wr
Seite 7
Nr. 38/85
rj^yng bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes
Äs Bebauungsplanes »Altstadt II«
Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hahn-
Hstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes eiches Weiher«
Aufstellung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«.
I Rat zu treffenden Entscheidungen hatten im einzelnen js zum Inhalt:
Gerung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Ho- lerq«
’hführung der vorgezogenen Burgerbeteiligung sowie iliaungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange (Be- bzw Anregungen wurden nicht vorgebracht) wurde als Verfahrensstufe die Offen läge gern. §2 Abs. 6 BBauG be-
ien dieser Offenlage wird nochmals der Anderungs- und ungsplan, der die Erweiterung des Planbereiches im en und nordwestlichen Teil zum Inhalt hat, offengelegt.
iderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« anänderung hat die einheitliche Ausweisung der öffentli- rkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes ohne Diffe- ng in Straße und Bürgersteig und Darstellung als Ver- ruhigung sowie konkrete Festsetzungen über die bauli- barkeit der Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg lalt.Damitsollzum einen der Plan, dem derzeit in Ausführlichen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich ange-
I ] zum anderen durch Reglementierung der baulichen ;eitderGrundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 ei- iveBeeinträchtigungdesStadtbildesdurchdie nochaus- ie Baumaßnahmen ausgeschlossen werden.
Br Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen) entsprach der Rat der erung und beschloß zugleich die Offenlegung gern. § 2a
3cuG.
( Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hahn- ung«
jführung dieses Bebauungsplanverfahrens, das dazu 6s Gebiet zwischen dem Geltungsbereich des rechtsver- Bn Bebauungsplanes »Im Hahn, Alleestraße und Hohe |ner städtebaulichen Ordnung zuzuführen, war die Ent- [g über die im Rahmen der Offenlage gern. § 2a Abs. 6 iingegangenen Bedenken und Anregungen und zwar |Einzeleingaben von an den Planbereich angrenzenden (n, erforderlich. In einem Falle wurden die Bedenken ei- Igers, der negative Auswirkungen durch die Planauswei- feeinGrundstück befürchtete, als unbegründet zurückgeben drei übrigen Eingaben der Anlieger wurde m it jeweils nigem Beschluß durch geringfügige Planänderungen Jig getragen.
Irücksichtigung dieser geringfügigen Änderungen wurde Bute Offenlage des Planentwurfes beschlossen.
bauungs- und Gründordnungsplan »Christches Wei-
pm Rat eingeleitete Bebauungsplanverfahren sieht die ung eines Wohngebietes im Bereich zwischen der L 312 ßorressen-Elgendorf), der K 151 (Straße Montabaur- |n), der Weserstraße und Ruhrstraße vor. Nach Durch- pes Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belan- |omRatüberinsgesamt7Einzeleingaben zu entscheiden. Inzelabstimmungen wurde jeweils einstimmig den Beischlägen der Verwaltung, die eine weitgehende Statt- [Eingaben empfahl, entsprochen.
ite einzuleitende Verfahrensstufe wurde vom Rat die Of- ) gern. § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen.
Bstellung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad« im | Eigendorf
jen des durchgeführten Offenlegungsverfahrens wurden Jn Anlieger sowie in Gemeinschaft von Grundstücksei- wn der Wagnerstraße sowie Anliegern der Südstraße Be- v9en die geplante Ausweisung eines Gewerbegebietes |en. Auch über diese Eingaben wurde vom Rat in Einze- Hung entschieden. Den Beschlußvorschlä
gen der Verwaltung, die vorgetragenen Bedenken und Anregungen als unbegründet zurückzuweisen, wurde jeweils durch mehrheitlich Ratsentscheidung entsprochen. Daran anschließend wurde die Zustimmung zu dem Bebauungsplan einschl. Text und Begründung erklärt und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Somit ist das Verfahren, was die Mitwirkung des Rates anbelangt, abgeschlossen. Der Bebauungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt.
Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens zur Erweiterung des Baugebietes »In den Fichten - Auf der Trift« in Eigendorf in Auftrag gegeben
Nachdem der Verwaltung Anträge von Grundstückseigentümern auf Erweiterung des Baugebietes für die Flächen nördlich der »Haydnstraße« vorgelegt wurden, erhielt die Verwaltung nach Vorberatung in den Ausschüssen den Auftrag, mit den Fachbehörden abzuklären, ob eine Erweiterung des Baugebietey möglich sei. Die Kreisverwaltung bestätigte die grundsätzliche Möglichkeit hierzu, wies jedoch darauf hin, es müsse wegen der Nähe zurBAB3von stärken Lärmbelästigungen ausgegangen werden, so daß voraussichtlich ein uneingeschränktes Wohnen ohne Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sei.
Um einen genauen Überblick über die von der BAB ausgehende Lärmbelästigung zu erhalten, wurde von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken der Vorschlag unterbreitet, vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens durch den TÜV Rheinland-Pfalz in Auftrag zu geben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.500,- DM.
Die CDU-Fraktion folgte der Argumentation des Vorsitzenden. Für die SPD-Fraktion erklärte deren Fraktionsvorsitzender Wid- ner, er sprche sich grundsätzlich gegen eine weitere Ausweisung eines Baugebietes in Montabaur-Elgendorf aus. Nach seiner Auffassung ist ein Bedarf zur Erschließung eines weiteren Baugebi^- tes nicht gegeben. Zunächst sollten die Bemühungen auf die Schließung bestehender Baulücken abzielen. Unter diesem Gesichtspunkt werde auch die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens für überflüssig erachtet.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) plädierte für die Erschließung dieses Baugebietes, beantragte allerdings von der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens zunächst Abstand zu nehmen und stattdessen unverzüglich das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Sofern im Verlaufe des Bebauungsplanverfahrens die Erstellung des Gutachtens gefordert werde, könne dies noch nachgeholt werden.
BürgermeisterDr. Possel-Dölken erklärte, dieörtlichen Gegebenheiten würden die Erstellung eines solchen Gutachtens in jedem Falle erfordern, und da dieses Gutachten Aufschluß darüber gebe, ob das Bebauungsplanverfahren überhaupt mit Erfolg durch geführt werden könne, sollte dieses um evtl, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, vorab in Auftrag gegeben werden.
Nach Abschluß der kontrovers geführten Diskussion standen zwei Anträge zur Abstimmung:
a) Antrag der FWG-Fraktion auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung des Baugebietes »In den
• Fichten - Auf der Trift«
Dieser Antrag wurde als der weitergehende Antrag zunächst zur Abstimmung gestellt und vom Rat mehrheitlich (4 Ja-Stimmen/20 Gegenstimmen) abgelehnt.
b) Daran anschließend wurde der Beschlußvorschlag, den TÜV Rheinland-Pfalz e.V. mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens zu beauftragen, zur Abstimmung gestellt. Dieser Antrag fand mit 13 Ja-Stimmen, 7 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen die Mehrheit des Rates.
Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Asterstraße und der Straße »Im Balmert« in MT- Eschelbach und Erhebung von Vorausleistungen beschlossen
Einstimmig bei 1 Enthaltung beschloß der Rat, den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Asterstraße (verlaufend von der Einmündung Lilien- und Fliederstraße bis Ende der Parzelle 955/4 und 933/2 und von Lilienstraße bis Asterstraße) und der Straße »Im Balmert« verlaufend von der Asterstraße bis Parzelle25/2 auf 25 % festzusetzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die vorgenannten Straßen als Baueinheit abzurechnen.

