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Nr. 32/85
Zustellui
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de Festse iats nachl rhoben J finftbeidj S, 5430II s Widerspj 'enn der? Behörde!
Jrpflichtofl iben.
gn Bus. Abfahrt 10.50 Uhr Stadionklause Nentershau- A,reis einschließlich Eintrittskarte 15,- DM. Anmeldun- ■eitagabend 21.00 Uhr bei Lothar Seel 06431/53151. Nochmals auf den Kartenvorverkauf für das DFB- ■I am 24.8.85 gegen Schalke 04 hingewiesen. Sie erhallten dabei 2 DM billiger als an der Tageskasse.
L noch Spieler für die D-Jugend gesucht. Spieler, die f 1.8.73 geboren sind und bei den Eisbachtalern spielen melden sich bei Stefan Nink, Görgeshausen, Tel. 1)4.
Nentershausen
Felder groß und klein, ijahren laden wir zum Straßenfest ein.
Jjer seine Götter ■um schönes Wetter.
Il985 um 16.00 Uhr geht's am Parkplatz los,
Irrige oder kurze Hos, juptsach ist Humor und Geld Tjnd Trinken haben wir bestellt.
tesam 9.8. bis 12. August
resem Wochenende feiert Nentershausen seine Kirmes. Alle iund Freunde heiße ich zu diesem Heimatfest herzlich will- menjjnd wünsche ihnen und allen Mitbürgerinnen und Mit- ien frohe, gesellige Stunden.
Veranstaltern wünsche ich einen guten Verlauf der Festtage.
— ifcrmesburschen haben nach alter Tradition die Ausgestal- jderf<irmes übernommen und laden zu ihren Veranstaltun- herzlich ein.
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Uhr Stellen des Kirmesbaumes rTanz in der Turnhalle
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0 Urifr Festgottesdienst, anschl. Frühschoppen 0 Uhr Umzug der Kirmesburschen, anschl. Tanz bis 18.30
ti Uhr Tanz in der Turnhalle.
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iio noiiüC und traditioneller Frühschoppen in der Turnhalle.
ieneue Vb^18.30Uhr.
P Uhr Tanz mit großer Verlosung.
ptelt|an allen Tagen die Gruppe Message. eßbrateEj
Matz anüjimittagsfährten zum Kindergarten Nentershausen dinnend|llen|Kindern aus den umliegenden Gemeinden den Besuch Kindergartens Nentershausen zu ermöglichen, hat die Ver-
S neinde Montabaur einen Bus eingesetzt, der die Kinderder an allen Tagen der Woche nachmittags zum Kin- Nentershausen fährt.
tbführtszeiten in den einzelnen Ortsgemeinden sind wie
5,20.00( »rgen I ist bestell
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günstig! shalb is zu kor
13.40 Uhr 13.45 Uhr 13.55 Uhr 14.00 Uhr
|ittag fährt der Bus zu den gewohnten Zeiten von den be- laltestellen ab.
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GELBACHHOHEN
Daubach
Öffentliche Bekanntmachung über die ientersÄ Set2un 9 der G emeir, deabgaben für das :h,alin P Kalenderjahr 1985
Satzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des
Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. §9 Hundesteuergesetzinder derzeit geltenden Fassungso- wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1985 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hierm it ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldnertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre,
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Daubach, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Daubach Poggemann, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzpng des Ortsgemeinderates Daubach findet am Mittwoch, 14. August 1986, um 19.30 Uhr im Rathaus statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Nochmalige Beratung und Beschlußfassung über die Installation der Straßenbeleuchtung im Baugebiet »In den Gärten«
2. Beratung und Beschlußfasssung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes (Planungszeitraum bis 1989)
3. Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
4. Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien der Verbandsgemeinde zur Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung
5. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragserteilung zur Herstellung von katasteramtlichen Rahmenkarten.
6. Verschiedenes.
5431 Daubach, 31.7.1985 Poggemann, Ortsbürgermeister
Holler
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1985
(Festsetzung der Grundsteuer gern. §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. §9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Land- wirtschaftskammerbeitragesgem. § 18 des Landesgesetzes über

