der Anderungs- und ungsplan, der die Erweiterung des Planbereiches im en und nordwestlichen Teil zum Inhalt hat, offengelegt.

iderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« anänderung hat die einheitliche Ausweisung der öffentli- rkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes ohne Diffe- ng in Straße und Bürgersteig und Darstellung als Ver- ruhigung sowie konkrete Festsetzungen über die bauli- barkeit der Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg lalt.Damitsollzum einen der Plan, dem derzeit in Ausfüh­rlichen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich ange-

I ] zum anderen durch Reglementierung der baulichen ;eitderGrundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 ei- iveBeeinträchtigungdesStadtbildesdurchdie nochaus- ie Baumaßnahmen ausgeschlossen werden.

Br Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen) entsprach der Rat der erung und beschloß zugleich die Offenlegung gern. § 2a

3cuG.

( Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hahn- ung«

jführung dieses Bebauungsplanverfahrens, das dazu 6s Gebiet zwischen dem Geltungsbereich des rechtsver- Bn Bebauungsplanes »Im Hahn, Alleestraße und Hohe |ner städtebaulichen Ordnung zuzuführen, war die Ent- [g über die im Rahmen der Offenlage gern. § 2a Abs. 6 iingegangenen Bedenken und Anregungen und zwar |Einzeleingaben von an den Planbereich angrenzenden (n, erforderlich. In einem Falle wurden die Bedenken ei- Igers, der negative Auswirkungen durch die Planauswei- feeinGrundstück befürchtete, als unbegründet zurückge­ben drei übrigen Eingaben der Anlieger wurde m it jeweils nigem Beschluß durch geringfügige Planänderungen Jig getragen.

Irücksichtigung dieser geringfügigen Änderungen wurde Bute Offenlage des Planentwurfes beschlossen.

bauungs- und Gründordnungsplan »Christches Wei-

pm Rat eingeleitete Bebauungsplanverfahren sieht die ung eines Wohngebietes im Bereich zwischen der L 312 ßorressen-Elgendorf), der K 151 (Straße Montabaur- |n), der Weserstraße und Ruhrstraße vor. Nach Durch- pes Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belan- |omRatüberinsgesamt7Einzeleingaben zu entscheiden. Inzelabstimmungen wurde jeweils einstimmig den Be­ischlägen der Verwaltung, die eine weitgehende Statt- [Eingaben empfahl, entsprochen.

ite einzuleitende Verfahrensstufe wurde vom Rat die Of- ) gern. § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen.

Bstellung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad« im | Eigendorf

jen des durchgeführten Offenlegungsverfahrens wurden Jn Anlieger sowie in Gemeinschaft von Grundstücksei- wn der Wagnerstraße sowie Anliegern der Südstraße Be- v9en die geplante Ausweisung eines Gewerbegebietes |en. Auch über diese Eingaben wurde vom Rat in Einze- Hung entschieden. Den Beschlußvorschlä­

gen der Verwaltung, die vorgetragenen Bedenken und Anregun­gen als unbegründet zurückzuweisen, wurde jeweils durch mehr­heitlich Ratsentscheidung entsprochen. Daran anschließend wurde die Zustimmung zu dem Bebauungsplan einschl. Text und Begründung erklärt und der Bebauungsplan als Satzung be­schlossen. Somit ist das Verfahren, was die Mitwirkung des Rates anbelangt, abgeschlossen. Der Bebauungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.

Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens zur Erweite­rung des Baugebietes »In den Fichten - Auf der Trift« in Eigen­dorf in Auftrag gegeben

Nachdem der Verwaltung Anträge von Grundstückseigentümern auf Erweiterung des Baugebietes für die Flächen nördlich der »Haydnstraße« vorgelegt wurden, erhielt die Verwaltung nach Vorberatung in den Ausschüssen den Auftrag, mit den Fachbe­hörden abzuklären, ob eine Erweiterung des Baugebietey mög­lich sei. Die Kreisverwaltung bestätigte die grundsätzliche Mög­lichkeit hierzu, wies jedoch darauf hin, es müsse wegen der Nähe zurBAB3von stärken Lärmbelästigungen ausgegangen werden, so daß voraussichtlich ein uneingeschränktes Wohnen ohne Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sei.

Um einen genauen Überblick über die von der BAB ausgehende Lärmbelästigung zu erhalten, wurde von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken der Vorschlag unterbreitet, vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens die Erstellung eines schalltechni­schen Gutachtens durch den TÜV Rheinland-Pfalz in Auftrag zu geben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.500,- DM.

Die CDU-Fraktion folgte der Argumentation des Vorsitzenden. Für die SPD-Fraktion erklärte deren Fraktionsvorsitzender Wid- ner, er sprche sich grundsätzlich gegen eine weitere Ausweisung eines Baugebietes in Montabaur-Elgendorf aus. Nach seiner Auf­fassung ist ein Bedarf zur Erschließung eines weiteren Baugebi^- tes nicht gegeben. Zunächst sollten die Bemühungen auf die Schließung bestehender Baulücken abzielen. Unter diesem Ge­sichtspunkt werde auch die Erstellung eines Lärmschutzgutach­tens für überflüssig erachtet.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) plädierte für die Erschließung dieses Baugebietes, beantragte allerdings von der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens zunächst Abstand zu nehmen und stattdessen unverzüglich das Bebauungsplanverfahren einzulei­ten. Sofern im Verlaufe des Bebauungsplanverfahrens die Erstel­lung des Gutachtens gefordert werde, könne dies noch nachge­holt werden.

BürgermeisterDr. Possel-Dölken erklärte, dieörtlichen Gegeben­heiten würden die Erstellung eines solchen Gutachtens in jedem Falle erfordern, und da dieses Gutachten Aufschluß darüber ge­be, ob das Bebauungsplanverfahren überhaupt mit Erfolg durch geführt werden könne, sollte dieses um evtl, unnötigen Verwal­tungsaufwand zu vermeiden, vorab in Auftrag gegeben werden.

Nach Abschluß der kontrovers geführten Diskussion standen zwei Anträge zur Abstimmung:

a) Antrag der FWG-Fraktion auf Einleitung des Bebauungs­planverfahrens zur Erweiterung des Baugebietes »In den

Fichten - Auf der Trift«

Dieser Antrag wurde als der weitergehende Antrag zu­nächst zur Abstimmung gestellt und vom Rat mehrheitlich (4 Ja-Stimmen/20 Gegenstimmen) abgelehnt.

b) Daran anschließend wurde der Beschlußvorschlag, den TÜV Rheinland-Pfalz e.V. mit der Erstellung eines schall­technischen Gutachtens zu beauftragen, zur Abstimmung gestellt. Dieser Antrag fand mit 13 Ja-Stimmen, 7 Nein­stimmen bei 4 Enthaltungen die Mehrheit des Rates.

Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Asterstraße und der Straße »Im Balmert« in MT- Eschelbach und Erhebung von Vorausleistungen beschlos­sen

Einstimmig bei 1 Enthaltung beschloß der Rat, den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Asterstra­ße (verlaufend von der Einmündung Lilien- und Fliederstraße bis Ende der Parzelle 955/4 und 933/2 und von Lilienstraße bis Aster­straße) und der Straße »Im Balmert« verlaufend von der Asterstra­ße bis Parzelle25/2 auf 25 % festzusetzen. Gleichzeitig wurde be­schlossen, die vorgenannten Straßen als Baueinheit abzurech­nen.